Eigenanteil: was von einer Behandlungsserie bei Ihnen bleibt
Eigenanteil für Ihre Behandlung berechnen: Sitzungsgrenzen, Erstattungsanteil und verbleibendes Gesundheitsbudget berücksichtigen. Mit offenem Rechenweg.
mhplus: Osteopathie
bis 120 € je Kalenderjahr gerechnet aus 2 Sitzungen zu höchstens 60 €
Die belegten Leistungsgrenzen sind übernommen. Tragen Sie Sitzungszahl und Preis Ihrer Praxis ein. Bereits genutzte Beträge oder Sitzungen bitte abziehen.
Osteopathie: Rechenbeispiele für Sitzungsgrenzen und Eigenanteil
Gemeinsames Gesundheitsbudget: Restbetrag richtig einsetzen
Naturkompass erhebt keine Preise. Es gibt hier keine üblichen Kosten je Sitzung, keinen Mittelwert und keinen Richtwert – eine solche Zahl wäre eine Aussage über den Markt, für die es keine Fundstelle gäbe. Die Leistungsgrenzen stammen bei gewählter Kasse aus dem Register; Preise und bisherige Nutzung aus Ihrer Eingabe. Was eine Sitzung kostet, sagt Ihnen die Praxis; was Ihr Tarif erstattet, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Gesamtkosten sind die Zahl der Sitzungen mal dem Preis je Sitzung.
- Davon wird der Erstattungssatz genommen und kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Abschneiden wäre systematisch zugunsten der Versicherung und damit keine neutrale Rechnung.
- Mit Sitzungsgrenzen wird der Anteil je Sitzung auf Cent gerundet und auf den eingegebenen Sitzungsbetrag begrenzt. Nur die höchstens bezuschusste Zahl der geplanten Sitzungen wird berücksichtigt.
- Ist ein Jahreshöchstbetrag angegeben, wird der Erstattungsbetrag darauf begrenzt.
- Bei einem gemeinsamen Gesundheitsbudget wird der bereits verbrauchte Betrag vom gesamten Topf abgezogen. Das verbleibende Budget begrenzt die Erstattung zusätzlich.
- Ein Selbstbehalt wird danach vom Erstattungsbetrag abgezogen, mindestens bis null.
- Ihr Eigenanteil ist der Rest: Gesamtkosten minus Erstattung.
Was dabei unterstellt wird
- Die Reihenfolge der Schritte ist eine Annahme. Ein Selbstbehalt kann in einem Tarif vor oder nach der prozentualen Erstattung greifen, je Jahr oder je Fall gelten. Welche Reihenfolge für Sie gilt, steht in Ihren Tarifbedingungen und nicht hier.
- Gerechnet werden weitere geplante Sitzungen mit gleichem Preis. Tragen Sie bei der Leistungsgrenze und Sitzungszahl nur die noch verfügbaren Ansprüche ein. Beim gemeinsamen Budget tragen Sie dagegen den gesamten Topf und den bereits verbrauchten Erstattungsbetrag getrennt ein. Der Rechner fragt keinen Kontostand ab.
- Steuerliche Wirkungen, etwa außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, bleiben außen vor.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung