Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt Phytotherapie?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt Phytotherapie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 40 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 40 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
Weitere Verfahren bei der AOK Sachsen-Anhalt
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 240 € im Jahr |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 40 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 40 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Sachsen-Anhalt teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 40 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Phytotherapie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 42 höher, 3 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Phytotherapie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
| AOK Nordost | 50 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| AOK Sachsen-Anhalt Ihre Auswahl | 40 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| IKK Südwest | 30 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 07.09.2026 |
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