Schafgarbenblüten
- Arzneibuchbezeichnung
- Millefolii flos
- Botanischer Name
- Achillea millefolium L.
- Englischer Name
- Yarrow Flower
- Anwendungsbereich nach EMA
- Loss of appetite; Skin disorders and minor wounds; Urinary tract and genital disorders; Gastrointestinal disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- C: ongoing call for scientific data
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product used for temporary loss of appetite.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/143949/2010, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the treatment of small superficial wounds.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/143949/2010, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of minor spasm associated with menstrual periods.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/143949/2010, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of mild, spasmodic gastro-intestinal complaints including bloating and flatulence.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/143949/2010, erhoben am 13.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Achillea millefolium / Schafgarbe“, ASK-Nummer 01102. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 22a vom 01.02.1990.
Zuordnung zu dieser Droge: Die Zeile nennt keinen Pflanzenteil, und die Monographie trennt Kraut und Blüten nicht: Der Bewertungsbericht der EMA zu den Blüten (EMA/HMPC/149343/2010, S. 7) schreibt, die „Commission E monograph (1990) do not make a distinction between the herb and the flower“. Die Zeile steht deshalb bei beiden Drogen.
Erhoben am 13.09.2026.
Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.