Ringelblumenblüten
- Arzneibuchbezeichnung
- Calendulae flos
- Botanischer Name
- Calendula officinalis L.
- Englischer Name
- Calendula Flower
- Anwendungsbereich nach EMA
- Mouth and throat disorders; Skin disorders and minor wounds
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- C: ongoing call for scientific data
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of minor inflammations of the skin (such as sunburn) and as an aid in healing of minor wounds.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/437450/2017, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of minor inflammations in the mouth or the throat.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/437450/2017, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
„Ringelblumenblüten“, Zulassungsnummer 1209.99.99.
Erhoben am 13.09.2026.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Calendulae flos / Ringelblumenblueten“, ASK-Nummer 49007. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1986.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Wundheilung (akute und chronische Wunden, Verbrennungen, Strahlendermatitis), Extrakt aus Ringelblumenblüten als alleinige Behandlung gegenüber Kontrolle
systematische Übersicht, erhoben am 14.09.2026.
| Ergebnis | 14 Studien, davon sieben Tierexperimente und sieben klinische Studien, zu Extrakt aus den Blüten von Calendula officinalis als alleiniger Behandlung gegenüber Kontrolle; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, bei akuten Wunden sei die Entzündungsphase in den mit Extrakt behandelten Gruppen schneller abgeklungen und es sei mehr Granulationsgewebe gebildet worden, übereinstimmend in fünf Tierstudien und einer randomisierten klinischen Studie. Die Studien zu chronischen Wunden seien uneinheitlich: Zwei kontrollierte klinische Studien zu venösen Ulzera hätten eine gegenüber Kontrolle verkleinerte Geschwürfläche gezeigt, eine weitere randomisierte klinische Studie keine Besserung der Heilung diabetischer Beingeschwüre in der Calendula-Gruppe. Bei Verbrennungen seien die Ergebnisse ebenfalls gemischt: Zwei Tierstudien hätten eine vorbeugende Wirkung der Gabe vor der Verbrennung gezeigt, eine randomisierte klinische Studie bei Patientinnen und Patienten mit teil- bis vollschichtigen Verbrennungen keinen Nutzen des örtlich aufgetragenen Extrakts gegenüber Kontrolle. Von zwei randomisierten klinischen Studien zur Vorbeugung der akuten Strahlendermatitis habe eine Verbesserungen gegenüber Trolamin gezeigt, die andere keine Verbesserung gegenüber einer wässrigen Gelcreme. Ihr Schluss: Tierstudien lieferten mäßige Belege für eine bessere Erholung von der Entzündungsphase und vermehrte Bildung von Granulationsgewebe unter Calendula-Extrakt; die Übersicht habe einige Belege für günstige Wirkungen des Extrakts aus Calendula officinalis auf die Wundheilung gefunden, im Einklang mit seiner Rolle in der traditionellen Medizin; nötig seien größere, gut geplante randomisierte kontrollierte Studien, die die Wirkung von Calendula auf die Wundheilung einschließlich der Komplikationen prüfen. |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.