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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

SALUS BKK (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungZudem muss die Behandlung von einem kassenzugelassenen Arzt durchgeführt werden, der eine spezielle Akupunkturausbildung und eine Qualifikation für Schmerztherapie und Psychosomatik nachweisen kann. Nehmen Sie eine Akupunktur-Behandlung bei einem Privatarzt oder Heilpraktiker in Anspruch, dürfen wir die Kosten leider nicht übernehmen.
Quelle

SALUS BKK, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen von A-Z) https://www.salus-bkk.de/leistungen/fuer-ihre-gesundheit/leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Gesetzliche Kasse, Regelleistung

mit Bedingungen

gültig ab09.04.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAnlage I Nummer 12: „Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten wird für folgende Indikationen zugelassen: 1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz), mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14 bis 20 Nadeln; 2. Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7 bis 15 Nadeln je behandeltem Knie. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.“ Für alle übrigen Anwendungen steht Anlage II Nummer 31: „Akupunktur mit Ausnahme der in Anlage I aufgeführten Indikationen.“ Anlage I Nummer 12 § 2 verlangt zusätzlich eine Zusatz-Weiterbildung Akupunktur, Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung und einen 80-Stunden-Kurs Schmerztherapie der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
Quelle

G-BA, Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Fassung vom 19.03.2026, in Kraft seit 09.04.2026 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-4143/MVV-RL_2026-03-19_iK-2026-04-09.pdf (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Akupunktur im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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