Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK Wirtschaft & Finanzen (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Krankenkassen zahlen für Osteopathie sehr unterschiedlich. Wir erstatten bis zu 360 Euro im Jahr – in jedem Alter, ohne prozentuale Grenze und ohne Deckel je Sitzung. Wir erstatten den Rechnungsbetrag, bis Ihr Budget ausgeschöpft ist. Ärztliche Verordnung einholen. Die osteopathische Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein. Qualifizierte Behandlerin oder Behandler wählen. Die Sitzungen müssen von Ärztinnen und Ärzten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung mit entsprechender Berechtigung absolviert haben. Rechnung und Antrag einreichen. Reichen Sie Verordnung, Rechnung und den ausgefüllten Antrag bei uns ein – bis spätestens 31. März des Folgejahres. |
Quelle
BKK Wirtschaft & Finanzen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-wf.de/leistungen/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung