Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
SECURVITA BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 30.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. |
Quelle
SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 30.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Regelleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 09.05.2025 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Ausgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
Quelle
G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025 https://www.g-ba.de/downloads/83-691-1011/AM-RL-I-OTC-2025-05-09.pdf (erhoben am 07.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Phytotherapie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung