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Pfefferminzöl

Arzneibuchbezeichnung
Menthae piperitae aetheroleum
Botanischer Name
Mentha x piperita L.
Englischer Name
Peppermint oil
Anwendungsbereich nach EMA
Pain and inflammation; Skin disorders and minor wounds; Cough and cold; Gastrointestinal disorders
Bearbeitungsstand bei der EMA
C: ongoing call for scientific data

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?

Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.

Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.

Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie

Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.

Wissenschaftlich anerkannte Anwendung

Zulassung nach Artikel 10a der Richtlinie 2001/83/EG. Die Wirksamkeit gilt als wissenschaftlich hinreichend belegt.

Herbal medicinal product for the symptomatic relief of minor spasms of the gastrointestinal tract, flatulence and abdominal pain, especially in patients with irritable bowel syndrome.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/522410/2013, erhoben am 13.09.2026.

Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

Herbal medicinal product for the symptomatic relief of mild tension type headache.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/522410/2013, erhoben am 13.09.2026.

Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

Traditionelle Anwendung

Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.

Traditional herbal medicinal product used for the relief of symptoms in coughs and colds.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/522410/2013, erhoben am 12.09.2026.

Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

Traditional herbal medicinal product used for the symptomatic relief of localised pruritic conditions in intact skin.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/522410/2013, erhoben am 12.09.2026.

Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

Traditional herbal medicinal product used for the symptomatic relief of localised muscle pain.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/522410/2013, erhoben am 13.09.2026.

Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

In Deutschland: zwei Listen des BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.

Standardzulassung

Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).

Kommission E

Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.

„Menthae piperitae aetheroleum / Pfefferminzoel“, ASK-Nummer 00251. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1986. Berichtigt: BAnz. Nr.164 vom 01.09.1990; BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1990; BAnz. Nr.128 vom 14.07.1993.

Erhoben am 13.09.2026.

Quelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Liste der Monographien der E-Kommission (Phyto-Therapie), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, Stand 31.07.1994, interne Korrekturen berücksichtigt bis 11.01.2002 (PDF)

Was die Studienlage sagt

Akuttherapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, 10%iges Pfefferminzöl äußerlich auf Stirn und Schläfen

Leitlinie, erhoben am 13.09.2026.

ErgebnisIm Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält die Leitlinie für die Akuttherapie fest, 10%iges Pfefferminzöl, auf Stirn und Schläfen aufgetragen, wirke schmerzlindernd „und kann ebenfalls bei akuten Schmerzattacken verwendet werden.“ Kapitel 2.2 präzisiert: „Eingesetzt werden kann 10%iges Pfefferminzöl, das 3-mal im Abstand von je 15 Minuten großflächig auf Stirn und Schläfen aufgetragen wird. Seine schmerzlindernde Wirkung wurde in zwei randomisiert-kontrollierten Crossover-Studien bestätigt [89-91].“ Für Schwangerschaft und Stillzeit, Nieren- oder Leberinsuffizienz und Demenz schreibt die Leitlinie: „Eine mögliche Behandlungsoption als pflanzliche topische Alternative ist für alle diese vulnerablen Gruppen die Applikation von Pfefferminzöl, die sich in der Akuttherapie als wirksam erwiesen hat (siehe 2.2).“ Einen Empfehlungsgrad weist sie für Pfefferminzöl nicht aus (Tabelle 5 graduiert nur Medikamente). Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 18.12.2028
Quelle

S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028.

Reizdarmsyndrom, Pfefferminzöl als Spasmolytikum

systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.

Ergebnis56 Studien mit 3725 Patientinnen und Patienten, davon 29 Studien mit 2333 Patientinnen und Patienten zu Spasmolytika; wie viele Studien Pfefferminzöl prüften, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, es gebe Belege, dass Spasmolytika bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms wirksam seien; zu den wirksamen einzelnen Untergruppen gehörten Cimetropium/Dicyclomin, Pfefferminzöl, Pinaverium und Trimebutin. Künftige Forschung solle eine strenge Methodik und valide Endpunkte verwenden. Die Aussagen der Schlussfolgerung zu Quellmitteln und Antidepressiva sind hier ausgelassen.
Quelle

Cochrane Review CD003460.pub3 (2011): Bulking agents, antispasmodics and antidepressants for the treatment of irritable bowel syndrome

Leichte Krämpfe des Magen-Darm-Trakts und Spannungskopfschmerz (Pfefferminzöl, HMPC-Monographie)

traditionelle Anwendung, erhoben am 06.09.2026.

ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/522410/2013: „Herbal medicinal product for the symptomatic relief of minor spasms of the gastrointestinal tract, flatulence and abdominal pain, especially in patients with irritable bowel syndrome. […] Herbal medicinal product for the symptomatic relief of mild tension type headache.“
Quelle

EMA/HMPC/522410/2013: European Union herbal monograph on Mentha x piperita L., aetheroleum (Pfefferminzöl), Revision 1, 15. Januar 2020, Abschnitt 4.1 (PDF)

Im Register

Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.

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