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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

vivida bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen die Kosten im Rahmen einer Einzelberatung in Höhe von 90 % der Gesamtkosten. Die Kostenübernahme ist auf maximal 5 Einzelberatungen à 60 Minuten begrenzt. Pro Sitzung erstatten wir bis zu 54 Euro. Kürzere Beratungszeiten werden anteilig berücksichtigt. Wichtig zu wissen: Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt, eine qualifizierte Ernährungsberaterin oder einen qualifizierten Ernährungsberater – zum Beispiel eine Diplom-Ökotrophologin oder einen Diplom-Ökotrophologen oder eine Diätassistentin oder einen Diätassistenten – durchgeführt wird.
Quelle

Leistungen von A bis Z – Ernährungsberatung, Aufklapper "Welche Kosten übernimmt die vivida bkk?" https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/ernaehrungsberatung (erhoben am 29.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Regelleistung

mit Bedingungen

gültig ab05.08.2025
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 42 Absatz 1 Satz 1: „Ernährungstherapie im Sinne dieser Richtlinie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, das sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF) richtet, wenn sie als medizinische Maßnahme (gegebenenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen.“ § 42 Absatz 2 Satz 5: „Eine Ernährungstherapie wird in Einheiten von 30 Minuten verordnet.“ Außerhalb dieser beiden Krankheitsgruppen ist die Ernährungstherapie kein Heilmittel dieser Richtlinie.
Quelle

G-BA, Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3865/HeilM-RL_2025-05-15_iK-2025-08-05.pdf (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Ernährungstherapie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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