Erstattungsübersicht
Auf einen Blick
Diese Seite führt 4 belegte Erstattungsstände.
Sie gehören zu einem Verfahren.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 30.08.2026.
- 0ohne Bedingungen
- 4mit Bedingungen
- 0ausdrücklich ausgeschlossen
Stichtag 29.09.2026 · 4 von 481 Erstattungsständen
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Ayurveda4 | |||||
| Ayurveda | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Ayurveda | BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautFür ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von maximal 200,00 EUR jährlich erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind Leistungen, die im aktuellen Hufeland Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistungen durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Abs. 1 SGB V erfüllt, oder im Sinne des § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Ayurveda | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWeitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren Für ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von jeweils 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind: - Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien) - Feldenkrais - Shiatsu - Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong). Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, oder im Sinne des 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Ayurveda | novitas bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut12. Alternative Heilmittel Versicherte können bei Vorlage der ärztlichen Verordnung folgende alternative Heilmittel in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, auf ärztliche Verordnung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz (4) SGB V berechtigten Arztes oder Ärztin erbracht wird und diese nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde: a. Heileurythmie, medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der anthroposophischen Medizin, b. Teilkörpermassagen und Thermotherapien nach Ayurveda, c. Feldenkrais, d. Shiatsu, e. Tuina und Krankengymnastik nach Qigong im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |