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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

R+V BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungInsgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die Ihnen von Arzt oder Ärztin verordnet oder empfohlen worden sind. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei maximal 120 EUR jährlich. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine ärztliche Verordnung oder eine formlose ärztliche Empfehlung für Ihre osteopathische Behandlung. Weiterhin benötigen wir für die Erstattung die Rechnung Ihres Osteopathen, sowie Ihre aktuelle Bankverbindung. Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt auch.
Quelle

R+V BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/o/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Osteopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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