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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungFür ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden Kosten in Höhe von maximal 200 Euro jährlich erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen.
Quelle

Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3 https://www.bkk-herkules.de/fileadmin/medien/dokumente/PDF/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026)

SECURVITA BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAnthroposophische Heilmittel Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung anthroposophische Heilmittel in Anspruch nehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. a. Versicherte können Leistungen der Heileurythmie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 40 Euro pro Sitzung. b. Versicherte können Leistungen der Kunsttherapie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 45 Euro pro Sitzung. c. Versicherte können Leistungen der Rhythmischen Massage in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 35 Euro pro Sitzung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Die SECURVITA BKK übernimmt insgesamt maximal 20 Sitzungen der anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) im Kalenderjahr. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen. Pro Verordnung sind maximal zehn Sitzungen erstattungsfähig. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026)

novitas bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung12. Alternative Heilmittel Versicherte können bei Vorlage der ärztlichen Verordnung folgende alternative Heilmittel in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, auf ärztliche Verordnung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz (4) SGB V berechtigten Arztes oder Ärztin erbracht wird und diese nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde: a. Heileurythmie, medizinische Bäder und Teilkörpermassagen im Rahmen der anthroposophischen Medizin, b. Teilkörpermassagen und Thermotherapien nach Ayurveda, c. Feldenkrais, d. Shiatsu, e. Tuina und Krankengymnastik nach Qigong im Rahmen der traditionellen chinesischen Medizin.
Quelle

Satzung der novitas bkk in der Fassung vom 04.08.2026, § 12 (Zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V), Nummer 3 (Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) und Nummer 12 (Alternative Heilmittel) https://media.novitas-bkk.de/documents/2026-07/Satzung_novitas%20bkk_g%C3%BCltig%20ab%2004.08.2026.pdf (erhoben am 06.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung(1) Versicherte haben Anspruch auf anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (3) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. - Die Leistungserbringer müssen Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen sein oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

HEK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAnthroposophische Heilmittel Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden die Kosten in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen.
Quelle

HEK, Satzung in der Fassung des 116. Nachtrages, Stand 31.07.2026, § 24e und § 24f (PDF) https://www.hek.de/fileadmin/user_upload/data/Dokumente_Website/Satzung/satzung-fassung-116-nachtrag-hek.pdf (erhoben am 30.08.2026)

mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNeben der ärztlichen Behandlung übernehmen wir auch bestimmte anthroposophische Therapien. Dafür brauchst du eine ärztliche Verordnung. Für Heileurythmie oder Bewegungstherapie übernimmt die mkk einmal pro Jahr bis zu acht Behandlungen. Bitte beachte: Die Therapien lassen sich nicht frei miteinander kombinieren. Eine Ausnahme gilt für die Öldispersionsbadetherapie. Für die Therapien zahlst du die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.
Quelle

Anthroposophie bei deiner Krankenkasse – Anthroposophische Medizin (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/anthroposophie-krankenkasse (erhoben am 29.08.2026)

VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Heileurythmie ist eine selbst aktivierende Bewegungstherapie, die zu den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin gehört. Die ganzheitliche Betrachtungsweise des Körper-Seele-Geist-Zusammenhangs beim Menschen bildet die Grundlage der Therapie. Da die Heileurythmie zu den Heilmitteln der Anthroposophische Medizin gezählt wird und diese als besondere Therapierichtung anerkannt ist, übernimmt die VIACTIV die Kosten.
Quelle

Häufige Fragen – Übernimmt die VIACTIV die Kosten für Heileurythmie? https://www.viactiv.de/faq/uebernimmt-die-viactiv-die-kosten-fuer-heileurythmie (erhoben am 29.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung

mit Bedingungen

gültig ab01.01.2024
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen.“ Ob eine bestimmte Kasse die Heileurythmie führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026.
Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

in 93 Tagen

am 31.12.2026, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.

Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf

Alles zu Heileurythmie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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