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Naturheilverfahren

Phytotherapie: Erstattung und Studienlage

Welche Kasse zahlt pflanzliche Arzneimittel?

Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren 61 belegte Erstattungsstände.

Am 29.09.2026 gilt:

Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (50 Stände nennen einen).

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 150 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Beschreibung
§ 4 Absatz 29 AMG: „Pflanzliche Arzneimittel sind Arzneimittel, die als Wirkstoff ausschließlich einen oder mehrere pflanzliche Stoffe oder eine oder mehrere pflanzliche Zubereitungen oder eine oder mehrere solcher pflanzlichen Stoffe in Kombination mit einer oder mehreren solcher pflanzlichen Zubereitungen enthalten.“
Themen
Klassische Naturheilverfahren und die Krankenkasse
Alle Kassen im Vergleich:
Welche Kasse zahlt pflanzliche Arzneimittel?

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
BKK evm (Satzungsleistung) mit Bedingungen der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Herkules (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK MTU (Satzungsleistung) mit Bedingungen Ihr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Public (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Salzgitter (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
TUI BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 75 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr. Damit wir Ihnen die Kosten zügig erstatten können, senden Sie die Verordnung Ihres Arztes und die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger (falls abweichend) hervorgehen) an uns. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) mit Bedingungen 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Freudenberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
bkk melitta hmr (Satzungsleistung) mit Bedingungen Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Miele (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK PFAFF (Satzungsleistung) mit Bedingungen II. Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) 1. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern: a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf einem Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nr. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 80,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK VDN (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung) mit Bedingungen Mit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
EY BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Die Heimat Krankenkasse bezuschusst daher nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Erstattung erfolgt im Rahmen unseres Gesundheitskontos. Wir erstatten Ihnen den Rechnungsbetrag bis zu einer Höchstgrenze von 80 Euro pro Jahr auf Ihr Konto. Die Verordnung muss durch einen Arzt erfolgen. Die Verordnung eines Heilpraktikers o. ä. ist ausgeschlossen. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
novitas bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Darüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen § 31 j Kostenerstattung bei Arzneimitteln der Anthroposophie und Phytotherapie: (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. 31.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen (2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. 31.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
HEK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
IKK BB (Satzungsleistung) mit Bedingungen Das IKK BB-Naturheilkonto orientiert sich am Hufeland-Verzeichnis (PDF) der besonderen Therapierichtungen der Hufelandgesellschaft e. V.. Beispiele für zuschussfähige Leistungen laut Hufelandverzeichnis: Hydrotherapie Lichttherapie Schröpfen Phytotherapie Aromatherapie Ausgenommen sind Leistungen, die innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung auf KV-Karte abgerechnet werden oder die durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Osteopathie und weitere spezielle Naturheilverfahren sind gesondert geregelt. … Die IKK BB erstattet IKK-Versicherten im Rahmen des IKK BB-Naturheilkontos 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 150 Euro pro Jahr, bei Mitgliedern mit mitversicherten Familienangehörigen bis maximal 300 Euro pro Jahr für frei wählbare ambulante Naturheiltherapien … Zur Erstattung der Kosten im Rahmen des IKK BB-Naturheilkontos legen Sie der IKK BB eine spezifizierte Originalrechnung vor. … Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten durch das IKK BB-Naturheilkonto ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt wird. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. 30.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. 29.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Euregio (Satzungsleistung) mit Bedingungen Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. 29.08.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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Continentale BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir erstatten Kosten in Höhe von 100 € pro Versicherten und Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die Continentale BKK erstattet die entstandenen Kosten. Dabei wird der gesetzliche Eigenanteil abgezogen. Dieser Eigenanteil beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro) pro Medikament. Wir benötigen für eine Kostenerstattung eine Verordnung des Arztes, ggf. eine Privatverordnung. Bitte reichen Sie diese und die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht (IBAN). Die Naturarzneimittel sind Teil unseres Gesundheitskontos. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir beteiligen uns mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Naturarzneimittel der Phytotherapie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Mehr dazu erfahren Sie unter PLUS-Leistungen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. Bitte beachten Sie: Wir können uns nur an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen die Präparate von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin mit einer anerkannten Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" verschrieben wurden. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. … Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie das Rezept für die Naturarzneimittel und die Apothekenrechnung einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen Sie selbst. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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energie-bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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hkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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IKK classic (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzlich erstattet die IKK classic allen Versicherten pro Kalenderjahr und Versicherten bis zu 50 Euro für alternative Arzneimittel wie Schüssler-Salze, Mittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Homöopathische Mittel müssen einen deutlich erkennbaren Hinweis „homöopathisches Arzneimittel“ tragen. Für eine Erstattung reichen Sie einfach das Privatrezept eines vertraglichen Kassenarztes zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei der IKK classic ein und wir überweisen Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Konto. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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IKK gesund plus (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) mit Bedingungen Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. 29.08.2026 bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
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mhplus (Satzungsleistung) mit Bedingungen UNSER EXTRA FÜR SIE: 30,00 EURO Alternative Arzneimittel Die natürlichen Arzneimittel werden immer beliebter. Deshalb unterstützen wir Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit alternativen Arzneimitteln. Die Formen der Therapie Die Formen der Therapie sind vielfältig. Zu ihnen gehören Mittel der: Homöopathie – Ähnliches wird mit Ähnlichem behandelt Phytotherapie – pflanzliche Medizin Anthroposophie – pflanzliche, mineralische oder tierische Stoffe Lifestyle-Produkte wie Haarwuchsmittel, Appetitzügler oder Potenzmittel gehören nicht dazu. Ihr Plus Sie erhalten von Ihrer mhplus für alternative Arzneimittel bis zu 30,00 Euro pro Jahr. Das gilt für alle Altersgruppen! Ihr Arzt kann Ihnen einfach das Mittel verordnen, das Ihnen guttut. So erhalten Sie Ihren Zuschuss Bitte senden Sie uns: das ausgedruckte Privatrezept Ihres Arztes die Rechnung Ihrer Apotheke oder Versandapotheke Ihre Bankverbindung 29.08.2026 bis auf Weiteres
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VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für Versicherte ab dem 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Phytopharmaka aus der Apotheke. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel als medizinisch notwendig erachtet und Ihnen ein grünes Rezept bzw. ein Privatrezept ausgestellt hat. Wichtig: Das Rezept muss nach dem 01.01.2024 ausgestellt worden sein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis zu einem Betrag von 25 Euro im Jahr. Reichen Sie einfach die Originalrechnung Ihrer Apotheke und Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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vivida bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Darüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag So funktioniert's: Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein und beantragen die Erstattung – spätestens bis zum 31. März des Folgejahres. Den Erstattungsbetrag überweisen wir direkt auf Ihr Konto. 29.08.2026 bis auf Weiteres
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ZF BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) 29.08.2026 bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
Quelle
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Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. 29.08.2026 31.12.2026
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet, medizinisch notwendig, in einer Apotheke bezogen und nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder nach § 34 Absatz 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Zur Erstattung sind Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen (§ 31 j der Satzung). 26.08.2026 30.08.2026
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BKK Euregio (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
BKK Euregio erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel zu 75 Prozent, höchstens 150 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. 25.08.2026 28.08.2026
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BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
BKK ProVita erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel zu 100 Prozent, bis zu 160 Euro je Kalenderjahr (Versicherte unter 21 Jahren: 250 Euro), bei Privatverordnung. 25.08.2026 28.08.2026
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energie-bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die energie-bkk erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. 25.08.2026 28.08.2026
von Hand geprüft
hkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die hkk erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. 25.08.2026 28.08.2026
von Hand geprüft
IKK gesund plus (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
IKK gesund plus erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. 25.08.2026 28.08.2026
von Hand geprüft
SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die SECURVITA BKK erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel höchstens 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, bei Verordnung durch einen Vertragsarzt; die Einreichung hat binnen sechs Monaten zu erfolgen. 25.08.2026 29.08.2026
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Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die Techniker Krankenkasse erstattet nicht verschreibungspflichtige phytotherapeutische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr und bei ärztlicher Verordnung. 25.08.2026 28.08.2026
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Gesetzliche Kasse, Regelleistung mit Bedingungen Ausgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. 09.05.2025 bis auf Weiteres
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Evidenz

Indikation: Akute Atemwegsinfektionen (akute Bronchitis, Sinusitis, Erkältung), Pelargonium-sidoides-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVon zehn geeigneten Studien gingen acht in die Auswertung ein: drei Studien mit 746 Erwachsenen und drei Studien mit 819 Kindern zur akuten Bronchitis, eine Studie mit 103 Erwachsenen zur Sinusitis und eine Studie zur Erkältung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, P. sidoides könne bei Erwachsenen die Beschwerden einer akuten Rhinosinusitis und einer Erkältung lindern, doch bestünden Zweifel. Es könne die Beschwerden bei akuter Bronchitis bei Erwachsenen und Kindern sowie bei Sinusitis bei Erwachsenen lindern. Die Qualität der Evidenz für die Hauptendpunkte sei insgesamt bei akuter Bronchitis bei Kindern und Erwachsenen als niedrig, bei akuter Sinusitis und Erkältung als sehr niedrig eingestuft worden. Verlässliche Daten zur Behandlung anderer akuter Atemwegsinfektionen hätten sich nicht gefunden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Akute infektiöse Gastroenteritis, pflanzliche Substanzen wie Uzara oder getrocknetes Apfelpulver als Beispiele der anderen erhältlichen Antidiarrhoika

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 2.9 der Leitlinie enthält den Punkt: „Die anderen erhältlichen Antidiarrhoika wie z. B. pflanzliche Substanzen (Uzara, getrocknetes Apfelpulver) oder Tannin, Kohle, Heilerde oder Myrrhe sollen bei akuter infektiöser Gastroenteritis nicht eingesetzt werden.“ Die pflanzlichen Substanzen sind darin Beispiele innerhalb einer Empfehlung zu den anderen erhältlichen Antidiarrhoika; als pflanzliche Substanzen nennt die Leitlinie Uzara und getrocknetes Apfelpulver. Ausgewiesen ist für diesen Punkt „starke Empfehlung“, für die gesamte Empfehlung „starker Konsens“; nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie ist das die Soll-Stufe, hier als Empfehlung gegen den Einsatz, bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Empfehlung wurde 2023 modifiziert. Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Für die anderen erhältlichen Antidiarrhoika wie z. B. pflanzliche Substanzen (Uzara, getrocknetes Apfelpulver) oder Tannin, Kohle, Heilerde oder Myrrhe liegen keine kontrollierten Studien vor.“
Leitlinie021-024
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.08.2028

Indikation: Akute Sinusitis, Cyclamen-europaeum-Extrakt als Nasenspray

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwei randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 147 erwachsenen ambulanten Patientinnen und Patienten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Wirksamkeit von Cyclamen europaeum bei akuter Sinusitis sei unbekannt. Schwere Nebenwirkungen seien zwar nicht beobachtet worden, doch hätten 50 % der Teilnehmenden unter Cyclamen europaeum unerwünschte Ereignisse berichtet, gegenüber 24 % unter Placebo.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Akute und chronische Wunden, topische Aloe-vera-Mittel und Aloe-vera-Wundauflagen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSieben Studien mit zusammen 347 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, derzeit fehlten hochwertige Belege aus klinischen Studien, die die Anwendung topischer Aloe-vera-Mittel oder Aloe-vera-Wundauflagen zur Behandlung akuter und chronischer Wunden stützten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Akute unkomplizierte Zystitis, nicht-antibiotische Behandlung mit Bärentraubenblättern oder BNO 1045

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 9.4 der Leitlinie lautet: „Bei der akuten unkomplizierten Zystitis sollte eine antibiotische Therapie empfohlen werden.“ Und weiter: „Bei nicht-geriatrischen Patienten sollte die alleinige nicht-antibiotische Therapie als Alternative zur antibiotischen Behandlung erwogen werden. Eine partizipative Entscheidungsfindung mit den Patienten ist notwendig.“ Ausgewiesen ist Empfehlungsgrad B. Als nicht-antibiotische Mittel führt die Empfehlung neben Ibuprofen und Diclofenac auch Uva Ursi (Bärentraubenblätter) und BNO 1045 auf. Den Nutzen beziffert die Leitlinie als eingesparte Antibiotikatherapien, „bei der Verwendung von Phytopräparaten wie Uva Ursi in 64%“ und bei BNO 1045 in 84 Prozent: „Insgesamt konnte über alle Studien durch nicht antibiotische Akuttherapie eine Einsparung von Antibiotika von 63% erzielt werden“. Zur Dauer der Anwendung hält sie fest: „Aufgrund grundsätzlicher indikationsspezifischer Erwägungen eignen sich Bärentraubenblätter und Sandelholz allerdings nicht für eine Langzeittherapie über einen Monat hinaus“.
Leitlinie043-044
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 08.04.2029

Indikation: Akuter ischämischer Schlaganfall, Ginkgo-biloba-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZehn Studien mit 792 Patientinnen und Patienten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, aus Studien ausreichender methodischer Qualität gebe es keine überzeugenden Belege, die den routinemäßigen Einsatz von Ginkgo-biloba-Extrakt zur Förderung der Erholung nach einem Schlaganfall stützten. Hochwertige und große randomisierte kontrollierte Studien seien nötig, um die Wirksamkeit zu prüfen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Akuter und subakuter Husten bei Erwachsenen, pflanzliche Sekretomotorika und Antitussiva

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 12.c der Leitlinie lautet für den Fall „Bei fortbestehendem Husten:“: „Für den akuten und subakuten Husten sollten pflanzliche und synthetische Sekretomotorika und Antitussiva mit Evidenzbasis für die Wirksamkeit eingesetzt werden. Cave: Langzeitanwendung nicht zugelassen!“ Die Empfehlung ist mit „Geprüft 2025“ und „Starker Konsens“ gekennzeichnet; nach der Präambel wurde das Statement zu Schlüsselfrage 5 mehrheitlich angenommen, für alle anderen Empfehlungen und Statements ergab sich „starker Konsens (100%ige Zustimmung)“. Nach der Präambel wurde die Evidenz für die Empfehlung als stark („Soll-Empfehlung“) oder schwach („Sollte-Empfehlung“) formuliert; 12.c ist als Sollte-Empfehlung formuliert. Im Hintergrundtext zu Schlüsselfrage 12 heißt es, es gebe „teilweise wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit“; im Hintergrundtext zum akuten Husten (akute virale Erkältungsinfekte) heißt es: „Dextromethorphan [16] und mehrere Phytopharmaka weisen Evidenz für ihre Wirksamkeit hinsichtlich Verkürzung der Beschwerdedauer sowie Linderung der Symptome auf“. Die Empfehlung gilt pflanzlichen und synthetischen Mitteln gleichermaßen und nennt keine einzelne Arzneipflanze.
Leitlinie020-003
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 30.01.2030

Indikation: Akuttherapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, 10%iges Pfefferminzöl äußerlich auf Stirn und Schläfen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisIm Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält die Leitlinie für die Akuttherapie fest, 10%iges Pfefferminzöl, auf Stirn und Schläfen aufgetragen, wirke schmerzlindernd „und kann ebenfalls bei akuten Schmerzattacken verwendet werden.“ Kapitel 2.2 präzisiert: „Eingesetzt werden kann 10%iges Pfefferminzöl, das 3-mal im Abstand von je 15 Minuten großflächig auf Stirn und Schläfen aufgetragen wird. Seine schmerzlindernde Wirkung wurde in zwei randomisiert-kontrollierten Crossover-Studien bestätigt [89-91].“ Für Schwangerschaft und Stillzeit, Nieren- oder Leberinsuffizienz und Demenz schreibt die Leitlinie: „Eine mögliche Behandlungsoption als pflanzliche topische Alternative ist für alle diese vulnerablen Gruppen die Applikation von Pfefferminzöl, die sich in der Akuttherapie als wirksam erwiesen hat (siehe 2.2).“ Einen Empfehlungsgrad weist sie für Pfefferminzöl nicht aus (Tabelle 5 graduiert nur Medikamente). Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“
Leitlinie030-077
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 18.12.2028

Indikation: Alkoholische und/oder Hepatitis-B- oder -C-bedingte Lebererkrankungen, Mariendistel-Zubereitungen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Zusammenfassung dieser Fassung bei PubMed nennt 18 randomisierte klinische Studien mit 1088 Patientinnen und Patienten, die bei PubMed Central hinterlegte Fassung derselben Übersicht 13 Studien mit 915. Die Autorinnen und Autoren schreiben, ihre Ergebnisse stellten die günstigen Wirkungen der Mariendistel bei Menschen mit alkoholischen und/oder durch Hepatitis-B- oder -C-Viren bedingten Lebererkrankungen in Frage und machten deutlich, dass hochwertige Belege fehlten, die diese Behandlung stützen. Angemessen durchgeführte und berichtete randomisierte klinische Studien zu Mariendistel gegenüber Placebo seien nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Altersbedingte Makuladegeneration, Ginkgo-biloba-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwei Studien mit zusammen 119 randomisierten Personen, beide mit dem Extrakt EGb 761. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Frage, ob Menschen mit altersbedingter Makuladegeneration Ginkgo-biloba-Extrakt einnehmen sollten, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, sei von der bisherigen Forschung nicht beantwortet. Zwei kleine Studien hätten einen möglichen Nutzen von Ginkgo biloba für das Sehvermögen nahegelegt, weitere Studien seien gerechtfertigt. Ginkgo biloba werde in China, Deutschland und Frankreich viel verwendet. Künftige Studien sollten größer sein und länger dauern, um die Wirkung von Ginkgo-biloba-Extrakt auf die altersbedingte Makuladegeneration belastbarer zu messen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Analfissur, Nelkenöl

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis75 randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 5031 Teilnehmenden zu siebzehn Mitteln, darunter Nelkenöl. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei chronischer Analfissur Erwachsener seien alle medikamentösen Behandlungen weit weniger wirksam als die Operation. Einige der neueren untersuchten Mittel seien vielversprechend, doch jeweils nur auf der Grundlage einer einzelnen Studie (Nelkenöl, Sildenafil und eine „healer cream“), und es fehle der Vergleich mit etablierteren Arzneimitteln. Ausgelassen ist hier der Satz der Schlussfolgerung zu Glyceroltrinitrat, Botulinumtoxin und Calciumkanalblockern.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Angst und angstbezogene Zustände (Menschen mit Angst, in angstauslösenden Situationen oder bei angstauslösenden Tätigkeiten), Lavendel in jeder Form und Darreichung

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis65 randomisierte kontrollierte Studien mit 7993 Teilnehmenden und 25 nicht randomisierte Studien mit 1200 Teilnehmenden in der qualitativen Auswertung, 37 randomisierte Studien mit 3964 Teilnehmenden in der quantitativen. 54 randomisierte und 17 nicht randomisierte Studien berichteten mindestens ein signifikantes Ergebnis zugunsten von Lavendel. Die Inhalation von Lavendel senkte die mit einer validierten Skala gemessene Angst signifikant (Hedges g -0,73; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,00 bis -0,46; 1682 Teilnehmende), ebenso Zustands- und Eigenschaftsangst nach dem STAI, nicht aber den systolischen Blutdruck; ein signifikanter Effekt fand sich auch für Silexan 80 mg täglich zum Einnehmen über mindestens sechs Wochen (Hamilton-Angstskala, Mittelwertdifferenz -2,90; -4,86 bis -0,95; 1173 Teilnehmende) und für Massagen mit Lavendelöl (Hedges g -0,66; -0,97 bis -0,35; 448 Teilnehmende). Die Autorinnen und Autoren nennen als wichtigste Einschränkung die niedrige durchschnittliche Qualität der verfügbaren Studien: Die Mehrzahl der eingeschlossenen randomisierten Studien habe ein insgesamt hohes Verzerrungsrisiko, dazu komme die Heterogenität der Studiendesigns vor allem bei nicht oraler Anwendung. Insgesamt erweise sich die orale Gabe von Lavendelöl als wirksam in der Behandlung von Angst, während es für die Inhalation wegen der Heterogenität der verfügbaren Studien nur einen Hinweis auf einen Effekt von beachtlicher Größe gebe; per Massage angewandtes Lavendelöl erscheine wirksam, doch reichten die verfügbaren Studien nicht aus, um zu klären, ob der Nutzen auf einer spezifischen Wirkung des Lavendels beruhe. Weitere hochwertige randomisierte Studien mit einheitlicheren Designs seien nötig, um diese Befunde zu bestätigen; die verfügbaren Informationen zeichneten ein sicheres Profil lavendelbasierter Behandlungen, wobei künftig mehr auf Erhebung und Berichterstattung von Sicherheitsdaten zu achten sei. Da Behandlungen mit Lavendelöl im Allgemeinen sicher und, bei Inhalation, auch einfach und kostengünstig erschienen, seien sie eine Behandlungsoption, die in manchen klinischen Zusammenhängen erwogen werden könne.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Angst, Depression und Stress bei Erwachsenen, Rosa damascena in jeder Anwendungsform

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis32 Veröffentlichungen randomisierter kontrollierter Studien zu Rosa damascena in jeder Anwendungsform; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Anwendung von Rosa damascena habe Zustandsangst (24 Effektgrößen; standardisierte Mittelwertdifferenz -1,74; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,29 bis -1,20), Depression (7 Effektgrößen; -0,87; -1,47 bis -0,28) und Stress (4 Effektgrößen; -1,33; -1,98 bis -0,69) signifikant verringert, auf die Eigenschaftsangst aber keinen signifikanten Effekt gehabt (6 Effektgrößen; gewichtete Mittelwertdifferenz -0,75; -1,93 bis 0,43). Der Zusammenhang zwischen Gesamtdosis oder Dauer und der Änderung von Zustandsangst und Depression sei nicht dosisabhängig gewesen. Die meisten Studien hätten eine mäßige methodische Qualität gehabt, die Qualität der Evidenz habe nach GRADE von sehr niedrig bis moderat gereicht. Ihr Schluss: Es brauche weitere hochwertige randomisierte kontrollierte Studien, um verlässliche Schlussfolgerungen zur Anwendung von Rosa damascena bei Angst, Depression und Stress Erwachsener zu ziehen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Angststörungen, Baldrianextrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine randomisierte kontrollierte Studie mit 36 Patientinnen und Patienten mit generalisierter Angststörung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, da derzeit nur eine kleine Studie vorliege, reichten die Belege nicht aus, um Schlussfolgerungen über Wirksamkeit oder Sicherheit von Baldrian im Vergleich mit Placebo oder Diazepam bei Angststörungen zu ziehen. Nötig seien randomisierte kontrollierte Studien mit größeren Stichproben, die Baldrian mit Placebo oder mit anderen bei Angststörungen eingesetzten Behandlungen wie Antidepressiva vergleichen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Angststörungen, Passionsblumenextrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwei Studien mit zusammen 198 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, es gebe zu wenige randomisierte kontrollierte Studien zur Wirksamkeit von Passiflora bei Angst, um irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen. Nötig seien randomisierte kontrollierte Studien mit größeren Stichproben, die die Wirksamkeit von Passiflora mit Placebo und mit anderen Arzneimitteln einschließlich Antidepressiva vergleichen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Antipsychotika-induzierte Spätdyskinesie, Ginkgo-biloba-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Übersicht umfasst 31 randomisierte kontrollierte Studien zu 24 Interventionen mit 1278 Teilnehmenden; zu Ginkgo-biloba-Extrakt liegt eine Studie mit 157 Teilnehmenden vor. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Valbenazin oder Ginkgo-biloba-Extrakt könnten bei der Linderung der Symptome der Spätdyskinesie wirksam sein. Da jedes dieser beiden Mittel nur in einer randomisierten Studie untersucht worden sei, warteten sie auf die Ergebnisse laufender Studien, um diese Befunde zu bestätigen. Die Ergebnisse für die übrigen Interventionen der Übersicht müssten als nicht schlüssig gelten, und diese Mittel sollten wahrscheinlich nur im Rahmen einer gut geplanten Evaluationsstudie eingesetzt werden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Aphthen und aphthoide Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut, adstringierende Tinkturen aus Myrrhe bzw. Ratanhia

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKonsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“. In der Spalte „Topische symptomatische Therapie“ nennt sie unter „Analgesie, Restitutio, Unterbindung neuer Aphthen:“ unter anderem „Adstringentien (Tinct. Myrrhae bzw. Ratanhiae)“, neben topischen Antibiotika, Antiseptika, topischen Kortikosteroiden, Oberflächenlokalanästhetika, filmbildenden Präparaten und weiteren. Die Übersicht wurde mit „Expertenkonsens: 12/0/0/12 (Ja/Nein/Enthaltung/Anzahl der Stimmen)“ als starker Konsens verabschiedet. Nach dem Tabellentitel ist „jeweils zur Klassifikation die Erstlinientherapie“ farbcodiert: Die Spalte „Topische symptomatische Therapie“ ist als Ganzes in derselben Farbe hinterlegt wie die Klassifikationen „Hämatologische Erkrankungen (Neutropenie, Anämie)“, „Habituelle Aphthen/ Rezidivierende benigne Aphthosis (RBA)“ und „Erkrankungen des GIT (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Zöliakie)“; einzelne Mittel in der Spalte hebt die Tabelle nicht hervor, und der Titel fügt hinzu: „Diese schließt jedoch nicht den Einsatz anderer Therapien aus.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Mit Tinctura myrrhae et ratanhiae können gelegentlich auftretende Aphthen behandelt werden.“
Leitlinie007-101
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.04.2028

Indikation: Aphthen und aphthoide Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut, Aloe-vera-Gel

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKonsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“. In der Spalte „Topische symptomatische Therapie“ nennt sie unter „Analgesie, Restitutio, Unterbindung neuer Aphthen:“ unter anderem „Aloe vera Gel (51, 52)“. Die Übersicht wurde mit „Expertenkonsens: 12/0/0/12 (Ja/Nein/Enthaltung/Anzahl der Stimmen)“ als starker Konsens verabschiedet. Nach dem Tabellentitel ist „jeweils zur Klassifikation die Erstlinientherapie“ farbcodiert: Die Spalte „Topische symptomatische Therapie“ ist als Ganzes in derselben Farbe hinterlegt wie die Klassifikationen „Hämatologische Erkrankungen (Neutropenie, Anämie)“, „Habituelle Aphthen/ Rezidivierende benigne Aphthosis (RBA)“ und „Erkrankungen des GIT (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Zöliakie)“; einzelne Mittel in der Spalte hebt die Tabelle nicht hervor, und der Titel fügt hinzu: „Diese schließt jedoch nicht den Einsatz anderer Therapien aus.“ Einen eigenen Hintergrundtext zu Aloe vera enthält die Langfassung nicht; die Literaturstellen 51 und 52 sind Studien zu Aloe-vera-Gel und Acemannan.
Leitlinie007-101
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.04.2028

Indikation: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Phytotherapie soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (15 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie nennt vier Studien mit kleiner Teilnehmerzahl und hält fest: „Gut definierte RCTs zur Phytotherapie gibt es aktuell nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Pflanzenextrakte potenziell Kontaktsensibilisierungen verursachen können.“
Leitlinie013-027
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 15.06.2028, Neufassung angemeldet

Indikation: Behandlung oberer Atemwegsinfekte und Mittelohrentzündung bei Kindern, Echinacea purpurea (verschiedene Pflanzenteile)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisNeun randomisierte kontrollierte Studien mit 1518 Teilnehmenden in der Behandlungsgruppe und 1651 Teilnehmenden in der Placebogruppe hätten die Einschlusskriterien erfüllt. Die aus Echinacea purpurea gewonnenen Präparate seien sehr unterschiedlich und nutzten verschiedene Pflanzenteile wie Wurzeln, Blätter und Blüten in unterschiedlichen Darreichungsformen wie Kapseln und Extrakten aus zahlreichen Herstellerländern. Die Verzerrungsrisiko-Bewertung nach der PEDro-Skala habe drei Studien von ausgezeichneter, fünf von hoher und eine Studie von mittlerer Qualität ergeben. Die Meta-Analyse habe gezeigt, dass Echinacea purpurea bei oberen Atemwegsinfekten die Behandlungsdauer signifikant verkürze (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,19; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,30 bis -0,09; p < 0,01), die Erkrankungshäufigkeit senke (relatives Risiko 0,81; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,75 bis 0,87) und den Antibiotikaeinsatz signifikant verringere (relatives Risiko 0,18; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,13 bis 0,25; p < 0,01); unerwünschte Ereignisse seien jedoch mäßig erhöht gewesen (relatives Risiko 1,38; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,08 bis 1,78), wenngleich meist mild. Bei Mittelohrentzündung habe Echinacea purpurea die Häufigkeit von Episoden signifikant gesenkt (relatives Risiko 0,56; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,44 bis 0,73; p < 0,01), die Behandlungsdauer jedoch nicht verkürzt (p = 0,10); die Wirksamkeit könne wegen der häufig bakteriellen Ursache der Mittelohrentzündung, die oft Antibiotika erfordere, eingeschränkt sein, und Echinacea purpurea könne zwar das Wiederauftreten verringern, beschleunige die Genesung aber wahrscheinlich nicht. Weitere Forschung zu optimalen Zubereitungen und Dosierungen sei nötig. Das Trichterdiagramm zur Publikationsverzerrung der gepoolten Ergebnisse habe eine gewisse Verzerrung gezeigt, vor allem bedingt durch die Heterogenität zwischen den Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Meta-Analyse von neun Studien zeige, dass Echinacea purpurea die Behandlungsdauer, die Häufigkeit von Episoden und den Antibiotikaeinsatz bei oberen Atemwegsinfekten bei Kindern verringere, mit einigen positiven Effekten bei Mittelohrentzündung; das Sicherheitsprofil bleibe jedoch unklar, insbesondere hinsichtlich unerwünschter Ereignisse, und weitere Forschung sei nötig, um die Methodik zu vereinheitlichen und die Ergebnisse zu bestätigen. Welcher Pflanzenteil in den neun eingeschlossenen Studien jeweils verwendet wurde, benennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht einzeln, sondern hält nur fest, dass verschiedene Pflanzenteile wie Wurzeln, Blätter und Blüten zum Einsatz kommen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Benignes Prostatasyndrom mit deutlich obstruktiven Symptomen oder Befunden, Phytotherapeutika

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 10.4 der Leitlinie lautet: „Phytotherapeutika haben keinen Einfluss auf das Prostatavolumen sowie eine Blasenauslassobstruktion und sollen bei Patienten mit deutlich obstruktiven Symptomen / Befunden nicht eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A und Evidenzlevel 1++. Die Hintergrundinformation stützt sich auf vier Studien mit 141 Patienten und beziffert: „Die zu vernachlässigende Reduktion des Pdetqmax betrug -1,3 (-10,2 bis 11) cmH2O (-1,6%), der Anstieg des Qmax ebenfalls nur 0,35 (-0,7 - 0,9) ml/s (3,2%)“. Und weiter: „Ein langfristiger Einfluss auf Progressionsfaktoren des BPS ist unklar.“
Leitlinie043-034
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.02.2028

Indikation: Benignes Prostatasyndrom, Phytotherapeutika als Mono- oder Kombinationspräparate

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 10.1 der Leitlinie lautet: „Aufgrund widersprüchlicher Ergebnisse bzw. der fraglichen Überlegenheit gegenüber Placebo und der Monotherapie mit chemisch definierten Substanzen können Phytotherapeutika zur Therapie des benignen Prostatasyndroms nicht allgemein empfohlen werden, wenngleich bei der Phytotherapie weniger Nebenwirkungen angegeben werden als bei synthetischen Produkten.“ Empfehlung 10.2 lautet: „Phytopräparate (als Mono- oder Kombinationspräparate), zeigen in einigen Studien Vorteile gegenüber einem Placebo und teilweise keine Unterlegenheit gegenüber der Monotherapie mit synthetischen Arzneimitteln. Wenn chemisch-synthetische Produkte für die Behandlung des benignen Prostatasyndroms abgelehnt werden, kann für Patienten mit leichter bis mittelschwerer benigner Prostatasyndrom-Symptomatik aufgrund geringerer Nebenwirkungen der Einsatz von Phytotherapeutika in Erwägung gezogen werden.“ Beide tragen Empfehlungsgrad 0 und Evidenzlevel 1++. Die konsensbasierte Empfehlung 10.3 lautet: „Wird seitens des Patienten ein Phytopräparat gewünscht, soll der Arzt den Patienten bei der Auswahl des Phytopräparates auf Grundlage der Herkunft, Zusammensetzung und aktuellen Studienlage beraten.“ Zur Begründung schreibt die Leitlinie, ein Vergleich der Studien sei „aufgrund der Heterogenität der Studiendesigns, der verwendeten Präparate und deren Zusammensetzung jedoch nicht möglich und erlaubt daher keine allgemein gültige Empfehlung zur therapeutischen Anwendung bei einem BPS“. Im Hintergrundtext bespricht sie unter anderem Früchte der Sägezahnpalme, phytosterolhaltige Präparate, Brennnesselwurzelextrakte, Pollenextrakte, Kürbissamen und Extrakte aus der Rinde des Afrikanischen Pflaumenbaumes; eine Empfehlung zu einer einzelnen Pflanze enthält die Leitlinie nicht.
Leitlinie043-034
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.02.2028

Indikation: Beschwerden des unteren Harntrakts bei gutartiger Prostatavergrößerung, Sägepalmenfrüchte-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis27 Studien mit zusammen 4656 Teilnehmenden: 19 Studien verglichen Serenoa repens mit Placebo, 8 Studien Serenoa repens in Kombination mit anderen Phytotherapeutika mit Placebo. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Serenoa repens allein biete Männern mit Beschwerden des unteren Harntrakts infolge einer gutartigen Prostatavergrößerung wenig bis keinen Nutzen. Größer sei die Unsicherheit über die Rolle von Serenoa repens in Kombination mit anderen Phytotherapeutika.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutbildung (Erythropoese) und maximale Sauerstoffaufnahme bei Sportlerinnen und Sportlern, Echinacea-Supplemente

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs Studien mit insgesamt 107 Sportlerinnen und Sportlern, Echinacea-Supplemente gegen Placebo. Die Autorinnen und Autoren berichten für Hämoglobin und Hämatokrit kleine positive Effektstärken von 0,38 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,04 bis 0,80) und 0,34 (-0,10 bis 0,78), die statistische Signifikanz nicht erreicht hätten; auch bei Erythropoetin (Effektstärke -0,29; -0,75 bis 0,17) und maximaler Sauerstoffaufnahme (-0,20; -0,60 bis 0,21) habe es keine statistisch signifikante Änderung gegeben. Ihr Schluss: Die Einnahme von Echinacea habe Erythropoetin, Hämoglobin, Hämatokrit und maximale Sauerstoffaufnahme bei Sportlerinnen und Sportlern nicht beeinflusst; die Datenbasis sei jedoch begrenzt. Art und Pflanzenteil der Echinacea-Zubereitungen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutdruck, insbesondere bei Bluthochdruck (Hypertonie), Psyllium (Flohsamen, Flohsamenschalen)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisElf Studien mit 592 Teilnehmenden seien für die Meta-Analyse geeignet gewesen. Die Meta-Analyse habe eine signifikante Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,04 mmHg ergeben (gewichtete mittlere Differenz -2,04; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,82 bis -1,63; p < 0,001); eine Meta-Regression habe gezeigt, dass die blutdrucksenkende Wirkung von Psyllium bei Personen mit höherem Ausgangsblutdruck stärker ausgeprägt gewesen sei. Die Autorinnen und Autoren schreiben, angesichts des übergreifenden Nutzens und des Fehlens berichteter Nebenwirkungen sollten Gesundheitsfachkräfte und Ärztinnen und Ärzte, insbesondere bei Bluthochdruckpatientinnen und -patienten, den Einsatz von Psyllium-Supplementierung zur Behandlung oder Linderung von Bluthochdruck oder hypertensiven Symptomen in Erwägung ziehen. Welche Zubereitung (Flohsamen oder Flohsamenschalen) und welche Plantago-Art in den elf Studien jeweils verwendet wurde, benennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutfettwerte (Lipidprofil), Artischockenblattextrakt als Supplement oder Artischockensaft

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis14 randomisierte kontrollierte Studien mit 15 Effektschätzern zu Artischockenblattextrakt oder Artischockensaft; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, Artischocke habe die Triglyzeride (gewichtete Mittelwertdifferenz -17,01 mg/dl; 95-Prozent-Konfidenzintervall -23,88 bis -10,13), das Gesamtcholesterin (-17,01 mg/dl; -23,88 bis -10,13) und das LDL-Cholesterin (-17,48 mg/dl; -25,44 bis -9,53) signifikant gesenkt, ohne signifikante Wirkung auf das HDL-Cholesterin (0,78 mg/dl; -0,93 bis 2,49); in den zwei Effektschätzern zu Artischockensaft seien Triglyzeride (-3,34 mg/dl), Gesamtcholesterin (-18,04 mg/dl), LDL-Cholesterin (-1,75 mg/dl) und auch das HDL-Cholesterin (-4,21 mg/dl) signifikant gesunken. Ihr Schluss: Eine Artischocken-Supplementierung könne der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zugutekommen, indem sie das Lipidprofil verbessere.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutfettwerte bei Erwachsenen mit metabolischem Syndrom und verwandten Störungen, Capsicum-annuum-Supplemente

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVier randomisierte kontrollierte Studien zu Supplementen aus Capsicum annuum gegenüber Kontrolle bei Erwachsenen mit metabolischem Syndrom und verwandten Störungen; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Der Autor berichtet, die Einnahme von Capsicum annuum habe das Gesamtcholesterin signifikant senken können (gewichtete Mittelwertdifferenz -4,98 mg/dl; 95-Prozent-Konfidenzintervall -7,08 bis -2,88), Triglyzeride, HDL-Cholesterin und LDL-Cholesterin aber nicht beeinflusst. Sein Schluss: Die Befunde legten eine günstige Wirkung der Einnahme von Capsicum annuum auf das Gesamtcholesterin nahe; für einen gesicherten Zusammenhang zwischen Capsicum annuum und dem Lipidprofil brauche es mehr Studien mit ausreichender Teilnehmerzahl, besonders bei Menschen mit Fettstoffwechselstörung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutfettwerte bei Erwachsenen, Zubereitungen aus Plantago (Flohsamen, Flohsamenschalen)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis29 randomisierte kontrollierte Studien mit 2769 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, der Verzehr von Plantago habe gegenüber der Kontrollgruppe das Gesamtcholesterin um 0,28 mmol/l und das LDL-Cholesterin um 0,35 mmol/l signifikant gesenkt, was einer geschätzten Abnahme des Risikos kardiovaskulärer Ereignisse um 7 Prozent entspreche; auf HDL-Cholesterin und Triglyzeride seien keine wesentlichen Effekte beobachtet worden. In Untergruppen sei das Gesamtcholesterin in Studien mit männlichen Teilnehmern, mit Gesunden und mit Fettstoffwechselstörungen signifikant gesenkt gewesen, Gesamt- und LDL-Cholesterin bei Einnahme von Plantago-Samenschalen oder Psyllium; die Aufnahme löslicher Ballaststoffe sei besonders wirksam bei der Senkung von Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin und Triglyzeriden gewesen. Ihr Schluss: Der Verzehr von Plantago könne Gesamt- und LDL-Cholesterin signifikant senken; die Befunde lieferten Hinweise auf das Potenzial von Plantago in Ernährungsstrategien zur Blutfettkontrolle. Art und Pflanzenteil legt die Zusammenfassung der Übersicht nicht fest.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Bluthochdruck bei Erwachsenen, Roselle (Hibiscus sabdariffa)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine randomisierte kontrollierte Studie mit 60 Teilnehmenden mit Typ-2-Diabetes. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten derzeit nicht aus, um die Wirksamkeit von Roselle im Vergleich mit Placebo zur Kontrolle oder Senkung des Blutdrucks bei Menschen mit Bluthochdruck zu bestimmen. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sei wegen methodischer Einschränkungen, Ungenauigkeit und Indirektheit sehr niedrig. Nötig seien strenge randomisierte kontrollierte Studien, die die Fragestellung der Übersicht beantworten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Bluthochdruck, Senkung von Sterblichkeit und kardiovaskulärer Morbidität, Knoblauchzubereitungen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwei randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 87 Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten nicht aus, um festzustellen, ob Knoblauch gegenüber Placebo einen therapeutischen Vorteil bei der Senkung des Risikos für Sterblichkeit und kardiovaskuläre Morbidität bei Menschen mit diagnostiziertem Bluthochdruck biete. Ebenso reichten die Belege nicht aus, um den Unterschied bei Studienabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse zwischen Knoblauch und Placebo zu bestimmen. Nach zwei Studien mit 87 Patientinnen und Patienten scheine Knoblauch den mittleren systolischen und diastolischen Blutdruck im Liegen um etwa 10 bis 12 mmHg beziehungsweise 6 bis 9 mmHg über die Wirkung von Placebo hinaus zu senken; die Konfidenzintervalle dieser Effektschätzungen seien jedoch nicht präzise, und der Unterschied in der Blutdrucksenkung liege innerhalb der bekannten Schwankungsbreite von Blutdruckmessungen. Das mache es schwierig, die tatsächliche Wirkung von Knoblauch auf die Blutdrucksenkung zu bestimmen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Blutzuckereinstellung bei Prädiabetes und Typ-2-Diabetes, Aloe vera

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisAcht randomisierte kontrollierte Studien mit 470 Patientinnen und Patienten (je 235 mit Prädiabetes und mit Typ-2-Diabetes). Die Autorinnen und Autoren berichten, bei Prädiabetes habe Aloe vera die Nüchternplasmaglukose signifikant verbessert (Mittelwertdifferenz -0,22 mmol/l; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,32 bis -0,12), ohne Wirkung auf das HbA1c (-2 mmol/mol; -5 bis 1); bei Typ-2-Diabetes könne Aloe vera die Blutzuckereinstellung verbessern, mit einer grenzwertigen Verbesserung der Nüchternplasmaglukose (-1,17 mmol/l; -2,35 bis 0,00) und einer signifikanten Verbesserung des HbA1c (-11 mmol/mol; -19 bis -2). Ihr Schluss: Die derzeitige Evidenz deute auf einen möglichen Nutzen von Aloe vera für die Blutzuckereinstellung bei Prädiabetes und Typ-2-Diabetes hin; angesichts der Grenzen der verfügbaren Evidenz und der hohen Heterogenität der Studienergebnisse seien hochwertige, ausreichend große randomisierte kontrollierte Studien mit standardisierten Zubereitungen nötig, um einen etwaigen Nutzen von Aloe vera für die Blutzuckereinstellung zu beziffern. Welche Aloe-Zubereitung geprüft wurde, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chemotherapiebedingte Fatigue, Guarana-Trockenextrakt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.65 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Guarana-Trockenextrakt auf die Lebensqualität (Fatigue) bei Patienten, die unter einer Chemotherapie-bedingten Fatigue litten, vor. Guarana-Trockenextrakt sollte nicht bei diesen Patienten zur Verbesserung der Chemotherapie-bedingten Fatigue eingesetzt werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Mastix (Chios-Mastix, Pistacia lentiscus)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisAcht Artikel seien in die Übersicht eingeschlossen worden, sieben aus Griechenland und einer aus dem Iran; die meisten Studien seien randomisierte kontrollierte Studien gewesen, eine sei eine Pilotstudie gewesen. Der Interventionszeitraum habe bei den Tierstudien drei bis sieben Tage betragen, bei den Studien am Menschen vier Wochen bis sechs Monate; die Dosierung von Mastix (Chios) in den klinischen Studien habe zwischen 2,2 und 2,8 Gramm pro Tag gelegen. Die Mehrheit der Studien sei zu dem Schluss gekommen, dass Mastix (Chios) signifikante antioxidative und entzündungshemmende Effekte bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen habe. Die Autorinnen und Autoren schreiben, diese systematische Übersicht lege nahe, dass Mastix (Chios) einen positiven Effekt auf die Regulierung und das Management chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen haben könne; es seien jedoch weitere hochwertige klinische Studien nötig, um verlässliche und konkrete Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit von Mastix (Chios) bei dieser Erkrankung zu ziehen. Solche Studien würden den Einsatz von Mastix (Chios) als verlässliche therapeutische Option bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen weiter untermauern.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronische Erkrankungen (zehn Krankheitsbilder), Kiefernrindenextrakt (Pinus spp.)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis27 randomisierte kontrollierte Studien mit 1641 Teilnehmenden zu 10 chronischen Erkrankungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, kleine Stichproben, wenige randomisierte Studien je Erkrankung, unterschiedliche Endpunkte und eine mangelhafte Berichterstattung der eingeschlossenen Studien bedeuteten, dass keine abschließenden Schlussfolgerungen zu Wirksamkeit oder Sicherheit von Kiefernrindenextrakt-Präparaten möglich seien.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronische Herzinsuffizienz, Weißdornblätter-mit-Blüten-Extrakt als Zusatzbehandlung

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVierzehn Studien, von denen zehn mit 855 Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (NYHA-Klassen I bis III) in die Metaanalyse eingingen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse deuteten auf einen signifikanten Nutzen von Weißdornextrakt als Zusatzbehandlung bei chronischer Herzinsuffizienz für die Symptomkontrolle und für physiologische Endpunkte hin.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK), Phytotherapie als komplementäre oder alternative Therapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7-21 der Leitlinie lautet: „Komplementäre und alternative Therapien (z. B. Chelattherapie, Phytotherapie, Vitaminsupplementierung und Omega-3-Fettsäuren) sollen zur Behandlung der KHK nicht angewendet werden.“ Sie ist mit „7-21 | e | betätigt 2024“ gekennzeichnet (so im Original); das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. In der Begründung heißt es: „Sie sieht ein hohes Schadenspotential, weshalb eine starke Negativempfehlung ausgesprochen wird.“ Als Grund nennt die Leitlinie, die Adhärenz zur Therapie mit Medikamenten mit belegtem Nutzen nicht durch weitere Wirkstoffe gefährden zu wollen; die Empfehlung stützt sich auf eine Suche nach systematischen Übersichtsarbeiten, exemplarisch zu Omega-3-Fettsäuren.
Leitlinienvl-004
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische Obstipation, Pflanzenmischung STW 5

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement 11–2 der Leitlinie lautet: „Aufgrund der eingeschränkten Datenlage ist keine Empfehlung zur Anwendung der Pflanzenmixtur STW-5 möglich.“ Ausgewiesen ist Konsens, nach Tabelle 3 der Leitlinie mehr als 75 bis 95 Prozent Zustimmung; Statements sind dort Darlegungen „ohne unmittelbare Handlungsaufforderung“. Der Kommentar nennt die Zusammensetzung „STW-5 (Iberis Amara, Angelikawurzel, Kamillenblüten, Kümmelfrüchte, Mariendistelfrüchte, Melissenblätter, Pfefferminzblätter, Schöllkraut und Süßholzwurzel)“ und stützt sich auf eine Studie beim Reizdarmsyndrom: „In dieser Studie wurden auch RDS-O Patienten mit eingeschlossen, eine getrennte Analyse für die Patienten mit RDS-O erfolgte aber nicht“.
Leitlinie021-019
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische Veneninsuffizienz, Extrakt aus rotem Weinlaub (AS 195, Vitis vinifera)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVon 56 gesichteten Studien erfüllten 5 Studien die Einschlusskriterien dieser Übersicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, das Extrakt aus roten Weinblättern (AS 195) habe in nur einigen der Studien mehrere Endpunkte signifikant verbessert, darunter das Unterschenkelvolumen, den Waden- und Knöchelumfang, müde und schwere Beine, ein Kribbelgefühl, Schmerzen, ein Spannungsgefühl in den Beinen, die kutane Mikrozirkulation und den transkutanen Sauerstoffdruck. Die Verträglichkeit des Extrakts aus roten Weinblättern sei als gut oder zufriedenstellend berichtet worden. Das Extrakt aus roten Weinblättern habe bei Patientinnen und Patienten mit chronischer Veneninsuffizienz eine günstige therapeutische Rolle gespielt; weitere hochwertige Studien seien nötig, um belastbare Evidenz zu liefern.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronische Veneninsuffizienz, Rosskastaniensamenextrakt zum Einnehmen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Zusammenfassung der Übersicht nennt keine Gesamtzahl der eingeschlossenen Studien; Beinschmerzen wurden in sieben placebokontrollierten Studien untersucht, das Beinvolumen ebenfalls in sieben, davon sechs Studien mit 502 Teilnehmenden gepoolt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die dargestellten Belege deuteten darauf hin, dass Rosskastaniensamenextrakt eine wirksame und sichere Kurzzeitbehandlung der chronischen Veneninsuffizienz sei. Es gebe jedoch mehrere Vorbehalte, und größere, abschließende randomisierte kontrollierte Studien seien nötig, um die Wirksamkeit dieser Behandlungsmöglichkeit zu bestätigen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 8.6.5 der Leitlinie besteht aus einem einzigen Satz: „Für Phytotherapeutika bei chronischem Unterbauchschmerz der Frau liegen keine Studien vor“. Das gemeinsame Statement des Abschnitts 8.6 lautet: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Die Gesellschaft für Phytotherapie und die Deutsche Gesellschaft für Naturheilkunde gehören zu den beteiligten Fachgesellschaften der Leitlinie.
Leitlinie016-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet

Indikation: Claudicatio intermittens, Ginkgo-biloba-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVierzehn Studien mit zusammen 739 Teilnehmenden, davon elf Studien mit 477 Teilnehmenden zum Vergleich mit Placebo bei der absoluten Gehstrecke. Die Autorinnen und Autoren schreiben, insgesamt gebe es keine Belege, dass Ginkgo biloba Menschen mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit einen klinisch bedeutsamen Nutzen bringe.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Colitis ulcerosa, Remissionserhaltung mit Myrrhe, Kamillenblütenextrakt und Kaffeekohle

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.20 der Leitlinie lautet: „Eine Kombination aus Myrrhe, Kamilleblütenextrakt und Kaffeekohle kann komplementär in der remissionserhaltenden Behandlung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens. Grundlage ist eine Studie an 96 Personen: „Die Studie ergab Hinweise darauf, dass die Therapie mit Myrrhe, Kamillenblütenextrakt und Kaffeekohle der Standardtherapie mit Mesalazin in der remissionserhaltenden Therapie nicht unterlegen und sehr gut verträglich ist.“ Die Leitlinie führt dazu keine neue Literatur, sondern schreibt: „keine neue Literatur, keine Änderung“.
Leitlinie021-009

Indikation: Colitis ulcerosa, Remissionserhaltung mit Plantago ovata (Flohsamen)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.18 der Leitlinie lautet: „Plantago Ovata kann komplementär in der remissionserhaltenden Behandlung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens. Die Grundlage ist eine einzige Studie an 102 Personen, und ihr Ergebnis ist keine Überlegenheit: „Nach 12 Monaten zeigten sich keine Unterschiede zwischen der Behandlung mit Mesalazin und der mit Flohsamen. Lediglich die Butyratkonzentration im Stuhl von Patient*innen, die Flohsamen erhalten hatten, war besser. Es gab keine ernsthaften unerwünschten Nebenwirkungen“. Die Leitlinie hält fest: „Es gibt in Deutschland zugelassene Arzneimittel für Plantago ovata.“
Leitlinie021-009

Indikation: Colitis ulcerosa, Remissionsinduktion und Remissionserhaltung mit Curcumin

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.19 der Leitlinie lautet: „Curcumin kann komplementär zu Mesalazin in der Remissionsinduktion sowie in der Remissionserhaltung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens; die Empfehlung ist 2025 modifiziert worden. Ausgewertet sind fünf Metaanalysen, ein klinisches Review und vier systematische Reviews: „Die insgesamt 11 eingeschlossenen RCTs zeigen eine gute klinische Wirksamkeit von Curcumin bei der Remissionsinduktion als auch bei der Remissionserhaltung und bei der Verbesserung von Symptomen.“ Die Einschränkungen nennt die Leitlinie ausdrücklich; zu einer Metaanalyse, „die 3 RCTs einschließen konnte, zeigte jedoch keine Überlegenheit von Curcumin bei der Remissionsinduktion im Vergleich zu Placebo bei der intention-to-treat Analyse, bei der per-protocol Analyse hingegen schon. Insgesamt existieren problematische Unterschiede in den eingeschlossenen Studien hinsichtlich Dosierung, Darreichungsform, Verabreichungsweg und eine geringe Anzahl eingeschlossener Patient*innen, so dass die Daten vorsichtig interpretiert werden sollten.“ Und zur Verfügbarkeit: „Curcumin wird in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und liegt nicht als Arzneimittel vor.“
Leitlinie021-009

Indikation: Colitis ulcerosa, weitere pflanzliche Präparate (Weihrauch, Andrographis paniculata)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.24 der Leitlinie lautet: „Weitere unkonventionelle Verfahren können aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens, eine offene Empfehlung und starker Konsens. Der Hintergrund benennt, welche Präparate damit gemeint sind. Zum Weihrauch wertet die Leitlinie zwei nicht randomisierte Studien aus, welche die Wirkung von „Boswellia serrata (Weihrauch-Präparat) im Vergleich zu Sulfasalazin evaluierten. Es zeigten sich für beide Gruppen positive Effekte unter anderem hinsichtlich der Histologie und Stuhlparametern ohne signifikante Gruppenunterschiede.“ Und zur Verfügbarkeit: „Boswellia serrata wird in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und liegt nicht als Arzneimittel vor.“
Leitlinie021-009

Indikation: Demenz und kognitive Beeinträchtigung, Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis82 Studien mit 10.613 Teilnehmenden, davon 72 Studien mit 9783 Teilnehmenden mit auswertbaren Daten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden (drei Studien mit 597 Teilnehmenden) sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Bei kognitiven Störungen im Rahmen einer Multiplen Sklerose (zwei Studien mit 164 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Demodex-Blepharitis, Teebaumöl äußerlich angewendet

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs randomisierte kontrollierte Studien mit 562 Teilnehmenden (1124 Augen). Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Übersicht deute auf Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit von 5- bis 50-prozentigem Teebaumöl bei der kurzfristigen Behandlung der Demodex-Blepharitis hin; falls es angewendet werde, könnten in der Augenheilkunde niedrigere Konzentrationen vorzuziehen sein, um Reizungen des Auges zu vermeiden. Künftige Studien sollten besser kontrolliert sein, Ergebnisse langfristig erheben (etwa nach 10 bis 12 Wochen oder später), die Therapietreue berücksichtigen und die Wirkungen verschiedener Teebaumöl-Konzentrationen untersuchen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Depressive Störungen bei Kindern und Jugendlichen, Johanniskrautextrakt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.5 der Leitlinie lautet: „Bei Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen kann folgendes Phytopharmakon nicht empfohlen werden:“ Johanniskrautextrakt [Hypericum]. Die Leitlinie führt sie im Abschnitt „Nicht-empfehlenswerte Therapien“ unter der Überschrift „Empfehlung 6.5: Johanniskraut als nicht-empfehlenswerte Therapie“. Sie ist als konsensbasierte Empfehlung (Expertenkonsens), offene Empfehlung, Konsentierungsjahr 2013 und Konsensstärke 95 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Aufgrund unzureichend aussagekräftiger Studien (drei Beobachtungsstudien) ist die Evidenz hinsichtlich Johanniskrautextrakten nicht ausreichend, um eine evidenzbasierte Empfehlung auszusprechen“ und „Trotz der unzureichenden Aussagekraft der Studien ist tendenziell das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen bei der Einnahme von Johanniskrautextrakten möglich.“ Konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 der Leitlinie nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien.
Leitlinie028-043
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 01.12.2030

Indikation: Depressive Symptome (Schweregrad der Depression), Lavendel (Lavandula angustifolia) in verschiedenen Darreichungsformen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVon 342 gesichteten Studien seien 17 Artikel in die Meta-Analyse eingeschlossen worden. Die Ergebnisse hätten eine signifikante Wirksamkeit von Lavendel bei der Verringerung von Depressionswerten gegenüber der Kontrollgruppe gezeigt (gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz -0,66; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,85 bis -0,46; p < 0,001; I² = 68,2 Prozent). Die Subgruppenanalyse habe ergeben, dass der Effekt bei Personen mit diagnostizierter Depression geringfügig ausgeprägter, aber statistisch nicht signifikant gewesen sei (gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz -0,62; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,26 bis 0,01; p = 0,055; I² = 88,1 Prozent), während er bei Personen mit anderen Erkrankungen und begleitenden depressiven Symptomen statistisch signifikant gewesen sei (gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz -0,65; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,84 bis -0,46; p < 0,001; I² = 52,1 Prozent); die orale Einnahme sei die wirksamste Verabreichungsart gewesen (gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,07 bis -0,05; p = 0,032; I² = 85,2 Prozent). Die Autorinnen und Autoren schreiben, diese systematische Übersicht mit Meta-Analyse komme zu dem Schluss, dass Lavendel signifikante antidepressive Effekte habe; wegen einiger Einschränkungen würden jedoch weitere große klinische Studien mit homogeneren Populationen und strengeren Studiendesigns empfohlen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Zimt-Monopräparate zum Einnehmen (überwiegend Cassia-Zimt)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZehn randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 577 Teilnehmenden mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes; geprüft wurden Monopräparate aus Zimt zum Einnehmen, überwiegend aus Cassia-Zimt (Cinnamomum cassia). Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten nicht aus, um die Anwendung von Zimt bei Typ-1- oder Typ-2-Diabetes zu stützen. Nötig seien nun weitere Studien, die die Probleme der verdeckten Gruppenzuteilung und der Verblindung angehen; ebenso müssten weitere wichtige Endpunkte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität, Diabeteskomplikationen und Kosten einbezogen werden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Diabetes mellitus Typ 2, Süßkartoffel-Zubereitungen (Ipomoea batatas)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDrei randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 140 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege zur Anwendung der Süßkartoffel bei Typ-2-Diabetes reichten nicht aus. Neben einer besseren Studienmethodik müssten Fragen der Standardisierung und der Qualitätskontrolle der Zubereitungen, auch anderer Süßkartoffelsorten, geklärt werden. Um Empfehlungen für die klinische Praxis zu begründen, seien weitere Beobachtungsstudien und randomisierte kontrollierte Studien zu den Wirkungen der Süßkartoffel nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Diabetes mellitus Typ 2, Zubereitungen aus Momordica charantia (Bittergurke)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVier randomisierte kontrollierte Studien mit 479 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, es gebe keine ausreichenden Belege zu den Wirkungen von Momordica charantia bei Typ-2-Diabetes. Weitere Studien seien daher nötig, um Fragen der Standardisierung und der Qualitätskontrolle der Zubereitungen zu klären. Für die medizinische Ernährungstherapie seien weitere Beobachtungsstudien zu den Wirkungen von Momordica charantia nötig, bevor randomisierte kontrollierte Studien aufgelegt würden, die Empfehlungen für die klinische Praxis leiten können.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie, Baldrianextrakt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.56 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zum Einsatz von Baldrianextrakt bei Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie bei onkologischen Patienten mit unterschiedlichen Krebsentitäten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Baldrianextrakt (oder Baldrianwurzelextrakt) bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Einsatz in der Schwangerschaft zur Geburtsvorbereitung und -erleichterung, Himbeerblätter (Rubus idaeus)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDreizehn Studien seien eingeschlossen worden: fünf Laborstudien an Tier- und Humangewebe, zwei Tierversuche und sechs Studien am Menschen; die eingeschlossenen Studien seien zwischen 1941 und 2016 veröffentlicht worden. Für Himbeerblätter seien biophysikalische Effekte auf die glatte Muskulatur von Tieren und Menschen, einschließlich der Gebärmutter, gezeigt worden. Bei hoher Dosierung und intravenöser oder intraperitonealer Verabreichung in Tierstudien sei Toxizität nachgewiesen worden. Die Studien am Menschen hätten weder Schaden noch Nutzen gezeigt, wobei eine Studie eine klinisch bedeutsame, statistisch aber nicht signifikante Verringerung der Dauer der zweiten Geburtsphase und der Wehenverstärkung (augmentation of labour) bei Frauen beschrieben habe, die Himbeerblätter eingenommen hätten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, viele Frauen nutzten Himbeerblätter in der Schwangerschaft, um Wehen und Geburt zu erleichtern; die Evidenzbasis für den Einsatz von Himbeerblättern in der Schwangerschaft sei jedoch schwach, und weitere Forschung sei nötig, um die Frage der Wirksamkeit von Himbeerblättern zu klären.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 2.4.8 der Leitlinie behandelt Heilpflanzen und hält zur Datenlage fest: „Anfallsfördernde und anfallssuppressive Eigenschaften von Pflanzenextrakten sowie Interaktionen mit Anfallssuppressiva wurden bislang noch nicht in methodisch zufriedenstellenden klinischen Studien untersucht“. Die Empfehlungen sind eine Abgrenzung und eine Sicherheitsauflage: „Heilpflanzen sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“ mit starkem Konsens bei 100 Prozent Konsensstärke, und „Patient:innen, die eine ergänzende Behandlung mit pflanzlichen Substanzen wünschen, sollten über mögliche Interaktionen mit Anfallssuppressiva informiert werden“ mit 95 Prozent. Die Leitlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Cannabidiol-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel nicht der Arzneimittelaufsicht unterliegen.
Leitlinie030-041
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.08.2028

Indikation: Erektile Dysfunktion, Ginseng

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisNeun Studien mit 587 Männern mit leichter bis mittelschwerer erektiler Dysfunktion. Die Autorinnen und Autoren schreiben, nach überwiegend wenig vertrauenswürdiger Evidenz habe Ginseng im Vergleich mit Placebo, gemessen mit validierten Instrumenten, möglicherweise nur geringfügige Wirkungen auf die Erektionsfähigkeit oder die Zufriedenheit mit dem Geschlechtsverkehr. Ginseng könne die von den Männern selbst berichtete Fähigkeit zum Geschlechtsverkehr verbessern. Auf unerwünschte Ereignisse habe es möglicherweise wenig bis keinen Einfluss. Studien, die Ginseng mit Mitteln mit gesicherterer Rolle in der Behandlung der erektilen Dysfunktion wie Phosphodiesterase-5-Hemmern vergleichen, hätten sie nicht gefunden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Erkältung (Echinacea zur Vorbeugung und Behandlung)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis24 doppelblinde Studien mit 4631 Teilnehmenden und 33 Vergleichen von Echinacea-Zubereitungen gegen Placebo; zehn Studien mit 13 Vergleichen untersuchten die Vorbeugung, 15 Studien mit 20 Vergleichen die Behandlung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Behandlung von Erkältungen sei kein Nutzen von Echinacea-Produkten gezeigt worden; möglich sei ein schwacher Nutzen einzelner Produkte, denn die Vorbeugungsstudien zeigten durchgängig positive, aber nicht signifikante Trends von fraglicher klinischer Bedeutung. Keiner der zwölf Vorbeugungsvergleiche, die die Zahl der Teilnehmenden mit mindestens einer Erkältung berichteten, fand einen statistisch signifikanten Unterschied; eine nachträgliche Zusammenfassung dieser Ergebnisse lege aber eine relative Risikominderung von 10 bis 20 Prozent nahe. Die Zahl der Teilnehmenden, die die Studie abbrachen oder unerwünschte Wirkungen berichteten, habe sich zwischen Echinacea und Placebo weder in den Vorbeugungs- noch in den Behandlungsstudien signifikant unterschieden; in den Vorbeugungsstudien habe es aber einen Trend zu mehr Abbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse in den Echinacea-Gruppen gegeben.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Erkältung (Vorbeugung und Behandlung), Knoblauchpräparate

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine Studie mit 146 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus klinischen Studien zu den Wirkungen von Knoblauch bei der Vorbeugung oder Behandlung der Erkältung reichten nicht aus. Eine einzelne Studie habe darauf hingedeutet, dass Knoblauch dem Auftreten von Erkältungen vorbeugen könne, doch seien weitere Studien nötig, um diesen Befund zu bestätigen. Behauptungen einer Wirksamkeit schienen sich weitgehend auf Belege geringer Qualität zu stützen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Erkältung, kurzzeitige Vorbeugung und Behandlung (Purpursonnenhutkraut, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/48704/2014: „Herbal medicinal product for the short-term prevention and treatment of common cold. […] Traditional herbal medicinal product for treatment of small superficial wounds.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Fatigue bei onkologischen Patienten, Ginseng

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.63 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Verbesserung von Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Ginseng kann zur Verbesserung von Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Fettstoffwechsel (Cholesterin- und Triglyceridspiegel), Mateblätter (Ilex paraguariensis)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDreizehn Studien wurden für diese systematische Übersicht als geeignet erachtet, sieben Studien mit 378 Patientinnen und Patienten wurden für die quantitative Analyse ausgewählt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, in der qualitativen Analyse seien die Ergebnisse sowohl in den Beobachtungsstudien als auch in den experimentellen Studien widersprüchlich gewesen. In der quantitativen Analyse hätten sich beim Vergleich der Mate- und der Kontrollgruppe keine Unterschiede beim Gesamtcholesterin (mittlere Differenz 6,4; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,2 bis 15,0), beim LDL-Cholesterin (mittlere Differenz 5,5; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,5 bis 12,6), beim HDL-Cholesterin (mittlere Differenz 0,4; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,8 bis 3,7) und bei den Triglyceriden (mittlere Differenz 5,7; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,0 bis 11,4) gezeigt. Laut Metaregression könnten Unterschiede in den Ausgangswerten die Befunde zu Gesamtcholesterin und LDL-Cholesterin beeinflussen, nicht jedoch die zu HDL-Cholesterin oder Triglyceriden. Der Konsum von Mate sei nicht mit einer signifikanten Veränderung der Blutfettwerte verbunden gewesen; da die Ergebnisse auf kleinen, nicht schlüssigen Studien beruhten, sei weitere Forschung nötig, um diese Befunde zu bestätigen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Glykämische Kontrolle und Stoffwechselgesundheit (Blutzucker, Blutfette, Körpergewicht), Mateblätter (Ilex paraguariensis) als Aufguss

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDreizehn randomisierte kontrollierte Studien wurden eingeschlossen; die Studienpopulation umfasste Personen mit Fettstoffwechselstörung, Übergewicht oder Adipositas sowie normalgewichtige Personen ohne Fettstoffwechselstörung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei Personen mit Prädiabetes deuteten die Ergebnisse auf signifikante Verringerungen des postprandialen Blutzuckers hin (mittlere Differenz -12,76; 95-Prozent-Konfidenzintervall -16,78 bis -8,74; zwei Studien), des HbA1c-Werts (mittlere Differenz -0,37; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,56 bis -0,18; zwei Studien) und des HOMA-Index (mittlere Differenz -0,24; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,37 bis -0,11; zwei Studien), doch sei weitere Forschung nötig, um diese Befunde zu bestätigen. Es seien keine signifikanten Effekte auf Triglyceride, Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Nüchternblutzucker, Nüchterninsulin, Taillenumfang oder Body-Mass-Index gefunden worden. Zu den unerwünschten Ereignissen hätten Schleimhautreizungen, Schlaflosigkeit, Tachykardie, Angina, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden gehört. Der Konsum von Mate könne günstige Effekte auf die glykämische Kontrolle zeigen, während seine Wirkung auf das Lipidprofil und das Gewichtsmanagement begrenzt erscheine.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Gonarthrose, topische Phytotherapeutika (Beinwellextrakt, Arnika-Gel)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement 44 der Leitlinie lautet: „Eine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Beinwellextrakt, Arnika-Gel und anderer topischer Phytotherapeutika kann aufgrund der Datenlage nicht ausgesprochen werden.“ Das Statement steht im Kapitel Klassische Naturheilverfahren, ist mit „EK“ gekennzeichnet, orientiert sich laut Kasten an Cameron et al. 2013, Jamali et al. 2020 sowie Kuchta und Schmidt 2020 und wurde mit der Konsensstärke „100 % (starker Konsens)“ verabschiedet. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz gibt die Leitlinie mit „Niedrig“ an. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Evidenz ist schwach, insgesamt die Verträglichkeit gut.“ In der Nutzen-Schaden-Abwägung schreibt die Leitlinie, Beinwell und seine Zubereitungen sollten wegen der enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide nur äußerlich und nur auf unbeschädigter Haut verwendet werden.
Leitlinie187-050
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 11.07.2029

Indikation: Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Phytotherapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDas konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Zur Phytotherapie schreibt die Leitlinie, einige Substanzen seien in klinischen Studien untersucht, „es liegen jedoch zu keinem der genannten Präparate randomisierte Studien mit einer ausreichenden Fallzahl an Patientinnen vor, um hieraus eine klare Empfehlung in der Leitlinie auszusprechen.“ Genannt werden unter anderem Bryophyllum pinnatum, Gosh-jinki-gan, Weng-li-tong und Kürbissamen. Der Abschnitt schließt: „Für alle genannten Therapeutika, für welche Hinweise auf Wirksamkeit erbracht werden konnten, sind größere klinische Studien notwendig, um die Wirksamkeit zu belegen.“
Leitlinie015-091
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.12.2026

Indikation: Infusionsphlebitis (Vorbeugung und Behandlung), Aloe vera äußerlich

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis43 Studien (35 randomisierte und acht quasi-randomisierte) mit 7465 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, es gebe keine starken Belege für die Vorbeugung oder Behandlung der Infusionsphlebitis durch äußerliche Anwendung von Aloe vera. Die verfügbare Evidenz sei durch die schlechte methodische Qualität und das Risiko selektiver Ergebnisberichte der eingeschlossenen Studien sowie durch unterschiedlich große Effekte zwischen den Studien eingeschränkt. Die günstigen Wirkungen, die bei äußerlicher Anwendung von Aloe vera zur Vorbeugung oder Behandlung der Infusionsphlebitis im Vergleich mit keiner Behandlung oder mit äußerlich angewendetem 33- oder 50-prozentigem Magnesiumsulfat beobachtet wurden, seien daher mit Vorsicht zu betrachten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung T9 der Leitlinie lautet: „Eine Behandlung der Insomnie mit Phytopharmaka sollte nicht empfohlen werden (B; Konsens; Evidenzgrad 1a).“ Der Empfehlungsgrad B ist die mittlere Stufe („sollte nicht“) und damit schwächer als das A bei Akupunktur und Homöopathie. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Meta-Analysen zeigen eine allenfalls geringe Überlegenheit von Baldrian gegenüber Placebo (Shinjyo et al., 2020; Leach & Page, 2015), wobei die Qualität der Originalarbeiten insgesamt als niedrig bewertet wird.“
Leitlinie063-003
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 12.11.2029

Indikation: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Phytotherapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.50 der Leitlinie lautet: „Phytotherapie kann zur Therapie der IC/BPS angeboten werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent. Statement 4.49 ordnet ein (Konsens, 93 Prozent): „Die Phytotherapie kann bei der Therapie der IC/BPS eine Rolle spielen. Es gibt bestimmte Pflanzen, die Eigenschaften besitzen, die helfen können, die Histaminreaktion im Körper zu modulieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wirksamkeit von Phytotherapie von vielen Faktoren abhängt und individuell variieren kann.“ Beide wurden 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Die Leitlinie stellt ausdrücklich fest: „Obwohl es keine formalen Studien zur Phytotherapie bei interstitieller Cystitis gibt, deuten Maßnahmen aus der Erfahrungsmedizin auf potenzielle Therapieansätze hin.“ Als Beispiele nennt sie eine Kombination aus Rosmarinblättern, Tausendgüldenkraut und Liebstöckelwurzel sowie Hauhechelwurzel, Katzenbart (Orthosiphon) und Goldrutenkraut. Zu einer Cochrane-Übersicht über pflanzliche Arzneimittel beim chronischen Beckenschmerzsyndrom heißt es: „Rückschlüsse zu einer evidenzbasierten Effektivität sind daher nicht möglich.“
Leitlinie043-050
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.09.2029

Indikation: Kardiometabolische Risikomarker bei Erwachsenen (Blutfette, Entzündungsmarker, Blutzucker, Blutdruck, Körpergewicht), Supplemente aus Olivenblättern

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis30 randomisierte kontrollierte Studien mit 1726 Teilnehmenden zu Supplementen aus Olivenblättern oder Oliventrester, ausgewertet an 21 standardisierten Biomarkern. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Einnahme von Olivenblättern habe die Blutfettwerte (Gesamtcholesterin, Triglyzeride, LDL-Cholesterin, Apolipoprotein B, oxidiertes LDL) signifikant verbessert, Apolipoprotein A1 erhöht sowie TNF-alpha, systolischen und diastolischen Blutdruck, Körpergewicht und BMI gesenkt; auf Blutzuckermarker seien keine signifikanten Effekte beobachtet worden. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege habe von sehr niedrig bis hoch gereicht, mehrere Endpunkte seien wegen Ungenauigkeit, Heterogenität oder geringer Studienzahl abgewertet worden. Ihr Schluss: Die Befunde stützten den gezielten Einsatz von Olivenblättern als ergänzende Strategie im Umgang mit dem kardiometabolischen Risiko; für Oliventrester bleibe die Evidenz begrenzt, es brauche dazu gut angelegte hochwertige Studien.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kardiometabolische Zielgrößen (Blutfette, Blutdruck, Blutzucker, Entzündungswerte), Melisse (Melissa officinalis) zum Einnehmen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSieben randomisierte kontrollierte Studien (die Teilnehmendenzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht). Die Einnahme von Melissa officinalis war mit einem niedrigeren Gesamtcholesterin (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,26; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,52 bis -0,01; sechs Studien) und einem niedrigeren systolischen Blutdruck (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; -0,85 bis -0,27; drei Studien) verbunden, nicht aber mit statistisch signifikanten Änderungen von Triglyceriden, LDL, diastolischem Blutdruck, hochsensitivem C-reaktivem Protein, Nüchternblutzucker, HbA1c, Insulin oder HDL. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet; das Verzerrungsrisiko war in einem beträchtlichen Teil der Studien hoch. Ihr Schluss: Die Übersicht lege nahe, dass Melissa officinalis ein sicheres Ergänzungsmittel mit günstigen Wirkungen auf Gesamtcholesterin und systolischen Blutdruck sei; die Befunde müssten jedoch im Licht großer Einschränkungen wie der geringen Zahl eingeschlossener Studien und eines ernsten Verzerrungsrisikos gesehen werden, und für feste Schlüsse zu den Wirkungen auf kardiometabolische Zielgrößen seien hochwertige randomisierte Studien nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kardiovaskuläre Risikofaktoren, Ganoderma lucidum (Reishi)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf Studien mit zusammen 398 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus einer kleinen Zahl randomisierter kontrollierter Studien stützten die Anwendung von G. lucidum zur Behandlung kardiovaskulärer Risikofaktoren bei Menschen mit Typ-2-Diabetes nicht. Künftige Forschung zur Wirksamkeit von G. lucidum solle placebokontrolliert sein und die Standards für die Berichterstattung klinischer Studien einhalten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kognitive Defizite bei Parkinson-Krankheit (PD-MCI und Demenz), pflanzliche Therapeutika

StudienlageLeitlinie
ErgebnisZwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 124 und Fragestellung 125 der Leitlinie: „Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Therapeutika sollen zur Behandlung von kognitiven Defiziten bei PD-MCI nicht eingesetzt werden.“ und „Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Therapeutika sollen zur Behandlung von kognitiven Defiziten bei der PKD nicht eingesetzt werden.“ (jeweils Konsensstärke: 96,6%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es für die leichte kognitive Störung: „Insgesamt besteht für die Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln oder pflanzlichen Präparaten zur Therapie des PD-MCI keine ausreichende Evidenz.“ Für die Demenz: „Die hier dargestellte Zusammenfassung stellt fest, dass Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Präparate zur Therapie des PKD nicht ausreichend geprüft sind, es gibt keine RCTs.“
Leitlinie030-010
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 24.10.2028

Indikation: Kognitive Funktion und Stimmung, Zubereitungen aus Centella asiatica (Asiatischer Wassernabel) allein oder in Kombinationsprodukten gegenüber Placebo

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf randomisierte kontrollierte Studien zur Wirkung von Centella asiatica allein und sechs randomisierte kontrollierte Studien zu Centella-asiatica-haltigen Produkten; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Metaanalyse habe in keinem Bereich der kognitiven Funktion einen signifikanten Unterschied zwischen Centella asiatica und Placebo gezeigt; die Stimmung habe sich jedoch verbessern können, mit höheren Wachheitswerten (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,71; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,01 bis 1,41) und niedrigeren Ärgerwerten eine Stunde nach der Behandlung (-0,81; -1,51 bis -0,09); keine der Studien habe unerwünschte Wirkungen von Centella asiatica berichtet. Ihr Schluss: Es gebe keine starken Belege für den Einsatz von Centella asiatica zur Verbesserung der kognitiven Funktion in den einzelnen kognitiven Bereichen; Centella asiatica könne die Wachheit verbessern und Ärger lindern; zu beachten seien Einschränkungen durch Dosierung, Pflanzenzubereitung, Standardisierung und Produktunterschiede, und gut geplante klinische Studien mit geeigneten Dosen standardisierter Centella asiatica seien weiterhin nötig. Welcher Pflanzenteil den Zubereitungen zugrunde lag, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Ob die Werte für Wachheit und Ärger aus den Studien zu Centella asiatica allein oder aus denen zu Centella-asiatica-haltigen Produkten stammen, sagt die Zusammenfassung nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kognitive Leistungsfähigkeit bei Gesunden, kognitiver Beeinträchtigung oder Demenz, Ginseng

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisNeun randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Studien, acht davon mit gesunden Teilnehmenden und eine mit Menschen mit altersassoziierter Gedächtnisstörung; nur fünf lieferten auswertbare Daten, und diese fünf untersuchten ausschließlich Gesunde. Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, derzeit fehlten überzeugende Belege für eine kognitionsverbessernde Wirkung von Panax ginseng bei gesunden Menschen, und es gebe keine hochwertigen Belege zur Wirksamkeit bei Menschen mit Demenz. Randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Parallelgruppenstudien mit großen Stichproben seien nötig, um die Wirkung von Ginseng auf die Kognition in verschiedenen Bevölkerungsgruppen einschließlich Menschen mit Demenz weiter zu untersuchen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kognitive Leistungsfähigkeit gesunder Erwachsener, Extrakte aus Hafer (Avena sativa)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 287 Teilnehmenden, davon drei im Überkreuzdesign; vier Studien prüften die akute, zwei die wiederholte Einnahme von Avena sativa bei gesunden Erwachsenen. Die Autorinnen und Autoren berichten, die akute Einnahme scheine Genauigkeit und Geschwindigkeit der Leistung günstig zu beeinflussen; eine wiederholte Einnahme über kurze Zeit habe die kognitive Funktion signifikant verbessert, eine wiederholte Einnahme über lange Zeit nicht. Die Belege seien insgesamt von durchschnittlicher Güte. Ihr Schluss: Die akute Einnahme von Avena sativa könne die kognitive Funktion gesunder Freiwilliger verbessern; angesichts der kleinen Zahl eingeschlossener Studien und der unterschiedlichen Dosierungen seien die Schlussfolgerungen mit Vorsicht zu lesen, und es brauche mehr hochwertige Langzeitstudien. Welcher Pflanzenteil den geprüften Extrakten zugrunde lag, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kognitive Probleme bei Multipler Sklerose, Ginkgo biloba

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwei Studien mit 164 Teilnehmenden verglichen Ginkgo über drei Monate mit Placebo bei Menschen mit Multipler Sklerose und kognitiven Problemen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Ginkgo habe bei Multipler Sklerose nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Zum klinischen Gesamteindruck und zu den Alltagsaktivitäten gab es keine Daten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Kollagene Kolitis, Boswellia-serrata-Extrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwölf randomisierte kontrollierte Studien mit 476 Teilnehmenden; zu Boswellia-serrata-Extrakt eine Studie mit 31 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, über Nutzen und Schaden einer Therapie mit Wismutsubsalicylat, Boswellia-serrata-Extrakt, Mesalazin mit oder ohne Colestyramin, Prednisolon und Probiotika seien sie unsicher; diese und andere Therapien müssten weiter untersucht werden. Die Aussage der Schlussfolgerung zu Budesonid ist hier ausgelassen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Körperliche und geistige Erschöpfung (Fatigue), Rosenwurz (Rhodiola rosea)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVon 206 in der Suche identifizierten Artikeln hätten elf die Einschlusskriterien dieser Übersicht erfüllt, zehn davon beschrieben als randomisierte kontrollierte Studien und eine als kontrollierte klinische Studie. Zwei von sechs Studien zur körperlichen Erschöpfung bei gesunden Populationen hätten Rosenwurz als wirksam berichtet, ebenso drei von fünf randomisierten kontrollierten Studien zur geistigen Erschöpfung. Alle eingeschlossenen Studien hätten entweder ein hohes Verzerrungsrisiko oder Mängel in der Berichterstattung aufgewiesen, die eine Beurteilung ihrer tatsächlichen Validität erschwerten (unklares Verzerrungsrisiko). Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Befundlage zur Wirksamkeit von Rosenwurz sei widersprüchlich. Manche Belege legten nahe, dass die Pflanze bei der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und bei der Linderung geistiger Erschöpfung hilfreich sein könne, methodische Mängel schränkten jedoch die verlässliche Einschätzung der Wirksamkeit ein. Eine rigoros konzipierte, gut berichtete randomisierte kontrollierte Studie mit minimiertem Verzerrungsrisiko sei nötig, um die tatsächliche Wirksamkeit von Rosenwurz bei Erschöpfung festzustellen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Krankheitsverlauf bei metastasierten Karzinomen ohne kurative Therapieoption, Aloe-Vera-Tinktur zur oralen Einnahme

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.55 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit einer Aloe-Vera-Tinktur zur oralen Einnahme zur positiven Beeinflussen des Krankheitsverlaufs bei Patienten mit metastasierten Karzinomen ohne kurative Therapieoptionen vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Aloe-Vera-Tinkturen bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Krankheitsverlauf beim Prostatakarzinom, Leinsamen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.73 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Leinsamen auf den Krankheitsverlauf beim Prostatakarzinom vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Leinsamen mit dem Ziel, den Krankheitsverlauf beim Prostata-Karzinom zu beeinflussen, gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Krebserkrankungen, Ganoderma lucidum (Reishi)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf randomisierte kontrollierte Studien; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, ihre Übersicht habe keine ausreichenden Belege gefunden, die den Einsatz von G. lucidum als Erstlinienbehandlung bei Krebs rechtfertigten. Ob G. lucidum das Langzeitüberleben bei Krebs verlängere, bleibe unsicher. G. lucidum könnte jedoch in Anbetracht seines Potenzials, das Ansprechen des Tumors zu verstärken und die körpereigene Immunabwehr anzuregen, als alternative Ergänzung zur konventionellen Behandlung gegeben werden. G. lucidum sei von den meisten Teilnehmenden im Allgemeinen gut vertragen worden, mit nur vereinzelten leichten unerwünschten Ereignissen; eine erhebliche Toxizität sei in keiner Studie beobachtet worden. Obwohl es nur wenige Berichte über schädliche Wirkungen gebe, solle der Extrakt umsichtig eingesetzt werden, besonders nach sorgfältiger Abwägung von Kosten und Nutzen und der Präferenz der Patientinnen und Patienten. Künftige Studien sollten die methodische Qualität verbessern, und weitere klinische Forschung zur Wirkung von G. lucidum auf das Langzeitüberleben bei Krebs sei nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Krebsvorbeugung, Grüntee-Konsum und Grüntee-Extrakte

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis142 abgeschlossene Studien: 11 experimentelle Studien mit 1795 Teilnehmenden (Grüntee-Extrakt oder Placebo) und 131 nicht-experimentelle Studien (46 Kohorten- und 85 Fall-Kontroll-Studien) mit über 1.100.000 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, experimentelle und nicht-experimentelle epidemiologische Studien hätten insgesamt widersprüchliche Ergebnisse geliefert und damit begrenzte Belege für eine günstige Wirkung des Grünteekonsums auf das Krebsrisiko insgesamt oder auf einzelne Krebslokalisationen erbracht. Aus den randomisierten Studien und aus Fall-Kontroll-Studien hätten sich einige Hinweise auf eine günstige Wirkung von grünem Tee bei einigen Krebslokalisationen ergeben; deren methodische Grenzen, etwa die geringe Zahl und Größe der Studien, und die Widersprüche zu den Ergebnissen der Kohortenstudien schränkten die Aussagekraft der Schätzungen des relativen Risikos jedoch ein. Die Studien hätten auch auf mehrere Nebenwirkungen bei hoher Aufnahme von grünem Tee hingewiesen. Zudem sei die Mehrzahl der eingeschlossenen Studien in asiatischen Bevölkerungen mit hohem Grünteekonsum durchgeführt worden, was die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Bevölkerungen begrenze. Um Schlüsse über mögliche günstige Wirkungen des Grünteekonsums auf das Krebsrisiko ziehen zu können, wären gut durchgeführte randomisierte Studien mit ausreichender Fallzahl nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Leichte bis mittelgradige Alzheimer-Demenz oder vaskuläre Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen, Ginkgo-biloba-Extrakt EGb 761

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 69 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, Ginkgo biloba EGb 761 in einer Dosis von 240 mg täglich zur Behandlung der Kognition und Alltagsfunktionen bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen einzusetzen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Kognition und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie „97 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Unter Nutzen und Schaden hält die Leitlinie fest: „Es besteht ein Nutzen im Bereich der Alltagsfunktionen und der Kognition durch die Behandlung mit Ginkgo biloba EGb 761, 240 mg, insbesondere bei Menschen mit Demenz und nicht psychotischen Verhaltenssymptomen.“ Zur Dosis: „Dosierungen unter 240 mg sind wahrscheinlich nicht wirksam“.
Leitlinie038-013
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 23.02.2027

Indikation: Leichte bis mittelschwere depressive Episoden und vorübergehende geistige Erschöpfung (Johanniskraut, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/7695/2021: „Herbal medicinal product for the treatment of mild to moderate depressive episodes. […] Traditional herbal medicinal product for the relief of temporary mental exhaustion.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Leichte Krämpfe des Magen-Darm-Trakts und Spannungskopfschmerz (Pfefferminzöl, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/522410/2013: „Herbal medicinal product for the symptomatic relief of minor spasms of the gastrointestinal tract, flatulence and abdominal pain, especially in patients with irritable bowel syndrome. […] Herbal medicinal product for the symptomatic relief of mild tension type headache.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Leichte Magen-Darm-Beschwerden und Erkältungssymptome (Kamillenblüten, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/55843/2011: „Traditional herbal medicinal product used for the symptomatic treatment of minor gastro-intestinal complaints such as bloating and minor spasms. […] Traditional herbal medicinal product used for the relief of symptoms of common cold.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Leichte nervöse Spannung und Schlafstörungen (Baldrianwurzel, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/150848/2015: „Herbal medicinal product for the relief of mild nervous tension and sleep disorders. […] Traditional herbal medicinal product for relief of mild symptoms of mental stress and to aid sleep.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Leichte und mittelschwere depressive Episoden, als Arzneimittel zugelassenes Johanniskrautpräparat

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 5-6 der Leitlinie lautet: „Wenn bei leichten depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifische Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch mit einem als Arzneimittel zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Für mittelschwere Episoden lautet Empfehlung 5-9: „Wenn bei mittelschweren depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifischen Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch auch mit einem als Arzneimittel für diesen Indikationsbereich zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Beide tragen das Symbol ⇔, das die Leitlinie dem Empfehlungsgrad 0 zuordnet, einer offenen Empfehlung („kann“). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Evidenzqualität für Johanniskraut ist für die depressive Symptomatik moderat, für andere Endpunkte sehr gering. Den moderaten Effektstärken im Vergleich zu Placebo und der guten Verträglichkeit stehen Bedenken zu schweren Wechselwirkungen gegenüber.“ Die Einschränkung auf zugelassene Arzneimittel begründet sie mit der „besseren Standardisierung der Dosierung“.
Leitlinienvl-005
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 28.09.2027, Neufassung angemeldet

Indikation: Leichtere Formen von Angst und Unruhe bei Huntington-Erkrankung, pflanzliche Mittel

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 4.1.3.2 der Leitlinie lautet unter „Angst, Unruhe“: „Bei leichteren Formen können pflanzliche Mittel, sonst Anxiolytika wie Buspiron, Hydroxyzin, nicht trizyklische Antidepressiva (z. B. Mirtazapin) und sedierende Antipsychotika mit geringem anticholinergem Nebenwirkungsprofil eingesetzt werden.“ Welche pflanzlichen Mittel gemeint sind, sagt der Absatz nicht. Im Abschnitt „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht zu Angststörungen nur: „Angststörungen: selektive Serotonin-Reuptake-Inhibitoren“. Die Leitlinie hebt ihre Empfehlungen nicht gesondert hervor („Auf die Hervorhebung von handlungsleitenden Empfehlungen wurde bewusst zum Teil verzichtet.“); nach Tabelle 3 spiegelt sich die Stärke einer Empfehlung in ihrer Formulierung, „Kann erwogen/verzichtet werden“ steht für „Empfehlung offen“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“
Leitlinie030-028
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 23.11.2027

Indikation: Magen-Darm-Beschwerden, vor allem funktionelle Verstopfung, Zubereitungen aus Rosa damascena

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis13 klinische Studien; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Anwendung von Rosa damascena habe bei Patientinnen und Patienten mit Verstopfung die Lebensqualität (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,84; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,03 bis 1,65) und die mittlere wöchentliche Stuhlfrequenz (0,86; 0,14 bis 1,58) signifikant verbessert und den Anteil unvollständiger Entleerungen gesenkt (relatives Risiko 0,78; 0,63 bis 0,94); auf der Bristol-Stuhlformenskala habe sich keine Verbesserung gezeigt (-1,34; -4,39 bis 1,71, nicht signifikant). Ihr Schluss: Rosa damascena könne vielversprechende Wirkungen auf die Beschwerden und die Lebensqualität von Menschen mit funktioneller Verstopfung haben; künftige Studien sollten die Methodik vereinheitlichen, verschiedene Dosierungen prüfen und weitere Magen-Darm-Erkrankungen untersuchen. Welche Zubereitung geprüft wurde, nennt die Zusammenfassung nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Major Depression (Johanniskraut-Extrakte)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die verfügbaren Belege legten nahe, dass die geprüften Hypericum-Extrakte bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva seien und weniger Nebenwirkungen als diese hätten; Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen seien unter Hypericum seltener gewesen als unter älteren Antidepressiva (Odds Ratio 0,24) und unter SSRI (Odds Ratio 0,53). Die placebokontrollierten Studien seien ausgeprägt heterogen gewesen: In neun größeren Studien habe das Verhältnis der Ansprechraten gegenüber Placebo 1,28 betragen, in neun kleineren 1,87. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse; dieser Zusammenhang von Herkunftsland und Präzision der Studien mit der Effektgröße erschwere die Auslegung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Menge der Menstruationsblutung bei Frauen im gebärfähigen Alter ohne gynäkologische Erkrankung, Vitex agnus-castus (Mönchspfeffer) als Tabletten, Kapseln oder Tropfen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf Studien (randomisierte kontrollierte, quasi-experimentelle und Cross-over-Studien; die Teilnehmerinnenzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht), Vergleich mit Placebo oder Mefenaminsäure. Gegenüber Placebo hatte die Einnahme von Vitex keinen signifikanten Effekt auf die Menge der Menstruationsblutung, weder im ersten Zyklus (Mittelwertdifferenz 3,08; 95-Prozent-Konfidenzintervall -3,11 bis 9,26) noch im zweiten (Mittelwertdifferenz 0,00; -5,75 bis 5,75); gegenüber Mefenaminsäure lag der Higham-Score unter Vitex im ersten Zyklus statistisch höher (Mittelwertdifferenz 7,17; 0,33 bis 14,01), im zweiten Zyklus ohne statistisch signifikanten Unterschied. Als Nebenwirkungen wurden in den eingeschlossenen Studien nur Übelkeit und Bauchschmerzen berichtet. Ihr Schluss: Die Einnahme von Vitex habe im Vergleich zu Placebo keinen signifikanten Effekt auf die Menstruationsblutung gehabt; wegen der eher niedrigen Qualität der Arbeiten seien klinische Studien mit angemessenem Design nötig, um die Wirkung von Vitex auf die Menstruationsblutung zu bestimmen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Menopausale Symptome wie Hitzewallungen bei Brustkrebspatientinnen, Cimicifuga racemosa

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.58 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa zur Senkung der therapieassoziierten Morbidität, nämlich menopausaler Symptome wie Hitzewallungen, bei Brustkrebspatientinnen vor. Der Einsatz von Cimicifuga racemosa kann zur Senkung von menopausalen Symptomen wie Hitzewallungen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Metabolisches Syndrom, Wirkung von Capsicum-annuum-Supplementen auf die Einzelkomponenten des Syndroms gegenüber Placebo

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisElf randomisierte kontrollierte Studien mit 609 Teilnehmenden, Supplemente aus Capsicum annuum gegen Placebo. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Einnahme von Capsicum annuum habe einen signifikanten Effekt auf das LDL-Cholesterin gehabt (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,39; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,72 bis -0,07; Vorhersageintervall -1,28 bis 0,50) und einen grenzwertig signifikanten Effekt auf das Körpergewicht (-0,19; -0,40 bis 0,03). Ihr Schluss: Es brauche größere und gut geplante klinische Studien, um die Wirkungen von Capsicum annuum auf das metabolische Syndrom zu untersuchen. Welche Zubereitung der Pflanze geprüft wurde, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Migräneprophylaxe, Pestwurzextrakt und Mutterkraut

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 4.2.5 der Leitlinie lautet: „Nahrungsergänzungsmittel mit einer Wirksamkeit in der Migräneprophylaxe umfassen Magnesium, Pestwurz, Riboflavin und Coenzym Q10. Die wissenschaftliche Evidenz ist aber gering.“ Zum Pestwurzextrakt hält die Leitlinie fest: „Die Substanz Pestwurzextrakt ist in Deutschland und Österreich nicht mehr als Arzneimittel erhältlich.“ Zum Mutterkraut: „Der Einsatz anderer Formen von Mutterkraut ist nicht untersucht und kann nicht empfohlen werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.
Leitlinie030-057
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 07.08.2028

Indikation: Migränevorbeugung, Mutterkraut-Monopräparate

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs Studien mit 561 Patientinnen und Patienten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, seit der letzten Fassung sei eine größere, methodisch strenge Studie aufgenommen worden, die einen Unterschied zwischen Mutterkraut und Placebo von 0,6 Attacken pro Monat berichte. Das füge den gemischten und nicht schlüssigen Ergebnissen der vorherigen Übersicht einige positive Belege hinzu. Es handle sich jedoch um Evidenz niedriger Qualität, die in größeren, methodisch strengen Studien mit stabilen Mutterkrautextrakten und klar definierten Migränepopulationen bestätigt werden müsse, bevor sichere Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. Nach den ausgewerteten Daten scheine Mutterkraut nicht mit größeren Sicherheitsbedenken verbunden zu sein.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Mortalität bei onkologischen Patienten, Ginseng

