Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK Groz-Beckert (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Bis zu 200 Euro jährlich für Ihre osteopathische Behandlung. Wir unterstützen Sie je Kalenderjahr bis zu vier Mal mit 50 Euro für Ihre osteopathischen Sitzungen. Wir erstatten Ihnen je Kalenderjahr die Kosten für bis zu vier osteopathische Sitzungen mit maximal 50 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Da diese alternative Behandlungsmethode im therapeutischen Ansatz die Schulmedizin ergänzen und im Idealfall Synergieeffekte erzielt werden sollen, benötigen wir für die Erstattung Ihrer Kosten eine ärztliche Empfehlung Ihres Haus- oder Facharztes. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass die Sitzungen von einem gut ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden. Dies ist gewährleistet, wenn dieser Mitglied in einem der Berufsverbände der Osteopathen in Deutschland ist oder aufgrund seiner Ausbildung werden könnte. |
Quelle
BKK Groz-Beckert, Leistungsseite „Bewusst gesund – Osteopathie“ https://www.bkk-gb.de/unser-gesundheitsprogramm-bewusst-gesund/bewusst-gesund-osteopathie (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung