Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)
ausdrücklich ausgeschlossen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht. |
Quelle
DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Anthroposophische Medizin: Inneres Gleichgewicht finden (aktualisiert am 27.05.2025) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/anthroposophische-medizin-inneres-gleichgewicht-finden_10718 (erhoben am 07.09.2026)
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 01.01.2024 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob eine bestimmte Kasse die Anthroposophische Kunsttherapie führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. |
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)
Der nächste Wechsel
in 94 Tagen
am 01.01.2027, Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
An diesem Tag wechselt der Stand von „mit Bedingungen“ auf „ausdrücklich ausgeschlossen“.
Quelle
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, ausgegeben am 29.07.2026 https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/228
Alles zu Anthroposophische Kunsttherapie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung