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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

WMF BKK (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 16d Osteopathie für Säuglinge I Versicherte der WMF BKK können bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. II Die Kostenübernahme ist beschränkt auf maximal 3 Sitzungen je Versicherten. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung.
Quelle

Satzung der WMF BKK, Stand 07.01.2026, § 16d (Osteopathie für Säuglinge) https://www.wmf-bkk.de/fileadmin/medien_2019/dateien/satzung/2026-01-07_Satzung_2.pdf (erhoben am 06.09.2026)

WMF BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie für Erwachsene ist keine gesetzliche Kassenleistung. Als exklusive Zusatzleistung zahlen wir Ihnen einmal pro Jahr einen Zuschuss von 20 Euro für die Behandlung bei qualifizierten Osteopathen. Für die Erstattung sind die Rechnung und die ärztliche Verordnung im Original einzureichen. Für Säuglinge gilt: Die Kostenübernahme kann innerhalb des ersten Lebensjahres für bis zu 3 Sitzungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu einer Höhe von 40 Euro je Sitzung. Für die Erstattung sind die Rechnungen und die ärztlichen Verordnungen im Original einzureichen.
Quelle

WMF BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.wmf-bkk.de/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Osteopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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