Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
SECURVITA BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 30.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Der Anspruch pro Versicherten besteht für maximal sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Pro Quartal und Verordnung sind maximal drei Sitzungen erstattungsfähig. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die entstandenen Aufwendungen. Die Leistungen nach Abs. (3) werden auf den Anspruch angerechnet. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose |
Quelle
SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 30.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung