Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
AOK Hessen (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für vier Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für vier Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung, maximal 240 Euro je Kalenderjahr. Für Säuglinge werden über die genannten Leistungen hinaus vier weitere Osteopathie-Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung im ersten Lebensjahr übernommen. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind: Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt. |
Quelle
AOK Hessen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/osteopathie-2/ (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung