Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
SECURVITA BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 04.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt chiropraktische Behandlungen als Satzungsleistung, wenn die Behandlungen notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Leistungsumfang Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs chiropraktische Behandlungen in Anspruch nehmen. Versicherte ab Vollendung des 18 Lebensjahres erhalten 50 Euro je Behandlung, für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro, Es werden jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten erstattet. Finden im Rahmen der einzelnen Sitzungen begleitende Behandlungen statt, wie z. B. Akupressur, Neuraltherapie oder Massagen, können diese in der Erstattung nicht berücksichtigt werden. Voraussetzungen Die Kosten können übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose und Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt, die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde, eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, das heißt, der Arzt oder Heilpraktiker hat eine chiropraktische Ausbildung, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt … Achtung: Pro Quartal wird eine Verordnung anerkannt. Es sind maximal drei Sitzungen pro Verordnung und Quartal erstattungsfähig. Die Erstattung von osteopathischen Behandlungen wird auf den Leistungsumfang der Chiropraktik angerechnet. |
Quelle
SECURVITA Krankenkasse, Infoblatt 136 „Erstattungsleistung Chiropraktik“, Stand 11.09.2025 (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/m-chiropraktik-136.pdf (erhoben am 04.09.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Chiropraktik im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung