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Steinkleekraut

Arzneibuchbezeichnung
Meliloti herba
Botanischer Name
Melilotus officinalis (L.) Lam.
Englischer Name
Melilot
Anwendungsbereich nach EMA
Skin disorders and minor wounds; Circulatory disorders
Bearbeitungsstand bei der EMA
C: ongoing call for scientific data

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?

Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.

Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.

Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie

Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.

Traditionelle Anwendung

Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.

Traditional herbal medicinal product to relieve symptoms of discomfort and heaviness of legs related to minor venous circulatory disturbances.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/44166/2016, erhoben am 12.09.2026.

Quelle

EU-Pflanzenmonographie zu Meliloti herba (EMA/HMPC/44166/2016), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA

Traditional herbal medicinal product used for the treatment of minor inflammations of the skin.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/44166/2016, erhoben am 12.09.2026.

Quelle

EU-Pflanzenmonographie zu Meliloti herba (EMA/HMPC/44166/2016), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA

In Deutschland: zwei Listen des BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.

Standardzulassung

Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).

Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.

Kommission E

Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.

„Meliloti herba / Steinkleekraut“, ASK-Nummer 01224. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1986. Berichtigt: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1990.

Erhoben am 13.09.2026.

Quelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Liste der Monographien der E-Kommission (Phyto-Therapie), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, Stand 31.07.1994, interne Korrekturen berücksichtigt bis 11.01.2002 (PDF)

Im Register

Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.

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