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.62 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Mortalität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Ginseng zur Senkung der Mortalität gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität sowie krankheits- und therapieassoziierte Morbidität einschliesslich chemotherapieinduzierter Hepatotoxizität, Mariendistel

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.75 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Mariendistel auf Mortalität und krankheitsassoziierte und therapieassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Dies trifft auch auf die chemotherapieinduzierte Hepatotoxizität zu. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Mariendistel bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität und krankheitsassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten, Cimicifuga racemosa

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.57 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder Reduktion der krankheitsassoziierten Morbidität bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität, krankheitsassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Ingwer

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.67 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ingwer auf Mortalität, krankheitsassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Ingwer zur Senkung der Mortalität und Verbesserung der krankheitsassoziierten Morbidität oder Lebensqualität bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Artemisia annua

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.81 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Artemisia annua auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Gabe von Artemisia annua bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Katzenkralle

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.72 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Katzenkralle auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Gabe von Katzenkralle bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST aus; einen LoE nennt sie nicht.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Phytotherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung, Wegwarte (Cichorium intybus) als Nahrungsergänzung

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf Arbeiten (randomisierte klinische Studien) mit 197 Patientinnen und Patienten mit nicht-alkoholischer Fettlebererkrankung. Wegwarte senkte die Aspartat-Aminotransferase (gewichtete Mittelwertdifferenz -7,07 U/l; 95-Prozent-Konfidenzintervall -13,82 bis -0,32) und die Alanin-Aminotransferase (-17,53 U/l; -32,64 bis -2,42) signifikant; auf alkalische Phosphatase, Gamma-Glutamyltransferase und die Bestandteile des Lipidprofils wurden keine signifikanten Effekte beobachtet. Ihr Schluss: Die Meta-Analyse zeige, dass eine Nahrungsergänzung mit Wegwarte bei Patientinnen und Patienten mit nicht-alkoholischer Fettlebererkrankung möglicherweise leberschützende Wirkungen entfalte; für breite Empfehlungen seien jedoch mehr Studien mit höherer Patientenzahl und längerer Interventionsdauer zwingend nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Nichtalkoholische Fettlebererkrankung (Leberenzyme und Blutfette), Artischockenblattextrakt gegenüber Kontrolle

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf randomisierte kontrollierte Studien mit 333 Patientinnen und Patienten mit nichtalkoholischer Fettlebererkrankung. Die Autoren berichten, Artischockenblattextrakt habe gegenüber der Kontrollgruppe zu einer signifikanten Senkung der Alanin-Aminotransferase (standardisierte Mittelwertdifferenz 1,1; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,79 bis 1,73) und der Aspartat-Aminotransferase (1,01; 0,52 bis 1,51) geführt, ebenso zu einer signifikanten Senkung von Gesamtcholesterin (0,98; 0,53 bis 1,43), LDL-Cholesterin (0,96; 0,3 bis 1,62) und Triglyzeriden (0,95; 0,58 bis 1,32). Ihr Schluss: Die Übersicht liefere Belege aus randomisierten klinischen Studien, die den Einsatz von Artischockenblattextrakt als leberschützendes Mittel bei Patientinnen und Patienten mit nichtalkoholischer Fettlebererkrankung stützten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Nüchternblutzucker, HbA1c, Insulinresistenz und Insulin bei Erwachsenen, Psyllium (Flohsamen, Flohsamenschalen) gegenüber Placebo

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis19 randomisierte kontrollierte Studien mit 962 erwachsenen Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, Psyllium habe gegenüber Placebo den Nüchternblutzucker (gewichtete Mittelwertdifferenz -6,89; 95-Prozent-Konfidenzintervall -10,62 bis -3,16), das HbA1c (-0,75; -1,21 bis -0,29) und den HOMA-IR (-1,17; -2,11 bis -0,23) signifikant gesenkt, den Insulinspiegel nicht (-2,08; -4,21 bis -0,035, nicht signifikant); Maßeinheiten nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. In Untergruppen hätten sich beim Nüchternblutzucker Dosierungen unter und über 10 g täglich signifikant unterschieden, bei Anwendungsdauern unter 50 Tagen sei der Effekt nicht signifikant gewesen; beim HbA1c sei eine Einnahme unter 10 g täglich nicht signifikant gewesen; für HOMA-IR und Insulin habe es zwischen weniger und mehr als 10 g täglich keine signifikanten Unterschiede gegeben. Ihr Schluss: Psyllium könne Nüchternblutzucker, HbA1c und HOMA-IR gegenüber Placebo signifikant senken, nicht aber den Insulinspiegel. Art und Pflanzenteil legt die Zusammenfassung nicht fest.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Obstipation bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft bei Frauen mit Querschnittlähmung, pflanzliche Abführmittel wie Anthrachinon-Derivate

StudienlageLeitlinie
ErgebnisIm Abschnitt 2.3.6 „Laxantien“ des Kapitels 2.3 („Medikation bei Kinderwunsch“) lautet die hervorgehobene Empfehlung der Leitlinie: „Pflanzliche Abführmittel wie Anthrachinon-Derivate (Senna, Rhabarberwurzel, Faulbaumrinde, Aloe), Paraffinum und Rizinusöl sollten nicht verwendet werden“. Sie ist mit „Konsens 100%, geprüft 2024“ angenommen. Nach Tabelle 1 der Leitlinie ist „Sollte nicht“ eine Negativempfehlung. Der Abschnitt behandelt die Anwendung in der Schwangerschaft. Als Alternative nennt der Text: „Alternativ können diätetische Maßnahmen unter Einsatz von Ballaststoffen (Weizenkleie, Leinsamen, Flohsamen) in Kombination mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr zur Anwendung kommen.“ Bei unzureichender Wirkung sieht er Lactulose als erste Wahl.
Leitlinie179-002
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 13.08.2029

Indikation: Orale Mukositis unter Strahlen- oder Chemotherapie bei Krebs, Behandlung mit Aloe vera gegenüber Placebo, Natriumbicarbonat oder Benzydamin

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSieben randomisierte kontrollierte Studien mit 355 Teilnehmenden (170 in den Aloe-vera-Gruppen, 185 in den Kontrollgruppen), Krebspatientinnen und -patienten unter Strahlen- oder Chemotherapie, deren orale Mukositis mit Aloe vera behandelt wurde. Die Autorinnen und Autoren berichten, bei schweren Verläufen (Grad 3 und 4) habe sich mit Aloe vera gegenüber der Kontrolle (Placebo, Natriumbicarbonat oder Benzydamin) eine signifikante Besserung gezeigt (Odds Ratio 0,32; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,15 bis 0,70); in der Untergruppenanalyse habe die Besserung der Grade 3 und 4 gegenüber Placebo bestanden (Odds Ratio 0,22; 0,11 bis 0,44), nicht aber gegenüber Natriumbicarbonat oder Benzydamin. Ihr Schluss: Die Ergebnisse legten nahe, dass Aloe vera für Krebspatientinnen und -patienten unter Strahlen- oder Chemotherapie von Nutzen sein könne und zu Besserungen in den schwereren Stadien der oralen Mukositis führe. Welche Aloe-Zubereitung geprüft wurde, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit, Knoblauchpräparate

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine Studie mit 78 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, eine kleine Studie von kurzer Dauer habe keine statistisch signifikante Wirkung von Knoblauch auf die Gehstrecke gefunden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Prämenstruelles Syndrom, Zubereitungen aus Vitex agnus-castus (Mönchspfeffer)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis17 randomisierte kontrollierte Studien, 14 davon in der quantitativen Auswertung. 13 von 14 Studien mit Placebo, Nahrungsergänzungsmitteln oder pflanzlichen Zubereitungen als Kontrolle berichteten positive Effekte von Vitex agnus-castus auf die Gesamtsymptomatik des prämenstruellen Syndroms; der gepoolte Effekt in den placebokontrollierten Studien war groß (Hedges g -1,21; 95-Prozent-Konfidenzintervall -1,53 bis -0,88) bei extrem hoher Heterogenität (I² 91 Prozent), die meisten Studien hatten ein hohes Verzerrungsrisiko, und Trichterdiagramm und Egger-Test legten eine Publikationsverzerrung nahe. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Meta-Analyse zeige zwar einen großen gepoolten Effekt von Vitex agnus-castus in placebokontrollierten Studien, das hohe Verzerrungsrisiko, die hohe Heterogenität und das Risiko einer Publikationsverzerrung der eingeschlossenen Studien schlössen jedoch eine endgültige Schlussfolgerung aus. Die gepoolten Behandlungseffekte seien lediglich als explorativ anzusehen und überschätzten bestenfalls den wahren Behandlungseffekt von Vitex agnus-castus auf die Symptome des prämenstruellen Syndroms. Es bestehe ein klarer Bedarf an hochwertigen Studien angemessener Größe, die die Wirkung standardisierter Vitex-agnus-castus-Extrakte im Vergleich zu Placebo, selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern und oralen Kontrazeptiva untersuchten, um die relative Wirksamkeit festzustellen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Primäre Dysmenorrhoe (Regelschmerzen), Fenchel (Foeniculum vulgare)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwölf randomisierte kontrollierte Studien. In sieben zusammengefassten Studien war die schmerzlindernde Wirkung von Fenchel der von konventionellen Arzneimitteltherapien ähnlich (502 Teilnehmerinnen; standardisierte Mittelwertdifferenz 0,07; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,08 bis 0,21); gegenüber Placebo zeigte Fenchel günstige Effekte auf den Schmerz bei primärer Dysmenorrhoe (468 Teilnehmerinnen; standardisierte Mittelwertdifferenz -3,27; -5,28 bis -1,26; I² 98 Prozent). Nur drei Studien erfassten unerwünschte Ereignisse, eine berichtete geringfügige. Das Verzerrungsrisiko aller eingeschlossenen Studien war moderat, und wegen der größeren Zahl kleiner Studien mit günstigen Ergebnissen wurde eine mögliche Publikationsverzerrung beobachtet. Ihr Schluss: Fenchel sei bei der Linderung des Schmerzes der primären Dysmenorrhoe so wirksam wie konventionelle Arzneimitteltherapien; künftig seien mehr Studien mit vielfältigeren Populationen und belastbaren Belegen zur Wirkung von Fenchel nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Prophylaxe der strahlentherapieinduzierten Lungentoxizität, Rhabarber-Extrakt (Rheum officinale Baillon)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.74 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Rhabarber-Extrakt (Rheum officinale Baillon) bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Rhabarber-Extrakt zur Prophylaxe der Strahlentherapie-induzierten Lungentoxizität bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Prophylaxe und Behandlung der Stomatitis bei onkologischen Patienten, Aloe-Vera-Säfte

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.52 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Aloe Vera-Säften zur Prophylaxe sowie Behandlung der Stomatitis bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese Aloe Vera-Produkte bei dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Prophylaxe und Behandlung der strahleninduzierten Dermatitis, topisch appliziertes Boswellia-serrata-Extrakt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.60 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von topisch appliziertem Boswellia serrata Extrakt bei Patienten mit strahleninduzierter Dermatitis vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Boswellia serrata in der Prophylaxe oder Behandlung einer Strahlentherapie-induzierten Dermatitis gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Prostatakrebs bei Männern, Granatapfel-Extrakt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.64 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Granatapfel-Extrakt bei Männern mit Prostatakrebs vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Granatapfelsaft-Extrakt bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Psychischer Stress, Lavendel (mehrere Lavandula-Arten, Zubereitung in der Zusammenfassung nicht festgelegt)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisIn der Ausgangssuche seien 1520 Artikel gefunden worden; nach Ausschluss nicht relevanter Studien seien 21 Artikel mit 791 Teilnehmenden in der Interventionsgruppe und 804 in der Kontrollgruppe in die Meta-Analyse eingeschlossen worden. Der Stress-Score nach der Anwendung von Lavendel sei in der Interventionsgruppe um 0,63 ± 0,13 stärker gesunken als in der Kontrollgruppe (p < 0,001). Die Subgruppenanalyse habe gezeigt, dass die größte standardisierte Mittelwertdifferenz vor und nach der Intervention gegenüber der Kontrollgruppe bei der Art Lavandula angustifolia (0,73 ± 0,22), bei Studierendengruppen (2,27 ± 1,34) und beim Diagnoseinstrument Perceived Stress Scale (0,82 ± 0,42) bestanden habe, jeweils statistisch signifikant (p < 0,001). Die Autorinnen und Autoren schreiben, die gepoolte Schätzung dieser systematischen Übersicht mit Meta-Analyse zeige, dass Lavendel den Stress von Personen signifikant verringere; es scheine daher, dass die Anwendung von Lavendel als Teil von Stressbewältigungsprogrammen in Betracht gezogen werden könne, insbesondere bei Studierendengruppen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Reizdarmsyndrom, Pfefferminzöl als Spasmolytikum

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis56 Studien mit 3725 Patientinnen und Patienten, davon 29 Studien mit 2333 Patientinnen und Patienten zu Spasmolytika; wie viele Studien Pfefferminzöl prüften, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, es gebe Belege, dass Spasmolytika bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms wirksam seien; zu den wirksamen einzelnen Untergruppen gehörten Cimetropium/Dicyclomin, Pfefferminzöl, Pinaverium und Trimebutin. Künftige Forschung solle eine strenge Methodik und valide Endpunkte verwenden. Die Aussagen der Schlussfolgerung zu Quellmitteln und Antidepressiva sind hier ausgelassen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Restless-Legs-Syndrom

StudienlageLeitlinie
ErgebnisIm Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Der Einsatz von Akupunktur, pneumatischer Kompression, endovaskulärer Laserablation, Kryotherapie und Phytotherapie kann aufgrund der fehlenden Datenlage derzeit nicht empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext beschreibt die Leitlinie eine Metaanalyse zu Pfingstrosenwurzel (Paeoniae Radix) und folgert: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit, eine Empfehlung für die Phytotherapie ist hier somit nicht ableitbar.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht.
Leitlinie030-081
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 24.06.2027

Indikation: Rezidivierende aphthöse Stomatitis, topisch angewendetes Süßholzwurzelextrakt (Glycyrrhiza glabra)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs Studien mit 314 Teilnehmenden wurden nach Sichtung eingeschlossen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Süßholz habe signifikante Effekte auf die Schmerzreduktion, die Geschwürgröße und die Abheilzeit bei rezidivierender aphthöser Stomatitis gezeigt; seine Wirksamkeit hänge mit dosisabhängigen entzündungshemmenden und antioxidativen Effekten über mehrere Mechanismen zusammen. Süßholz wirke zudem antibakteriell gegen Streptococcus mutans und Porphyromonas gingivalis, was einen weiteren Wirkmechanismus bei der Behandlung darstelle. Außerdem könne Süßholz den Spiegel des epidermalen Wachstumsfaktors (EGF) im Vergleich zur Kontrollgruppe erhöhen, der eine wesentliche Rolle für die Integrität der Mundschleimhaut spiele. Süßholzextrakt sei in unterschiedlichen Darreichungsformen eingesetzt worden, darunter Paste, Pflaster und Mundspülung mit Konzentrationen von 1 oder 5 Prozent; die Abheilzeit nach der Süßholztherapie werde mit 4 bis 8 Tagen erwartet. Süßholz habe in den Interventionsgruppen keine unerwünschte Wirkung gezeigt, was auf seine Wirksamkeit und Sicherheit bei der Behandlung der rezidivierenden aphthösen Stomatitis hinweise.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Rezidivierende unkomplizierte Zystitis der Frau in der Prämenopause, Vorbeugung mit Cranberry-Präparaten

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 12.4 der Leitlinie lautet: „Um bei rezidivierender unkomplizierter Zystitis den Einsatz von einer antibiotischen Langzeittherapie möglicherweise zu vermeiden, können Frauen in der Prämenopause“ – so die Empfehlung im Wortlaut, unterbrochen vom Empfehlungsgrad C am Rand – „ohne sonstige Begleiterkrankungen alternative Therapieoptionen gemäß Tabelle 22 angeboten werden.“ Für Cranberries und Moosbeeren ist Evidenzlevel Ia ausgewiesen; Tabelle 22 nennt sie als erste von sieben Optionen mit produktspezifischer Dosierung. Der Hintergrund beziffert den Nutzen: „Insgesamt ergibt sich ein Hinweis auf einen Nutzen von Cranberry im Vergleich zu Placebo bei der Verringerung der Rezidivrate“ (IRR 0,58, 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,38 bis 0,89, n = 1151). Zu anderen pflanzlichen Präparaten fällt das Urteil schwächer aus: „Hierbei gibt es Anhaltspunkte für einen Nutzen eines Präparats aus Bärentraubenblättern und Löwenzahn im Vergleich zu Placebo, eines Präparates aus Meerrettichwurzel und Kapuzinerkressekraut im Vergleich zu Placebo in der Per-Protokoll-Gruppe“, und: „Zu den Endpunkten gesundheitsbezogene Lebensqualität, Entwicklung komplizierter Infekte, spezifische Symptome und Mortalität liegen nur sehr wenige Daten vor“.
Leitlinie043-044
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 08.04.2029

Indikation: Schlafqualität bei Erwachsenen, Lavendelöl (ätherisches Öl)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisElf randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 628 erwachsenen Teilnehmenden (Suche vom 1. Januar 2014 bis zum 4. September 2024). Die Meta-Analyse ergab einen signifikanten schlaffördernden Effekt einer Intervention mit Lavendelöl bei Erwachsenen (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,96 bis -0,17). Ihr Schluss: Die derzeitigen Befunde zeigten, dass die Anwendung von Lavendelöl die Schlafqualität von Erwachsenen verbessern könne; begrenzt durch Zahl und Qualität der eingeschlossenen Studien bedürfe diese Schlussfolgerung jedoch der Bestätigung durch weitere hochwertige Studien.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Schlafqualität bei Erwachsenen, Rosa damascena zum Einatmen oder zur Einnahme

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZehn randomisierte kontrollierte Studien zu Aromatherapie und Einnahme von Rosa damascena; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, Einatmen und Einnahme von Rosa damascena könnten einige schlafbezogene Endpunkte verbessern; die gepoolte Auswertung von sieben Effektgrößen habe für die Inhalations-Aromatherapie mit Rosa damascena eine signifikante Verbesserung der Schlafqualität ergeben (standardisierte Mittelwertdifferenz 2,24; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,01 bis 3,48). Die meisten Studien seien von mäßiger methodischer Qualität gewesen, zwei hätten unerwünschte Wirkungen berichtet (Kopfschmerz, Übelkeit, Erbrechen, häufiges Niesen). Ihr Schluss: Die Anwendung von Rosa damascena scheine ein vielversprechender Ansatz der Komplementärmedizin zur Verbesserung der Schlafqualität Erwachsener zu sein; angesichts der nur mäßigen methodischen Qualität der meisten Studien und der berichteten unerwünschten Wirkungen brauche es weitere hochwertige Studien für eine evidenzbasierte Schlussfolgerung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Schlafstörungen bei Huntington-Erkrankung, pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDer Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ führt unter „Behandlung von Verhaltensstörungen und psychiatrischen Symptomen mit niedriger Evidenz (Konsensusstärke 90 %):“ den Punkt „Schlafstörungen: pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel), Melatonin, Agomelatin, Mirtazapin, Chloralhydrat, Benzodiazepinrezeptoragonisten“. Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie präzisiert unter „Schlafstörungen“: „Bei leichteren Formen können pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel) zum Einsatz kommen.“ Eine Konsensusstärke von 90 % ist nach Tabelle 4 der Leitlinie Konsens („> 75–95 % der Stimmberechtigten“). Nach Tabelle 3 spiegelt sich die Stärke einer Empfehlung in ihrer Formulierung; „Kann erwogen/verzichtet werden“ steht dort für „Empfehlung offen“. Zur Grundlage schreibt die Leitlinie: „Empfehlungen zur symptomatischen Therapie beruhen überwiegend auf offenen Studien, Kasuistiken und Expertenwissen (Ferreira, 2022).“
Leitlinie030-028
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 23.11.2027

Indikation: Schmerzlinderung und Wundheilung nach Dammschnitt (Episiotomie) im Wochenbett, Lavendel in jeder Form und Darreichung

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechs Studien mit 415 Teilnehmenden hätten die Einschlusskriterien erfüllt. Die Anwendung von Lavendel könne Schmerzen bei Frauen mit Dammschnitt (Episiotomie) signifikant verringern (95-Prozent-Konfidenzintervall -1,06 bis -0,32) und habe die Wundheilung der Episiotomie gegenüber Placebo signifikant verbessert (95-Prozent-Konfidenzintervall -2,13 bis -1,34); in allen Studien seien Schmerz mit der visuellen Analogskala (VAS) und Wundheilung mit der REEDA-Skala (Rötung, Ödem, Ekchymose, Ausfluss, Wundrandannäherung) erfasst worden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, diese Übersicht zeige, dass die Anwendung von Lavendel (in jeder Form) im Wochenbett einen signifikanten Effekt auf die Schmerzlinderung und die Wundheilung der Episiotomie habe; alle sechs eingeschlossenen Studien stammten aus Entwicklungsländern. Bei der Wirkung von Lavendel auf den Schmerz, nicht jedoch auf die Wundheilung, sei eine hohe Heterogenität beobachtet worden, weshalb die Ergebnisse mit Vorsicht zu betrachten seien. Der Einsatz von Lavendel könne für die Wundheilung der Episiotomie in Erwägung gezogen werden. Ob es sich bei den angegebenen Werten um standardisierte oder nicht standardisierte Mittelwertdifferenzen handelt, benennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht ausdrücklich.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Serumlipide (Gesamtcholesterin, Triglyceride, LDL, HDL) bei Patientinnen und Patienten mit verschiedenen Erkrankungen und metabolischen Syndromen, Melisse (Melissa officinalis) zum Einnehmen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 302 Patientinnen und Patienten. Der Verzehr von Melisse senkte gegenüber Placebo Triglyceride (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,396; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,620 bis -0,173), Gesamtcholesterin (-0,416; -0,641 bis -0,192) und LDL (-0,23; -0,45 bis -0,008) signifikant, ohne statistisch signifikanten Effekt auf HDL (0,336; -0,091 bis 0,767); eine Publikationsverzerrung war nicht nachweisbar. Ihr Schluss: Die Befunde lieferten Belege dafür, dass Melisse als sicheres und nützliches pflanzliches Arzneimittel zur Senkung von Gesamtcholesterin, Triglyceriden und LDL gegeben werden könne; nach den gepoolten Ergebnissen von fünf Studien mit 302 Patientinnen und Patienten habe die Einnahme keinen signifikanten Effekt auf HDL gehabt. Die Arbeit bestärke die Auffassung, dass Melisse als mögliches Mittel bei Dyslipidämie einen erheblichen Einfluss auf das Serumlipidprofil haben könne; Hauptbedenken seien die begrenzte Zahl geeigneter Studien und die relativ kleinen Populationen der einzelnen Studien, deren Patientinnen und Patienten verschiedene Erkrankungen und metabolische Syndrome hatten; die Meta-Analyse sei jedoch ausreichend stark gewesen, um die beträchtlichen Effekte in der zusammengefassten Population unabhängig von der Erkrankung zu erkennen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Sportliche Leistungsfähigkeit und Muskelschäden bei körperlicher Belastung, Rosenwurz (Rhodiola rosea)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDreizehn Studien mit 263 Teilnehmenden (198 Männer und 65 Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren) seien eingeschlossen worden; zwei Studien hätten eine akute, fünf eine chronische und sechs eine kombinierte Supplementierung untersucht. Die Ergebnisse seien heterogen gewesen: Elf Studien hätten einige positive Effekte gezeigt, während zwei Studien keinen Effekt auf Größen wie wahrgenommene Anstrengung, Herzfrequenz, antioxidative Kapazität, Blutlaktat, Kreatinkinase oder C-reaktives Protein gezeigt hätten. Zwei Einschränkungen seien festgestellt worden: erstens der Unterschied zwischen Supplementierungs- und Trainingsprotokollen, und zweitens ein unklares oder hohes Verzerrungsrisiko in den meisten eingeschlossenen Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, eine akute Supplementierung mit Rosenwurz wirke sich positiv auf die Ausdauerleistung und die wahrgenommene Anstrengung aus. Eine chronische Supplementierung wirke sich positiv auf die Leistung bei anaerober Belastung aus, nicht aber auf die Ausdauerleistung. Eine chronische Supplementierung könne sich positiv auf Muskelschäden während des Trainings auswirken. Weitere qualitativ hochwertige Studien seien jedoch nötig, um die klinische Wirksamkeit von Rosenwurz sicher zu belegen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Strahlentherapie- oder chemotherapieinduzierte Stomatitis, Aloe-Vera-haltige Mundspülungen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.53 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Aloe-Vera-haltigen Mundspülungen auf Strahlentherapie-induzierte Stomatitis1 oder Chemotherapie- induzierten Stomatitis2 bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese Aloe-Vera Produkte bei dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Subsyndromale Angst, generalisierte Angststörung und gemischte Angst- und depressive Störung bei Erwachsenen, Lavendelöl zum Einnehmen (Silexan, 80 mg täglich)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf doppelblinde, randomisierte, placebokontrollierte Studien mit 1213 ambulanten erwachsenen Patientinnen und Patienten, die zehn Wochen lang einmal täglich 80 mg Silexan, einen aus Lavandula angustifolia gewonnenen Wirkstoff, oder Placebo erhielten. Nach zehn Wochen war Silexan dem Placebo bei der Senkung des Gesamtwerts der Hamilton-Angstskala (einschließlich der Unterwerte für psychische und somatische Angst) und der selbst eingeschätzten Angst signifikant überlegen; das Verhältnis der Ansprechraten (mindestens 50 Prozent Reduktion des Hamilton-Gesamtwerts) betrug 1,34 zugunsten von Silexan, das Verhältnis der nach der Clinical Global Impression viel oder sehr viel gebesserten Patientinnen und Patienten 1,51. Silexan war auch bei der Besserung der körperlichen und psychischen Summenwerte des SF-36 signifikant überlegen; bei unerwünschten Ereignissen, schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und vorzeitigen Abbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Ihr Schluss: Die Meta-Analyse zeige, dass Silexan bei subsyndromaler Angst, generalisierter Angststörung und gemischter Angst- und depressiver Störung signifikante angstlösende Wirkungen entfalte, die sich durchgängig in Untersucherbewertungen und patientenberichteten Ergebnissen einschließlich einer Besserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität widerspiegelten, bei günstiger Verträglichkeit und Sicherheit.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Therapie der strahleninduzierten Proktitis, Aloe-Vera-haltige Rektalsalbe

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.54 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit einer Aloe-Vera-haltigen Rektalsalbe zur Therapie der strahleninduzierten Proktitis vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Verwendung einer Aloe-Vera-haltigen Rektalsalbe bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Tinnitus, Ginkgo-biloba-Zubereitungen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZwölf Studien mit zusammen 1915 Teilnehmenden; elf verglichen Ginkgo biloba mit Placebo, eine Ginkgo biloba zusammen mit Hörgeräten gegenüber Hörgeräten allein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Nutzen und Schaden von Ginkgo biloba bei der Behandlung von Tinnitus im Vergleich mit Placebo seien unsicher. Zu Nutzen und Schaden von Ginkgo biloba zusammen mit einer weiteren Behandlung (Hörgeräten) hätten sie keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen ziehen können. Die nach GRADE bewertete Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für die berichteten Endpunkte habe zwischen niedrig und sehr niedrig gelegen. Künftige Forschung zur Wirksamkeit von Ginkgo biloba bei Tinnitus solle eine strenge Methodik verwenden; Randomisierung und Verblindung sollten angesichts der subjektiven Natur des Tinnitus und der hohen Wahrscheinlichkeit einer Placeboreaktion von höchster Qualität sein. Für Planung und Berichterstattung künftiger Studien solle das CONSORT-Statement genutzt werden. Zudem empfählen sie validierte, patientenzentrierte Endpunkte für die Tinnitusforschung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Typ-2-Diabetes, Stoffwechselwerte (Blutzucker, HbA1c, Blutfette, Entzündungsmarker, Blutdruck) unter Einnahme von Brennnessel (Urtica dioica)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis13 klinische Studien; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Einnahme von Urtica dioica habe gegenüber den Kontrollgruppen Nüchternblutzucker (gewichtete Mittelwertdifferenz -17,17 mg/dl; 95-Prozent-Konfidenzintervall -26,60 bis -7,73), HbA1c (-0,93; -1,66 bis -0,17), C-reaktives Protein (-1,09 mg/dl; -1,64 bis -0,53), Triglyzeride (-26,94 mg/dl; -52,07 bis -1,82) und systolischen Blutdruck (-5,03 mmHg; -8,15 bis -1,91) signifikant gesenkt; Insulin, Gesamt-, LDL- und HDL-Cholesterin, BMI und diastolischer Blutdruck hätten sich nicht signifikant verändert. Ihr Schluss: Die Einnahme von Urtica dioica könne bei Typ-2-Diabetes zu einer Verbesserung von Nüchternblutzucker, HbA1c, C-reaktivem Protein, Triglyzeriden und systolischem Blutdruck führen, habe aber Insulin, Gesamt-, LDL- und HDL-Cholesterin, BMI und diastolischen Blutdruck nicht beeinflusst. Welcher Pflanzenteil eingenommen wurde, nennt die Zusammenfassung nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Übergewicht und Adipositas bei Erwachsenen (Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung), Grüntee-Zubereitungen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZur Gewichtsabnahme sechs Studien außerhalb Japans mit 532 Teilnehmenden und acht Studien in Japan mit 1030 Teilnehmenden, zur Gewichtserhaltung zwei Studien mit 184 Teilnehmenden; eine Gesamtzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Grüntee-Zubereitungen schienen bei übergewichtigen oder adipösen Erwachsenen eine geringe, statistisch nicht signifikante Gewichtsabnahme zu bewirken. Weil die Gewichtsabnahme gering sei, sei sie klinisch wahrscheinlich nicht bedeutsam. Auf das Halten des Gewichts nach einer Abnahme habe grüner Tee keine signifikante Wirkung gehabt. Unter den Studien mit Angaben zu unerwünschten Ereignissen hätten nur zwei ein Ereignis festgestellt, das einen Krankenhausaufenthalt erforderte; die übrigen unerwünschten Ereignisse seien als leicht bis mittelschwer beurteilt worden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Überlebensrate und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Heilpilze

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.66 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit verschiedener „Heilpilze“ auf die Überlebensrate und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese „Heilpilz“-arten zur Senkung der Mortalitätsrate1 und Verbesserung der Lebensqualität2 bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Urämischer Juckreiz bei fortgeschrittener chronischer Nierenerkrankung, Kurkuma

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisZweiundneunzig randomisierte kontrollierte Studien mit 4466 Teilnehmenden; wie viele davon Kurkuma prüften, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Studien dieser Metaanalyse umfassten eine große Bandbreite von Interventionen mit sehr unterschiedlichen Vergleichen; für viele Interventionen gebe es nur wenige Studien, was eine aussagekräftige Metaanalyse erschwert habe. Auch für orales Montelukast, Kurkuma, Zinksulfat und topisches Capsaicin habe die Evidenz eine Verringerung der Juckreizwerte gezeigt; diese Verringerungen seien jedoch in kleinen Studien berichtet worden und verdienten weitere Untersuchung. Die Aussagen der Schlussfolgerung zu Gabapentinoiden, Kappa-Opioid-Agonisten und Ondansetron sind hier ausgelassen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Verbrennungen (Wundheilung, Schmerz, Wundinfektion), örtlich angewendete Aloe vera gegenüber anderen örtlichen Mitteln

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisNeun randomisierte kontrollierte Studien zu Aloe vera bei Verbrennungen, sechs davon mit Daten zum primären Endpunkt Wundheilungszeit; eine Teilnehmerzahl nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, Aloe vera habe die mittlere Wundheilungszeit gegenüber anderen örtlich angewendeten Mitteln signifikant verkürzt (Mittelwertdifferenz -3,76 Tage; 95-Prozent-Konfidenzintervall -5,69 bis -1,84); bei der Schmerzlinderung (-0,76 Punkte; -1,53 bis 0,01) und beim Risiko einer Wundinfektion (relatives Risiko 1,10; 0,34 bis 3,59) habe sich zwischen Aloe vera und den Kontrollgruppen kein signifikanter Unterschied gezeigt. Ihr Schluss: Aloe vera beschleunige die Wundheilung bei Verbrennungen zweiten Grades, ohne das Infektionsrisiko gegenüber anderen antimikrobiellen Mitteln zu erhöhen; die schmerzlindernde Wirkung bei Verbrennungen bleibe ungewiss. Welche Aloe-Zubereitung geprüft wurde, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Vorbeugung der Präeklampsie und ihrer Komplikationen, Knoblauch

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine Studie mit 100 Frauen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten nicht aus, um eine vermehrte Knoblauchaufnahme zur Vorbeugung der Präeklampsie und ihrer Komplikationen zu empfehlen. Knoblauch sei zwar mit Geruch verbunden, andere, schwerwiegendere Nebenwirkungen seien aber nicht berichtet worden. Bevor Empfehlungen für die klinische Praxis gegeben werden könnten, seien weitere große randomisierte Studien zu den Wirkungen von Knoblauch nötig.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Vorbeugung der Radiodermatitis, topische Anwendung Aloe-vera-haltiger Cremes, Lotionen oder Gele

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.51 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Aloe-vera-haltigen Cremes, Lotionen oder Gelen auf strahleninduzierte Hautreaktionen vor. Die topische Anwendung von Aloe-vera- haltigen Cremes, Lotionen oder Gelen soll nicht zur Vorbeugung der Radiodermatitis empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR A und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Vorbeugung von Halsschmerzen nach Intubationsnarkose, topisch angewendetes Süßholzwurzelextrakt (Glycyrrhiza glabra)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisFünf randomisierte kontrollierte Studien mit 609 Patientinnen und Patienten wurden eingeschlossen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, im Vergleich zu einer nicht analgetischen Kontrolle sei topisch angewendetes Süßholz mit einer verringerten Häufigkeit (relatives Risiko 0,44; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,28 bis 0,69) und einem verringerten Schweregrad (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,69; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,96 bis -0,43) postoperativer Halsschmerzen verbunden gewesen. Vier Studien hätten über unerwünschte Ereignisse berichtet; es habe keine bedeutsamen unerwünschten Ereignisse im Zusammenhang mit topischem Süßholz gegeben. Die Ergebnisse von Sensitivitätsanalysen, die Studien mit hohem oder unklarem Verzerrungsrisiko ausschlossen, seien mit diesen Befunden übereinstimmend gewesen; eine Trial-Sequenzanalyse habe bestätigt, dass die Evidenz für postoperative Halsschmerzen ausreichend sei. Die präoperative topische Anwendung von Süßholz erscheine signifikant wirksamer als nicht analgetische Methoden zur Vorbeugung postoperativer Halsschmerzen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Vorbeugung von Zahnkaries bei Kindern, Süßholzwurzelextrakt

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisAus einer ersten Suche mit 31 Studien wurden nach Sichtung von Titeln, Duplikaten, fehlenden Kenngrößen sowie Übersichts- und Fallberichten sechs Studien mit zehn Schätzwerten für die qualitative Synthese eingeschlossen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Süßholzextrakte erwiesen sich als wirksames antimikrobielles Mittel, das die Zahl der Streptococcus-mutans-Bakterien bei Kindern verringere. Seine Wirkung auf den Biofilm begrenze den pH-Abfall und verhindere so das saure Milieu, das das Kariesrisiko erhöhe. Süßholz in Form von Lutschern werde von Kindern zudem gut angenommen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Vorbeugung zytostatikabedingter kognitiver Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs, Ginkgo biloba

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.61 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zum Einsatz von Ginkgo biloba zur Vorbeugung von Zytostatika-bedingten, kognitiven Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Ginkgo biloba bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Vorübergehende nervöse Herzbeschwerden (Weißdornblätter mit Blüten, HMPC-Monographie)

Studienlagetraditionelle Anwendung
Grundlagehmpc_bewertung
ErgebnisAnwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/159075/2014: „Traditional herbal medicinal product used to relieve symptoms of temporary nervous cardiac complaints (e.g. palpitations, perceived extra heart beat due to mild anxiety) after serious conditions have been excluded by a medical doctor. […] Traditional herbal medicinal product for relief of mild symptoms of mental stress and to aid sleep.“
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Wechseljahresbeschwerden und Gesundheit von Frauen in den Wechseljahren, Fenchel (Foeniculum vulgare Miller)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSieben randomisierte kontrollierte Studien zu jeder Art von Fenchelbehandlung bei Frauen in den Wechseljahren; die eingeschlossenen Studien hatten insgesamt bedenkliche Verzerrungsrisiken. Zwei Studien verglichen Fenchel mit Placebo, und die Meta-Analyse sprach für Fenchel bei der Besserung von Wechseljahresbeschwerden (145 Teilnehmerinnen; standardisierte Mittelwertdifferenz -1,32; Konfidenzintervall -1,76 bis -0,87). Andere Studien konnten keine günstigen Wirkungen von Fenchel auf Sexualfunktion, Lebensqualität und psychische Gesundheit zeigen; schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet. Ihr Schluss: Die Übersicht lege Belege dafür vor, dass Fenchel Wechseljahresbeschwerden bessere; Wirksamkeit und Sicherheit von Fenchel für die Besserung von Lebensqualität und psychischer Gesundheit blieben jedoch unklar.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Wechseljahresbeschwerden, Traubensilberkerze-Monopräparate zum Einnehmen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisSechzehn randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 2027 Frauen in der Peri- oder Postmenopause. Die Autorinnen und Autoren schreiben, derzeit gebe es keine ausreichenden Belege, die die Anwendung der Traubensilberkerze bei Wechseljahresbeschwerden stützten. Es gebe jedoch hinreichende Gründe für weitere Studien auf diesem Gebiet. Die unklare Qualität der gefundenen Studien zeige, dass die Studienmethoden besser berichtet werden müssten, insbesondere die verdeckte Gruppenzuteilung und der Umgang mit unvollständigen Endpunktdaten. Auch die Wirkung der Traubensilberkerze auf andere wichtige Endpunkte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität, Sexualität, Knochengesundheit, nächtliches Schwitzen und Kosteneffektivität verdiene weitere Untersuchung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Wiederkehrende Harnwegsinfektionen (Vorbeugung mit Cranberry-Produkten)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein, 26 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (Metaanalyse über 26 Studien mit 6211 Teilnehmenden; relatives Risiko 0,70); nach Behandlungsanlass aufgeteilt verringerten sie das Risiko wahrscheinlich bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen (8 Studien, 1555 Teilnehmende), bei Kindern (5 Studien, 504 Teilnehmende) und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff (6 Studien, 1434 Teilnehmende), und die Daten stützten die Anwendung in diesen drei Gruppen. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen möglicherweise wenig oder keinen Nutzen; die derzeit verfügbaren Belege stützten die Anwendung dort nicht. Gegenüber Antibiotika machten Cranberry-Produkte möglicherweise wenig oder keinen Unterschied (2 Studien, 385 Teilnehmende), gegenüber Probiotika verringerten sie das Risiko möglicherweise (3 Studien, 215 Teilnehmende); ob Saft und Tabletten oder verschiedene Dosen der Proanthocyanidine sich in der Wirksamkeit unterschieden, sei wegen sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit unklar. Die Zahl der Teilnehmenden mit Magen-Darm-Nebenwirkungen unterscheide sich wahrscheinlich nicht zwischen Cranberry-Produkten und Placebo oder keiner Behandlung (10 Studien, 2166 Teilnehmende; relatives Risiko 1,33; moderate Vertrauenswürdigkeit).
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Wundheilung (akute und chronische Wunden, Verbrennungen, Strahlendermatitis), Extrakt aus Ringelblumenblüten als alleinige Behandlung gegenüber Kontrolle

