Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
SKD BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Als Versicherte der SKD BKK erhalten Sie bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Jahr zu 100 % kostenfrei. Kostenübernahme: 100 % des Rechnungsbetrags. Anzahl: bis zu 5 Sitzungen pro Kalenderjahr. Ärztliche Verordnung: erforderlich, vor Behandlungsbeginn. Im Rahmen einer Satzungsregelung erstatten wir unseren Versicherten die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen. Dieses Angebot gilt ohne Altersgrenze. Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung. |
Quelle
SKD BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.skd-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung