Werkzeuge
Neunzehn Rechner und Schreibhilfen zum Register. Jeder rechnet ausschließlich mit dem, was belegt ist oder was Sie selbst eingeben, und jeder legt seinen Rechenweg offen.
Ich möchte Unterlagen vorbereiten
Alle Werkzeuge
Was gilt
Was das Register zu einem Verfahren führt, und was die Richtlinie an Menge und Frist vorgibt.
- Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert. - Akupunktur: Sitzungen und Fristen
Zehn Sitzungen in sechs Wochen, in begründeten Ausnahmefällen fünfzehn in zwölf, und erst nach zwölf Monaten wieder von vorn. Der Rechner sagt Ihnen die Tage. - Evidenz-Vergleich: zwei Verfahren nebeneinander
Zwei Verfahren, dieselbe Indikation, die Studienlage nebeneinander. Ohne Sieger und ohne Punktestand: Die Stufe sagt, wie gut untersucht ist.
Was es Sie kostet
Was von einer Behandlung bei Ihnen hängen bleibt. Gerechnet wird ausschließlich mit Ihren Zahlen.
- Eigenanteil: was von einer Behandlungsserie bei Ihnen bleibt
Sitzungen, Preis, Erstattungssatz, Höchstbetrag, Selbstbehalt. Der Rechner rechnet ausschließlich mit Ihren Zahlen – Naturkompass erhebt keine Preise. - Zuzahlung und Belastungsgrenze
Was eine Verordnung an Zuzahlung kostet, und ab welchem Betrag im Jahr Sie befreit sind. Beides mit dem Wortlaut der Norm daneben – und ohne eine Zahl, die Naturkompass nicht belegen kann. - Kostenerstattung: wie lange die Wahl bindet und was zurückkommt
Wer Kostenerstattung wählt, hängt mindestens ein Kalendervierteljahr daran. Der Rechner nennt den frühesten Tag für einen Widerruf und rechnet aus, was von einer Privatrechnung nach Obergrenze und Verwaltungsabschlag übrig bleibt. - Fahrkosten zur Behandlung: was die Kasse übernimmt
Die Zuzahlung fällt je Fahrt an und nicht einmal je Behandlungsserie; das ist der häufigste Rechenfehler bei dieser Frage. Der Rechner zeigt beide Seiten – was die Kasse übernimmt und was bei Ihnen bleibt.
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
Der Weg durch die Kasse, in der Reihenfolge, in der er läuft. Jeder Schritt hat seine eigene Frist.
- Antrag an die Krankenkasse: Text und Entscheidungsfrist
Ein fertiger Antrag mit dem belegten Wortlaut der Regelung, dazu die Frist, bis zu der Ihre Kasse nach § 13 Absatz 3a SGB V zu entscheiden hat. - Widerspruchsfrist: bis wann nach einer Ablehnung
Die Frist läuft nicht ab dem Datum auf dem Bescheid, sondern ab seiner Bekanntgabe. Der Rechner nennt beide Tage und den letzten Tag Ihres Widerspruchs. - Genehmigungsfiktion: gilt mein Antrag als genehmigt?
Entscheidet die Kasse nicht in der Frist und teilt sie auch keinen Grund dafür mit, gilt die Leistung als genehmigt. Der Rechner sagt Ihnen den Tag – und die Ausnahme, die dabei am häufigsten übersehen wird. - Untätigkeitsklage: ab wann, wenn die Kasse gar nicht antwortet
Die Kasse entscheidet nicht – weder über den Antrag noch über den Widerspruch. Der Rechner nennt den ersten Tag, an dem sich die Entscheidung vor dem Sozialgericht erzwingen lässt, und sagt, worauf dieser Tag beruht. - Klagefrist: bis wann nach dem Widerspruchsbescheid
Nach einem zurückgewiesenen Widerspruch läuft ein Monat. Danach ist der Bescheid bestandskräftig. Der Rechner nennt den letzten Tag und sagt, ab welchem Ereignis er zählt. - Rechtsbehelfsbelehrung fehlt: laeuft die Frist?
Die Monatsfrist läuft nur an, wenn der Bescheid über vier Dinge belehrt hat. Fehlt eines davon, tritt nach § 66 Absatz 2 SGG die Jahresfrist an ihre Stelle – der Rechner sagt Ihnen, welcher der drei Fälle vorliegt. - Wiedereinsetzung: Frist unverschuldet versäumt, was jetzt?
Ein Monat nach § 67 SGG oder zwei Wochen nach § 27 SGB X – welche Frist gilt, hängt daran, was versäumt wurde. Der Rechner nennt beide Tage und die äußere Grenze von einem Jahr. - Überprüfungsantrag: Bescheid bestandskräftig, und jetzt?
Der Antrag nach § 44 SGB X hat keine Frist – beide Absätze sagen „auch nachdem er unanfechtbar geworden ist“. Begrenzt ist nur die Rückwirkung, und die lässt sich auf den Tag ausrechnen.
Die Privatrechnung
Was nach der GOÄ auf einer Arztrechnung stehen darf, stehen muss und was nicht.
- Steigerungssatz: darf der Faktor so hoch sein?
Der Faktor auf einer Arztrechnung hat drei Rahmen und nicht einen, und die Pflicht zur schriftlichen Begründung beginnt woanders als der Höchstsatz. Der Rechner nennt beide Grenzen, den Betrag dazu und die Sätze, aus denen sie stammen. - Auslagen auf der Arztrechnung: was nicht berechnet werden darf
§ 10 Absatz 2 GOÄ zählt abschließend auf, welche Kosten nicht als Auslage berechnet werden können. Tragen Sie die Positionen Ihrer Rechnung ein; das Werkzeug gleicht sie gegen diesen Katalog ab und nennt zu jedem Treffer die Nummer. - Honorarvereinbarung: was auf dem Blatt stehen musste
Vor einer Selbstzahler- oder IGeL-Behandlung wird ein Blatt unterschrieben. § 2 GOÄ sagt, was darauf zu stehen hat; das Werkzeug geht die Merkmale mit Ihnen durch, nennt zu jedem den Wortlaut und schreibt auf Wunsch die Bitte um Stellungnahme. - Privatrechnung prüfen: was darauf stehen muss, und was fehlt
§ 12 Absatz 2 GOÄ zählt auf, was auf einer Arztrechnung stehen muss. Kreuzen Sie an, was auf Ihrer steht; die Liste nennt die fehlenden Angaben, jede mit ihrem Wortlaut. Eine Rechtsfolge zieht sie nicht.
Diese Werkzeuge geben wieder, was in Gesetzen, Richtlinien und Beschlüssen steht, und rechnen Tage und Beträge aus. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine ärztliche Beratung. Ob eine Regelung auf Ihren Fall zutrifft, entscheidet Ihre Kasse, im Streitfall ein Gericht.
Was diese Werkzeuge nicht tun
- Sie fragen keine Gesundheitsdaten ab. Die Formulare laufen ohne Skript und damit über die Adresszeile; eine Diagnose stünde dort im Zugriffsprotokoll. Wo ein Brief Ihren Namen braucht, trägt er eine Lücke zum Ausfüllen.
- Sie bewerten nicht. Der Evidenz-Vergleich stellt nebeneinander und kürt keinen Sieger; die Stufe sagt, wie gut untersucht ist, nicht wie gut wirkt.
- Sie erfinden keine Zahl. Der Eigenanteil-Rechner kennt keine üblichen Preise, weil Naturkompass keine erhebt. Alles, was er rechnet, geben Sie ein.
- Sie vermitteln nichts. Es gibt keinen Abschlussweg, keinen Vergleichsrechner und keinen Verweis, an dem jemand verdient.