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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 31 b Kostenerstattung bei Osteopathie für Kinder und Jugendliche: (1) Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. (2) Voraussetzung ist, dass die Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. (3) Weitere Voraussetzung ist, dass der Physiotherapeut/Heilpraktiker oder Arzt - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie ist, wie z.B. dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.), der für sich eine separate Berufsordnung oder Ethikrichtlinie erlassen hat, in der auch eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung verankert ist oder - die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie erfüllt. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. … § 31 e Kostenerstattung bei Osteopathie für Erwachsene: (1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Osteopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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