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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

BKK Pfalz (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dürfen daher in der Regel nicht übernommen werden. Im Rahmen unserer Satzungsleistungen erstatten wir unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden. Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro. Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept, veranlasst werden.
Quelle

BKK Pfalz, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkkpfalz.de/leistungen/alternative-medizin/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Osteopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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