Zahlt die BKK PFAFF Klassische Homöopathie?
Die BKK PFAFF zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 80 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 80 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK PFAFF (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie verordneten Arzneimittel sind zunächst von Ihnen zu zahlen. An den Kosten für homöopathische Arzneimittel beteiligen wir uns mit bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BKK PFAFF
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 250 € im Jahr |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 80 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BKK PFAFF teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 80 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Klassische Homöopathie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 38 höher, 6 niedriger und 2 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Klassische Homöopathie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| AOK Bayern | 100 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| BKK PFAFF Ihre Auswahl | 80 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Bedingungen im Wortlaut | 06.09.2026 |
| AOK Nordost | 50 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
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