Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | Die VIACTIV erstattet Ihnen 80 Prozent der Kosten – für bis zu acht osteopathische Behandlungen jedes Jahr – begrenzt auf 50 Euro je Sitzung. Insgesamt können VIACTIV-Versicherte so mit maximalen 400 Euro Jahreszuschuss für Osteopathie rechnen. Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Arzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr oder die Gültigkeit umfasst die Anzahl der Behandlungen, die empfohlen wurden. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. |
Quelle
VIACTIV Krankenkasse, Antwortseite „Unter welchen Bedingungen bezuschusst die VIACTIV Osteopathie?“ https://www.viactiv.de/faq/faq-unter-welchen-bedingungen-bezuschusst-die-viactiv-osteopathie (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.
Alles zu Osteopathie im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung