Zahlt die DAK-Gesundheit Phytotherapie?
Die DAK-Gesundheit zahlt Phytotherapie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 100 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 100 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir beteiligen uns mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Naturarzneimittel der Phytotherapie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Mehr dazu erfahren Sie unter PLUS-Leistungen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. Bitte beachten Sie: Wir können uns nur an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen die Präparate von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin mit einer anerkannten Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" verschrieben wurden. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. … Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie das Rezept für die Naturarzneimittel und die Apothekenrechnung einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen Sie selbst. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
Weitere Verfahren bei der DAK-Gesundheit
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 120 € im Jahr |
| Qigong | Ja, mit Bedingungen | bis 75 € je Fall |
| Tai Chi | Ja, mit Bedingungen | bis 75 € je Fall |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Anthroposophische Kunsttherapie | Nein, ausdrücklich ausgeschlossen | nicht beziffert |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der DAK-Gesundheit teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 100 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Phytotherapie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 12 höher, 13 niedriger und 21 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Phytotherapie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
| BKK Freudenberg | 110 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 06.09.2026 |
| DAK-Gesundheit Ihre Auswahl | 100 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK MTU | 80 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Es gilt eine Frist für die Einreichung – im Wortlaut nachlesen. | 07.09.2026 |
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