Erstattungsübersicht
Auf einen Blick
Diese Seite führt 53 belegte Erstattungsstände.
Sie gehören zu einem Verfahren.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- 0ohne Bedingungen
- 53mit Bedingungen
- 0ausdrücklich ausgeschlossen
Stichtag 29.09.2026 · 53 von 481 Erstattungsständen
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie53 | |||||
| Phytotherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAlternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK NordWest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 j Kostenerstattung bei Arzneimitteln der Anthroposophie und Phytotherapie: (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BAHN-BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr. Damit wir Ihnen die Kosten zügig erstatten können, senden Sie die Verordnung Ihres Arztes und die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger (falls abweichend) hervorgehen) an uns. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Phytotherapie | BIG direkt gesund (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. | ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Euregio (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIm Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | BKK evm (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlautder Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Freudenberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | bkk melitta hmr (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautKostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Miele (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK MTU (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIhr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.09.2026 |
| Phytotherapie | BKK PFAFF (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautII. Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) 1. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern: a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf einem Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nr. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 80,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIm Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | BKK Public (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK VDN (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautMit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Kosten in Höhe von 100 € pro Versicherten und Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die Continentale BKK erstattet die entstandenen Kosten. Dabei wird der gesetzliche Eigenanteil abgezogen. Dieser Eigenanteil beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro) pro Medikament. Wir benötigen für eine Kostenerstattung eine Verordnung des Arztes, ggf. eine Privatverordnung. Bitte reichen Sie diese und die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht (IBAN). Die Naturarzneimittel sind Teil unseres Gesundheitskontos. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir beteiligen uns mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Naturarzneimittel der Phytotherapie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Mehr dazu erfahren Sie unter PLUS-Leistungen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. Bitte beachten Sie: Wir können uns nur an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen die Präparate von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin mit einer anerkannten Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" verschrieben wurden. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. … Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie das Rezept für die Naturarzneimittel und die Apothekenrechnung einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen Sie selbst. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | energie-bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautErgänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | EY BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Phytotherapie | hkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | IKK BB (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDas IKK BB-Naturheilkonto orientiert sich am Hufeland-Verzeichnis (PDF) der besonderen Therapierichtungen der Hufelandgesellschaft e. V.. Beispiele für zuschussfähige Leistungen laut Hufelandverzeichnis: Hydrotherapie Lichttherapie Schröpfen Phytotherapie Aromatherapie Ausgenommen sind Leistungen, die innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung auf KV-Karte abgerechnet werden oder die durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Osteopathie und weitere spezielle Naturheilverfahren sind gesondert geregelt. … Die IKK BB erstattet IKK-Versicherten im Rahmen des IKK BB-Naturheilkontos 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 150 Euro pro Jahr, bei Mitgliedern mit mitversicherten Familienangehörigen bis maximal 300 Euro pro Jahr für frei wählbare ambulante Naturheiltherapien … Zur Erstattung der Kosten im Rahmen des IKK BB-Naturheilkontos legen Sie der IKK BB eine spezifizierte Originalrechnung vor. … Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten durch das IKK BB-Naturheilkonto ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt wird. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Phytotherapie | IKK classic (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzlich erstattet die IKK classic allen Versicherten pro Kalenderjahr und Versicherten bis zu 50 Euro für alternative Arzneimittel wie Schüssler-Salze, Mittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Homöopathische Mittel müssen einen deutlich erkennbaren Hinweis „homöopathisches Arzneimittel“ tragen. Für eine Erstattung reichen Sie einfach das Privatrezept eines vertraglichen Kassenarztes zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei der IKK classic ein und wir überweisen Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Konto. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDa pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quelle |
| Phytotherapie | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | mhplus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautUNSER EXTRA FÜR SIE: 30,00 EURO Alternative Arzneimittel Die natürlichen Arzneimittel werden immer beliebter. Deshalb unterstützen wir Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit alternativen Arzneimitteln. Die Formen der Therapie Die Formen der Therapie sind vielfältig. Zu ihnen gehören Mittel der: Homöopathie – Ähnliches wird mit Ähnlichem behandelt Phytotherapie – pflanzliche Medizin Anthroposophie – pflanzliche, mineralische oder tierische Stoffe Lifestyle-Produkte wie Haarwuchsmittel, Appetitzügler oder Potenzmittel gehören nicht dazu. Ihr Plus Sie erhalten von Ihrer mhplus für alternative Arzneimittel bis zu 30,00 Euro pro Jahr. Das gilt für alle Altersgruppen! Ihr Arzt kann Ihnen einfach das Mittel verordnen, das Ihnen guttut. So erhalten Sie Ihren Zuschuss Bitte senden Sie uns: das ausgedruckte Privatrezept Ihres Arztes die Rechnung Ihrer Apotheke oder Versandapotheke Ihre Bankverbindung |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | novitas bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | SECURVITA BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | TUI BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 75 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautFür Versicherte ab dem 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Phytopharmaka aus der Apotheke. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel als medizinisch notwendig erachtet und Ihnen ein grünes Rezept bzw. ein Privatrezept ausgestellt hat. Wichtig: Das Rezept muss nach dem 01.01.2024 ausgestellt worden sein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis zu einem Betrag von 25 Euro im Jahr. Reichen Sie einfach die Originalrechnung Ihrer Apotheke und Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | vivida bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDarüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag So funktioniert's: Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein und beantragen die Erstattung – spätestens bis zum 31. März des Folgejahres. Den Erstattungsbetrag überweisen wir direkt auf Ihr Konto. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | ZF BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) | ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quelle |
| Phytotherapie | BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie Heimat Krankenkasse bezuschusst daher nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Erstattung erfolgt im Rahmen unseres Gesundheitskontos. Wir erstatten Ihnen den Rechnungsbetrag bis zu einer Höchstgrenze von 80 Euro pro Jahr auf Ihr Konto. Die Verordnung muss durch einen Arzt erfolgen. Die Verordnung eines Heilpraktikers o. ä. ist ausgeschlossen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDarüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |