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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

BKK24 (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir kooperieren mit der renommierten, ersten deutschen TCM-Klinik Bad Kötzting. Unsere Versicherten können sich – unter bestimmten Voraussetzungen – einer stationären Behandlung unterziehen und somit alternative Therapiemethoden nutzen. In der Klinik werden unter anderem die folgenden Therapiemethoden angewendet: Psychotherapie chinesische Arzneimitteltherapie Akupunktur und Moxibustion Tuina Qigong Ernährungsberatung und Diätetik Physiotherapie. Das Behandlungskonzept ist besonders auf psychische Erkrankungen mit im Vordergrund stehenden körperlichen Symptomen ausgerichtet. Ob eine Behandlung in der TCM-Klinik Bad Kötzting für Sie geeignet ist, prüft das Krankenhaus.
Quelle

BKK24, Leistungsseite „Traditionelle Chinesische Medizin – Krankenhausbehandlung“ (TCM-Klinik Bad Kötzting) https://www.bkk24.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/tcm (erhoben am 06.09.2026)

novitas bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung12. Alternative Heilmittel Versicherte können bei Vorlage der ärztlichen Verordnung folgende alternative Heilmittel in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, auf ärztliche Verordnung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz (4) SGB V berechtigten Arztes oder Ärztin erbracht wird und diese nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde: a. Heileurythmie, medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der anthroposophischen Medizin, b. Teilkörpermassagen und Thermotherapien nach Ayurveda, c. Feldenkrais, d. Shiatsu, e. Tuina und Krankengymnastik nach Qigong im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin.
Quelle

Satzung der novitas bkk in der Fassung vom 04.08.2026, § 12 (Zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V), Nummer 3 (Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) und Nummer 12 (Alternative Heilmittel) https://media.novitas-bkk.de/documents/2026-07/Satzung_novitas%20bkk_g%C3%BCltig%20ab%2004.08.2026.pdf (erhoben am 06.09.2026)

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK Herkules übernimmt 200 € im Jahr, für ärztlich verordnete Tuina-Behandlungen oder QiGong-Therapien der TCM. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren berechtigten Vertragsarzt erfolgen muss. Gleichermaßen wird auch die ärztlich verordnete Behandlung bei einem Physiotherapeuten erstattet, sofern dieser entsprechende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. So müssen Leistungserbringer entweder eine abgeschlossene Fortoder-Ausbildung in der traditionellen chinesischen Medizin absolviert haben, ordentliches Mitglied eines Berufsverbandes für Naturheilverfahren sein oder zumindest aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung eine Berechtigung zum Beitritt in einem Verband für Naturheilverfahren haben. Bitte reichen Sie uns Ihre spezifizierten Rechnungen oder Verordnungen ein, um die Erstattung zu erhalten.
Quelle

BKK Herkules, Leistungsseite „Traditionelle chinesische Medizin (TCM)“ https://www.bkk-herkules.de/leistungen/leistungen-a-z/traditionelle-chinesische-medizin-tcm (erhoben am 02.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

HEK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWeitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren Für ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von jeweils 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind: - Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien) - Feldenkrais - Shiatsu - Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong). Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, oder im Sinne des 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen.
Quelle

HEK, Satzung in der Fassung des 116. Nachtrages, Stand 31.07.2026, § 24e und § 24f (PDF) https://www.hek.de/fileadmin/user_upload/data/Dokumente_Website/Satzung/satzung-fassung-116-nachtrag-hek.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Tuina im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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