Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK Euregio (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland bieten wir Ihnen die Möglichkeit, osteopathische Behandlungen als Satzungsleistung in Anspruch zu nehmen – wenn diese medizinisch geeignet sind, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhindern oder Beschwerden zu lindern. Ihr Weg zur osteopathischen Behandlung: Ärztliche Veranlassung: Für die Erstattung benötigen wir eine formlose ärztliche Bescheinigung oder die “Ärztliche Empfehlung Osteopathie” mit Angabe der empfohlenen Anzahl an Sitzungen (das Formular finden Sie in unserem Erstattungsantrag). Qualifizierter Behandler: Die Behandlung muss von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat. -> Der Nachweis erfolgt einfach durch die Erklärung des Osteopathen im Erstattungsantrag. -> Falls der Behandler kein Verbandsmitglied ist, benötigen wir eine Kopie seiner Ausbildungsnachweise. Unser Beitrag für Ihre Gesundheit: Wir erstatten Ihnen bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr. Übernommen werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro pro Sitzung. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen uns anschließend die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung und ggf. den Qualifikationsnachweis (sofern uns dieser noch nicht vorliegt) ein. |
Quelle
BKK EUREGIO, Leistungen – Osteopathie https://www.bkk-euregio.de/leistungen/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung