Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 31.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | (2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
Quelle
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf (erhoben am 31.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Regelleistung
ausdrücklich ausgeschlossen
| gültig ab | 30.07.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). |
Quelle
§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 01.01.2024 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. |
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)
Der nächste Wechsel
in 93 Tagen
am 31.12.2026, BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)
An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.
Quelle
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf
Alles zu Homöopathische Komplexmittel im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung