Stiefmütterchenkraut
Die EU-Monographie führt keinen deutschen Namen. Die Liste der Kommission E nennt das Kraut von Viola tricolor „Stiefmuetterchenkraut“, die Liste der Standardzulassungen führt „Stiefmütterchenkraut“. Quelle des Namens: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Derzeit gültige Monografien der Standardzulassung für Humanarzneimittel, Stand 15.04.2025 (PDF).
- Arzneibuchbezeichnung
- Violae herba cum flore
- Botanischer Name
- Viola tricolor L.L.; Viola arvensis Murray (Gaud); Viola vulgaris Koch (Oborny)
- Englischer Name
- Wild Pansy
- Anwendungsbereich nach EMA
- Skin disorders and minor wounds
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- F: Assessment finalised
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for symptomatic treatment of mild seborrhoeic skin conditions.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/131734/2009, erhoben am 13.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
„Stiefmütterchenkraut“, Zulassungsnummer 1679.99.99.
Zuordnung zu dieser Droge: Die Liste der Kommission E ordnet „Stiefmuetterchenkraut“ dem Kraut von Viola tricolor zu (Zeile 03749); die Standardzulassung trägt denselben Namen.
Erhoben am 13.09.2026.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Violae tricoloris herba / Stiefmuetterchenkraut“, ASK-Nummer 03749. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1986.
Zuordnung zu dieser Droge: Die EU-Monographie beschreibt das blühende Kraut von Viola tricolor und Viola arvensis; die Liste nennt das Kraut von Viola tricolor.
Erhoben am 13.09.2026.
Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der deutsche Name aus der oben genannten Liste des BfArM.