Zahlt die BKK PFAFF Anthroposophische Arzneimittel?
Die BKK PFAFF zahlt Anthroposophische Arzneimittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 80 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die bezahlte Rechnung im Original einreichen.
Zuletzt geprüft am 29.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die bezahlte Rechnung im Original einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 80 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | BKK PFAFF (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautII. Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) 1. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern: a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf einem Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nr. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 80,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BKK PFAFF
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 250 € im Jahr |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BKK PFAFF teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 80 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Anthroposophische Arzneimittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 34 höher, 9 niedriger und 3 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Anthroposophische Arzneimittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| AOK Bayern | 100 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| BKK PFAFF Ihre Auswahl | 80 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| AOK Nordost | 50 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
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