Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK EWE (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages für sechs Sitzungen jährlich, bis zu 50,00 € pro Sitzung. Bezuschusst werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Für eine Kostenübernahme durch die BKK EWE muss die Behandlung qualitätsgesichert durch einen Osteopathen oder Chiropraktiker erfolgen. Ausschließlich für die chiropraktische Behandlung erkennen wir Heilpraktiker und nicht kassenzugelassene Ärzte mit chiropraktischer Ausbildung an. |
Quelle
BKK EWE, Leistungen > Bonusprogramme > „Ihr+Bonus Osteopathie und Chiropraktik“ (Seitenstand 03.09.2026) https://www.bkk-ewe.de/leistungen/bonusprogramme/ihr-bonus-osteopathie-und-chiropraktik (erhoben am 06.09.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Chiropraktik im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung