Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
pronova BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Eine Beteiligung an einer professionellen Ernährungsberatung ist möglich, wenn bei dir eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und die Ernährungsberatung von qualifizierten und zertifizierten Anbietern oder Ernährungsmedizinern durchgeführt wird. Bitte übersende uns dazu alle notwendigen Unterlagen (medizinische Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag) vor Beginn der Beratung zu. Unser Zuschuss beträgt für eine Beratung von 60 min 47 €. In der Regel werden 6 Beratungseinheiten in Anspruch genommen. Bei begründetem Bedarf können bis zu insgesamt 10 Einheiten genehmigt werden. |
Quelle
Professionelle Ernährungsberatung (Leistungen › Krankheit und Therapie › Therapieangebote) https://www.pronovabkk.de/leistungen/krankheit-und-therapie/therapieangebote/professionelle-ernaehrungsberatung.html (erhoben am 29.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Regelleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 05.08.2025 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | § 42 Absatz 1 Satz 1: „Ernährungstherapie im Sinne dieser Richtlinie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, das sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF) richtet, wenn sie als medizinische Maßnahme (gegebenenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen.“ § 42 Absatz 2 Satz 5: „Eine Ernährungstherapie wird in Einheiten von 30 Minuten verordnet.“ Außerhalb dieser beiden Krankheitsgruppen ist die Ernährungstherapie kein Heilmittel dieser Richtlinie. |
Quelle
G-BA, Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3865/HeilM-RL_2025-05-15_iK-2025-08-05.pdf (erhoben am 07.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Ernährungstherapie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung