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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir beteiligen uns mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Naturarzneimittel der Phytotherapie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Mehr dazu erfahren Sie unter PLUS-Leistungen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. Bitte beachten Sie: Wir können uns nur an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen die Präparate von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin mit einer anerkannten Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" verschrieben wurden. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. … Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie das Rezept für die Naturarzneimittel und die Apothekenrechnung einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen Sie selbst.
Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Phytotherapie: Alternative Arzneimittel nutzen (aktualisiert am 20.02.2026) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/phytotherapie-alternative-arzneimittel-nutzen_9858 (erhoben am 29.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Regelleistung

mit Bedingungen

gültig ab09.05.2025
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus.
Quelle

G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025 https://www.g-ba.de/downloads/83-691-1011/AM-RL-I-OTC-2025-05-09.pdf (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Phytotherapie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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