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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDurch unser Versorgungsprogramm soll Ihnen der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Anthroposophischer Medizin im Rahmen der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin zugänglich werden. Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten). Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig. Beratung (Mindestdauer 7 Minuten, maximal 4x pro Quartal). Wer sich anthroposophisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Vertragsarzt oder einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Leistungserbringer wenden. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle

R+V BKK, Leistungen A-Z > Anthroposophische Medizin, Abschnitt „Welche ärztlichen Leistungen werden erstattet?“ https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/a/anthroposophische-medizin/ (erhoben am 06.09.2026)

Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung

mit Bedingungen

gültig ab01.01.2024
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen.“ Ob eine bestimmte Kasse die ärztliche anthroposophische Behandlung führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026.
Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 06.09.2026)

Der nächste Wechsel

in 93 Tagen

am 31.12.2026, R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.

Quelle

R+V BKK, Leistungen A-Z > Anthroposophische Medizin, Abschnitt „Welche ärztlichen Leistungen werden erstattet?“ https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/a/anthroposophische-medizin/

Alles zu Ärztliche anthroposophische Behandlung im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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