Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir übernehmen zahlreiche ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin. Die Abrechnung läuft direkt über deine Gesundheitskarte, wenn die Praxis am entsprechenden Vertrag teilnimmt. Diese Leistungen übernehmen wir: eine Erstbehandlung alle zwei Jahre mit mindestens 60 Minuten zwei Folgebehandlungen pro Jahr mit mindestens 30 Minuten vier Beratungen pro Quartal mit mindestens 7 Minuten. Wir übernehmen die Behandlung durch anthroposophische Ärztinnen und Ärzte und rechnen über die Gesundheitskarte ab, wenn diese zusätzlich zum Medizinstudium eine dreijährige Aus- und Weiterbildung zu den besonderen Schwerpunkten der Anthroposophischen Medizin absolviert haben sie gleichzeitig von der „Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland“ (GAÄD) anerkannt sind sie am bundesweiten Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmen |
Quelle
Anthroposophie bei deiner Krankenkasse – Anthroposophische Medizin (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/anthroposophie-krankenkasse (erhoben am 06.09.2026)
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 01.01.2024 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen.“ Ob eine bestimmte Kasse die ärztliche anthroposophische Behandlung führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. |
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 06.09.2026)
Der nächste Wechsel
in 93 Tagen
am 31.12.2026, mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)
An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.
Quelle
Anthroposophie bei deiner Krankenkasse – Anthroposophische Medizin (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/anthroposophie-krankenkasse
Alles zu Ärztliche anthroposophische Behandlung im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung