Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

IKK Südwest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab08.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungVersicherte können Leistungen im Rahmen des Naturheilverfahrens in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Der Anspruch besteht außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und umfasst grundsätzlich die Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis der Hufelandgesellschaft e.V. […] Hiervon ausgenommen sind jedoch die Naturheilverfahren Homöopathie und Osteopathie/Chirotherapie. […] Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der […] b) Heilpraktiker mit Berufserlaubnis (Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes) ist und […] Die IKK übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die nach § 10a der Satzung der IKK in Anspruch genommenen Sitzungen werden auf die maximale Anzahl der Sitzungen nach § 10c der Satzung der IKK angerechnet.
Quelle

Satzung der IKK Südwest, in der Fassung des 46. Nachtrages, Stand 03.04.2026, § 10b (Osteopathie/Chirotherapie), § 10c (Sonstige Naturheilverfahren) und § 10f (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel), Absätze 1 bis 4 https://www.ikk-suedwest.de/wp-content/uploads/2022/12/satzung_der_ikk_suedwest_krankenversicherung.pdf (erhoben am 08.09.2026)

BKK MTU (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungIhr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel)
Quelle

BKK MTU, Leistungsseite „Gesundheitskonto 80 € – Mehrleistungen BKK MTU“ https://www.bkk-mtu.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/gesundheitskonto-80-e-mehrleistungen-bkk-mtu/ (erhoben am 07.09.2026)

Barmer (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.
Quelle

Barmer, Leistungsseite „Homöopathie“ (Homöopathie-Vertrag) https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/homoeopathie-1003654 (erhoben am 06.09.2026)

BIG direkt gesund (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungFür die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt.
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungMöchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen.
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Leistungsseite „Alternative Medizin“, FAQ „Brauche ich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin?“ https://www.bkkgs.de/versicherte/leistungen/alternative-medizin (erhoben am 06.09.2026)

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir erstatten für Ihre Behandlung und der verordneten homöopathischen Arzneimittel, bei einem Heilpraktiker, insgesamt 70 € je Kalenderjahr und Versicherte.
Quelle

BKK Herkules, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen A-Z), Abschnitt „Unterstützung der BKK Herkules“ https://www.bkk-herkules.de/leistungen/leistungen-a-z/heilpraktiker (erhoben am 06.09.2026)

BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDer Besuch bei einem Heilpraktiker gehört nicht zu den gesetzlichen Leistungen einer Krankenkasse, da sie keine ärztliche Ausbildung besitzen. Über unser Gesund Plus, können Sie jedoch bis zu 100 Euro im Kalenderjahr für Ihre Behandlung beim Heilpraktiker erstattet bekommen.
Quelle

BKK Werra-Meissner, Leistungsseite „Alternative Medizin“ https://www.bkk-werra-meissner.de/leistungen/alternative-medizin/ (erhoben am 06.09.2026)

Bosch BKK (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDoch da Heilpraktiker keine staatlich geregelte Berufsbezeichnung ist, gelten sie für gesetzliche Krankenversicherungen nicht als anerkannte Leistungserbringer. Heilpraktiker dürfen nach den geltenden rechtlichen Regelungen ihre Behandlungen deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher dürfen wir Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht übernehmen oder erstatten.
Quelle

Bosch BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen von A-Z) https://www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/heilpraktiker.html (erhoben am 06.09.2026)

Debeka BKK (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungHeilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Eine Kostenübernahme durch uns kann daher nicht erfolgen.
Quelle

Debeka BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen A-Z) https://www.debeka-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/heilpraktiker/ (erhoben am 06.09.2026)

energie-bkk (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungErstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker? Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.
Quelle

energie-BKK, FAQ „Erstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker?“ https://www.energie-bkk.de/faq/erstatten-sie-rechnungen-fuer-heilpraktiker/ (erhoben am 06.09.2026)

hkk (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungNein, die hkk übernimmt keine Kosten für heilpraktische Behandlungen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte oder medizinisches Hilfspersonal handelt.
Quelle

hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Heilpraktiker“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/heilpraktiker (erhoben am 06.09.2026)

KKH (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAls gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.
Quelle

KKH, Leistungsseite „Heilpraktikerbehandlung“ https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/heilpraktikerbehandlung (erhoben am 06.09.2026)

Südzucker BKK (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungBitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Quelle

Leistungen > Behandlung und Heilung > Beim Arzt und im Krankenhaus, Abschnitt "Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen" (Block c303) https://www.xn--sdzucker-bkk-dlb.de/leistungen/behandlung-und-heilung/beim-arzt-und-im-krankenhaus (erhoben am 06.09.2026)

Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungNein, das tun wir nicht. Das liegt daran, dass Heilpraktiker:innen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. Trotzdem unterstützen wir ganzheitliche Behandlungen: Wir erstatten Kosten für ärztlich verordnete alternative Arzneimittel und homöopathische Behandlungen bei bestimmten Ärzt:innen.
Quelle

Techniker Krankenkasse, „Übernehmen wir die Kosten bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker?“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/alternative-medizin/alternative-behandlungsmethoden/uebernahme-kosten-heilpraktiker-2002038 (erhoben am 06.09.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Heilpraktikerbehandlung im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

Nach oben