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Mariendistelfrüchte

Arzneibuchbezeichnung
Silybi mariani fructus
Botanischer Name
Silybum marianum L. Gaertn.
Englischer Name
Milkthistle Fruit
Anwendungsbereich nach EMA
Gastrointestinal disorders
Bearbeitungsstand bei der EMA
F: Assessment finalised

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?

Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 12.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.

Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.

Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie

Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.

Traditionelle Anwendung

Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.

Traditional herbal medicinal product for the symptomatic relief of digestive disorders, sensation of fullness and indigestion and to support the liver function, after serious conditions have been excluded by a medical doctor.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/294187/2013, erhoben am 12.09.2026.

Quelle

EU-Pflanzenmonographie zu Silybi mariani fructus (EMA/HMPC/294187/2013), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA

In Deutschland: zwei Listen des BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.

Standardzulassung

Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).

Kommission E

Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.

„Cardui mariae fructus / Mariendistelfruechte“, ASK-Nummer 01220. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1986.

Zuordnung zu dieser Droge: Cardui mariae fructus ist der ältere lateinische Name derselben Droge von Silybum marianum; beide Quellen nennen sie „Mariendistelfrüchte“.

Erhoben am 13.09.2026.

Quelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Liste der Monographien der E-Kommission (Phyto-Therapie), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, Stand 31.07.1994, interne Korrekturen berücksichtigt bis 11.01.2002 (PDF)

Was die Studienlage sagt

Mortalität sowie krankheits- und therapieassoziierte Morbidität einschliesslich chemotherapieinduzierter Hepatotoxizität, Mariendistel

Leitlinie, erhoben am 06.09.2026.

ErgebnisEmpfehlung 7.75 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Mariendistel auf Mortalität und krankheitsassoziierte und therapieassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Dies trifft auch auf die chemotherapieinduzierte Hepatotoxizität zu. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Mariendistel bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet
Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung).

Alkoholische und/oder Hepatitis-B- oder -C-bedingte Lebererkrankungen, Mariendistel-Zubereitungen

systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.

ErgebnisDie Zusammenfassung dieser Fassung bei PubMed nennt 18 randomisierte klinische Studien mit 1088 Patientinnen und Patienten, die bei PubMed Central hinterlegte Fassung derselben Übersicht 13 Studien mit 915. Die Autorinnen und Autoren schreiben, ihre Ergebnisse stellten die günstigen Wirkungen der Mariendistel bei Menschen mit alkoholischen und/oder durch Hepatitis-B- oder -C-Viren bedingten Lebererkrankungen in Frage und machten deutlich, dass hochwertige Belege fehlten, die diese Behandlung stützen. Angemessen durchgeführte und berichtete randomisierte klinische Studien zu Mariendistel gegenüber Placebo seien nötig.
Quelle

Cochrane Review CD003620.pub3 (2007): Milk thistle for alcoholic and/or hepatitis B or C virus liver diseases

Im Register

Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.

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