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis14 Studien, davon sieben Tierexperimente und sieben klinische Studien, zu Extrakt aus den Blüten von Calendula officinalis als alleiniger Behandlung gegenüber Kontrolle; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, bei akuten Wunden sei die Entzündungsphase in den mit Extrakt behandelten Gruppen schneller abgeklungen und es sei mehr Granulationsgewebe gebildet worden, übereinstimmend in fünf Tierstudien und einer randomisierten klinischen Studie. Die Studien zu chronischen Wunden seien uneinheitlich: Zwei kontrollierte klinische Studien zu venösen Ulzera hätten eine gegenüber Kontrolle verkleinerte Geschwürfläche gezeigt, eine weitere randomisierte klinische Studie keine Besserung der Heilung diabetischer Beingeschwüre in der Calendula-Gruppe. Bei Verbrennungen seien die Ergebnisse ebenfalls gemischt: Zwei Tierstudien hätten eine vorbeugende Wirkung der Gabe vor der Verbrennung gezeigt, eine randomisierte klinische Studie bei Patientinnen und Patienten mit teil- bis vollschichtigen Verbrennungen keinen Nutzen des örtlich aufgetragenen Extrakts gegenüber Kontrolle. Von zwei randomisierten klinischen Studien zur Vorbeugung der akuten Strahlendermatitis habe eine Verbesserungen gegenüber Trolamin gezeigt, die andere keine Verbesserung gegenüber einer wässrigen Gelcreme. Ihr Schluss: Tierstudien lieferten mäßige Belege für eine bessere Erholung von der Entzündungsphase und vermehrte Bildung von Granulationsgewebe unter Calendula-Extrakt; die Übersicht habe einige Belege für günstige Wirkungen des Extrakts aus Calendula officinalis auf die Wundheilung gefunden, im Einklang mit seiner Rolle in der traditionellen Medizin; nötig seien größere, gut geplante randomisierte kontrollierte Studien, die die Wirkung von Calendula auf die Wundheilung einschließlich der Komplikationen prüfen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Wundheilung, Centella asiatica (Asiatischer Wassernabel)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisVier klinische Studien; Teilnehmerzahlen nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren berichten, zu Centella asiatica seien die Bereiche Wundkontraktion und Granulation, Heilungs- und Blutungszeit und Reepithelisierung, Schmerzwerte auf der visuellen Analogskala sowie Hautrötung und Wundaussehen untersucht worden. Ihr Schluss: Centella asiatica könne die Wundheilung durch eine verbesserte Gefäßneubildung fördern, was auf ihre anregende Wirkung auf die Bildung von Kollagen I, Fibroblasten-Wachstumsfaktor und vaskulärem endothelialem Wachstumsfaktor zurückgehen könnte; daneben habe Centella asiatica eine entzündungshemmende Wirkung gezeigt, erkennbar an der Verminderung von Interleukin-1β, Interleukin-6, Tumornekrosefaktor α, Prostaglandin E2, Cyclooxygenase-2 und Lipoxygenase-Aktivität; Trägersysteme wie die Nanoverkapselung könnten die Bioverfügbarkeit erhöhen; gleichwohl seien weitere Studien nötig, um eine Metaanalyse durchführen und die Wirkungen von Centella asiatica auf die Wundheilung und ihre einzelnen Parameter feststellen zu können. Welcher Pflanzenteil und welche Zubereitung geprüft wurden, nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie, Boswellia serrata

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.59 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zur Wirksamkeit von Boswellia serrata auf zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie vor. Boswellia serrata kann ergänzend zur leitliniengerechten antiödematösen Therapie mit dem Ziel der Verminderung des zerebralen Ödems bei Patienten mit Hirntumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Zervixreifung und Geburtseinleitung im dritten Trimenon, Rizinusöl zum Einnehmen

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDrei Studien mit 233 Frauen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die drei eingeschlossenen Studien umfassten wenige Frauen. Alle drei hätten Rizinusöl als Einzeldosis verwendet. Wegen des Verzerrungsrisikos infolge geringer methodischer Qualität seien die Ergebnisse mit Vorsicht zu deuten. Weitere Forschung sei nötig, um zu versuchen, die Wirksamkeit von Rizinusöl zur Zervixreifung und Geburtseinleitung zu beziffern.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Zusätzliche Cholesterinsenkung bei gleichzeitiger Einnahme von Statinen, Psyllium (Flohsamen, Flohsamenschalen)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDrei randomisierte kontrollierte klinische Studien mit einer Dauer von vier bis zwölf Wochen hätten die cholesterinsenkende Wirksamkeit von Statinen bei gleichzeitiger Einnahme von Psyllium als Ballaststoffpräparat untersucht. Die Meta-Analyse habe einen klinisch und statistisch signifikanten cholesterinsenkenden Vorteil der Kombination aus Psyllium und Statin gegenüber der alleinigen Statin-Einnahme ergeben (p = 0,001); die zusätzliche Einnahme von Psyllium habe zu einer Senkung des LDL-Cholesterins geführt, die einer Verdopplung der Statin-Dosis entsprochen habe. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Daten stützten, dass vor den Mahlzeiten eingenommenes Psyllium die Wirksamkeit von Statinen steigere und damit eine leicht umsetzbare Ernährungsmaßnahme für Menschen biete, die die Nebenwirkungen höher dosierter Statine nicht vertrügen. Welche Zubereitung (Flohsamen oder Flohsamenschalen) und welche Plantago-Art in den drei Studien jeweils verwendet wurde, benennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Zyklische Mastalgie (zyklusabhängige Brustschmerzen) bei Frauen im gebärfähigen Alter, Vitex agnus-castus (Mönchspfeffer)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis25 Studien (17 randomisierte kontrollierte und acht nicht randomisierte Studien). In eine konservative Meta-Analyse gingen nur sechs Studien mit 718 Teilnehmerinnen ein (356 unter Vitex agnus-castus, 362 unter Placebo); sie ergab eine moderate Effektstärke zugunsten von Vitex agnus-castus gegenüber Placebo (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,67; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,5 bis 0,85). Die übliche Dosis lag bei 20 bis 40 mg täglich über drei Monate; sieben Studien zeigten Vitex agnus-castus als nicht unterlegene Alternative zu Arzneimitteln wie Dopaminagonisten, nichtsteroidalen Antirheumatika, Serotonin-Wiederaufnahmehemmern und hormonellen Kontrazeptiva, und es wurden nur milde und reversible unerwünschte Ereignisse berichtet. Das Verzerrungsrisiko blieb in den meisten Studien wegen unzureichender Angaben unklar. Ihr Schluss: Vitex agnus-castus sei eine sichere und wirksame Behandlungsoption bei zyklischer Mastalgie; es brauche mehr hochwertige klinische Studien, um die Beleglage zu stärken.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Zytostatikainduzierte Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten, Ingwer

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 7.68 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 2 systematischen Reviews mit insgesamt 8 RCTs und 12 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Ingwer auf zytostatikainduzierte Übelkeit/ Erbrechen bei onkologischen Patienten vor. Ingwer kann zusätzlich zur leitliniengerechten Antiemese in der Therapie von zytostatikainduzierter Übelkeit/ Erbrechen bei diesen Patienten angewendet werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

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Bonusprogramm

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Phytotherapie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 07.09.2026)

AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Phytotherapeutische Behandlung durch einen Vertragsarzt Phytotherapie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Phytotherapeutische Behandlung durch einen Vertragsarzt

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026)

Krones BKK Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) pflanzliche Arzneimittel Phytotherapie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

4. Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten Das Gesundheitsbewusstsein unserer Versicherten ist uns bares Geld wert. Bis zu 100 Euro als Geldleistung oder 300 Euro als Zuschussprämie für zusätzliche Gesundheitsleistungen (Sehhilfen, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel, IGeL-Leistungen, etc.) erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Gesundheit widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. Auch Ihre Kinder können das Bonusheft nutzen, sie können eine Geldleistung von 50 Euro oder eine Zuschussprämie von bis zu 150 Euro erhalten.

Quelle

Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/ihre-vorteile-im-ueberblick/ (erhoben am 29.08.2026)

Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die geprüften Hypericum-Extrakte seien bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva und hätten weniger Nebenwirkungen als diese. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse, was die Auslegung erschwere.nachher29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die verfügbaren Belege legten nahe, dass die geprüften Hypericum-Extrakte bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva seien und weniger Nebenwirkungen als diese hätten; Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen seien unter Hypericum seltener gewesen als unter älteren Antidepressiva (Odds Ratio 0,24) und unter SSRI (Odds Ratio 0,53). Die placebokontrollierten Studien seien ausgeprägt heterogen gewesen: In neun größeren Studien habe das Verhältnis der Ansprechraten gegenüber Placebo 1,28 betragen, in neun kleineren 1,87. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse; dieser Zusammenhang von Herkunftsland und Präzision der Studien mit der Effektgröße erschwere die Auslegung. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher24 doppelblinde Studien mit 4631 Teilnehmenden und 33 Vergleichen von Echinacea-Zubereitungen gegen Placebo. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Behandlung von Erkältungen sei kein Nutzen von Echinacea-Produkten gezeigt worden; möglich sei ein schwacher Nutzen einzelner Produkte, denn die Vorbeugungsstudien zeigten durchgängig positive, aber nicht signifikante Trends von fraglicher klinischer Bedeutung. Keiner der zwölf Vorbeugungsvergleiche fand einen statistisch signifikanten Unterschied.nachher24 doppelblinde Studien mit 4631 Teilnehmenden und 33 Vergleichen von Echinacea-Zubereitungen gegen Placebo; zehn Studien mit 13 Vergleichen untersuchten die Vorbeugung, 15 Studien mit 20 Vergleichen die Behandlung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Behandlung von Erkältungen sei kein Nutzen von Echinacea-Produkten gezeigt worden; möglich sei ein schwacher Nutzen einzelner Produkte, denn die Vorbeugungsstudien zeigten durchgängig positive, aber nicht signifikante Trends von fraglicher klinischer Bedeutung. Keiner der zwölf Vorbeugungsvergleiche, die die Zahl der Teilnehmenden mit mindestens einer Erkältung berichteten, fand einen statistisch signifikanten Unterschied; eine nachträgliche Zusammenfassung dieser Ergebnisse lege aber eine relative Risikominderung von 10 bis 20 Prozent nahe. Die Zahl der Teilnehmenden, die die Studie abbrachen oder unerwünschte Wirkungen berichteten, habe sich zwischen Echinacea und Placebo weder in den Vorbeugungs- noch in den Behandlungsstudien signifikant unterschieden; in den Vorbeugungsstudien habe es aber einen Trend zu mehr Abbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse in den Echinacea-Gruppen gegeben. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (26 Studien, 6211 Teilnehmende; relatives Risiko 0,70) – bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen, bei Kindern und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen wahrscheinlich wenig oder keinen Nutzen.nachherDie fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein, 26 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (Metaanalyse über 26 Studien mit 6211 Teilnehmenden; relatives Risiko 0,70); nach Behandlungsanlass aufgeteilt verringerten sie das Risiko wahrscheinlich bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen (8 Studien, 1555 Teilnehmende), bei Kindern (5 Studien, 504 Teilnehmende) und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff (6 Studien, 1434 Teilnehmende), und die Daten stützten die Anwendung in diesen drei Gruppen. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen möglicherweise wenig oder keinen Nutzen; die derzeit verfügbaren Belege stützten die Anwendung dort nicht. Gegenüber Antibiotika machten Cranberry-Produkte möglicherweise wenig oder keinen Unterschied (2 Studien, 385 Teilnehmende), gegenüber Probiotika verringerten sie das Risiko möglicherweise (3 Studien, 215 Teilnehmende); ob Saft und Tabletten oder verschiedene Dosen der Proanthocyanidine sich in der Wirksamkeit unterschieden, sei wegen sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit unklar. Die Zahl der Teilnehmenden mit Magen-Darm-Nebenwirkungen unterscheide sich wahrscheinlich nicht zwischen Cranberry-Produkten und Placebo oder keiner Behandlung (10 Studien, 2166 Teilnehmende; relatives Risiko 1,33; moderate Vertrauenswürdigkeit). Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit.nachher82 Studien mit 10.613 Teilnehmenden, davon 72 Studien mit 9783 Teilnehmenden mit auswertbaren Daten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden (drei Studien mit 597 Teilnehmenden) sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Bei kognitiven Störungen im Rahmen einer Multiplen Sklerose (zwei Studien mit 164 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben. Bei leichter kognitiver Störung habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit.nachherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Tharakan AP, Pawar M, Kale S: Effectiveness of licorice in preventing dental caries in children: A systematic review. Journal of the Indian Society of Pedodontics and Preventive Dentistry 38(4):325-331, 2020. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Sanz-Barrio PM, Noreen EE, Gilsanz-Estebaranz L, Lorenzo-Calvo J et al.: Rhodiola rosea supplementation on sports performance: A systematic review of randomized controlled trials. Phytotherapy Research 37(10):4414-4428, Oktober 2023. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Pham TP, Vu TM, Doan PM, Nguyen TT et al.: Efficacy and safety of Echinacea purpurea in treating upper respiratory infections and complications of otitis media in children: Systematic review and meta-analysis. Clinical Nutrition ESPEN 67:702-713, Juni 2025. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Mavroudi A, Hadjimbei E, Giannakou K, Chrysostomou S: The Effect of Mastic Chios Supplementation in Inflammatory Bowel Disease: A Systematic Literature Review. Journal of Medicinal Food 26(4):215-223, April 2023. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Masson W, Barbagelata L, Lobo M, Nogueira JP et al.: Effect of Yerba Mate (Ilex paraguariensis) on Lipid Levels: A Systematic Review and Meta-Analysis. Plant Foods for Human Nutrition 77(3):353-366, September 2022. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Li D, Yue L, Peng X, Chen L et al.: Yerba Maté and its impact on glycemic control and metabolic health: a systematic review and meta-analysis. Frontiers in Endocrinology 16:1641592, 2025. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Phytotherapie ist neu im Register. Fundstelle: Kuriyama A, Maeda H: Topical application of licorice for prevention of postoperative sore throat in adults: A systematic review and meta-analysis. Journal of Clinical Anesthesia 54:25-32, Mai 2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Alle 130 Änderungen zu Phytotherapie

Korrekturen

bemerkt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die geprüften Hypericum-Extrakte seien bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva und hätten weniger Nebenwirkungen als diese. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse, was die Auslegung erschwere.nachher29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die verfügbaren Belege legten nahe, dass die geprüften Hypericum-Extrakte bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva seien und weniger Nebenwirkungen als diese hätten; Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen seien unter Hypericum seltener gewesen als unter älteren Antidepressiva (Odds Ratio 0,24) und unter SSRI (Odds Ratio 0,53). Die placebokontrollierten Studien seien ausgeprägt heterogen gewesen: In neun größeren Studien habe das Verhältnis der Ansprechraten gegenüber Placebo 1,28 betragen, in neun kleineren 1,87. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse; dieser Zusammenhang von Herkunftsland und Präzision der Studien mit der Effektgröße erschwere die Auslegung. Die Wiedergabe ließ den Vorbehalt „die verfügbaren Belege legen nahe“ aus und nannte von den zwei Zusammenhängen, die laut Schlussfolgerung die Auslegung erschweren, nur das Herkunftsland, nicht die Präzision der Studien.
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher24 doppelblinde Studien mit 4631 Teilnehmenden und 33 Vergleichen von Echinacea-Zubereitungen gegen Placebo. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Behandlung von Erkältungen sei kein Nutzen von Echinacea-Produkten gezeigt worden; möglich sei ein schwacher Nutzen einzelner Produkte, denn die Vorbeugungsstudien zeigten durchgängig positive, aber nicht signifikante Trends von fraglicher klinischer Bedeutung. Keiner der zwölf Vorbeugungsvergleiche fand einen statistisch signifikanten Unterschied.nachher24 doppelblinde Studien mit 4631 Teilnehmenden und 33 Vergleichen von Echinacea-Zubereitungen gegen Placebo; zehn Studien mit 13 Vergleichen untersuchten die Vorbeugung, 15 Studien mit 20 Vergleichen die Behandlung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Behandlung von Erkältungen sei kein Nutzen von Echinacea-Produkten gezeigt worden; möglich sei ein schwacher Nutzen einzelner Produkte, denn die Vorbeugungsstudien zeigten durchgängig positive, aber nicht signifikante Trends von fraglicher klinischer Bedeutung. Keiner der zwölf Vorbeugungsvergleiche, die die Zahl der Teilnehmenden mit mindestens einer Erkältung berichteten, fand einen statistisch signifikanten Unterschied; eine nachträgliche Zusammenfassung dieser Ergebnisse lege aber eine relative Risikominderung von 10 bis 20 Prozent nahe. Die Zahl der Teilnehmenden, die die Studie abbrachen oder unerwünschte Wirkungen berichteten, habe sich zwischen Echinacea und Placebo weder in den Vorbeugungs- noch in den Behandlungsstudien signifikant unterschieden; in den Vorbeugungsstudien habe es aber einen Trend zu mehr Abbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse in den Echinacea-Gruppen gegeben. Die Wiedergabe ließ die Sätze der Ergebnisse zu Abbrüchen und unerwünschten Wirkungen aus und nannte die zwölf Vorbeugungsvergleiche, ohne zu sagen, dass es die zwölf von 13 mit berichteter Erkältungszahl waren.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (26 Studien, 6211 Teilnehmende; relatives Risiko 0,70) – bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen, bei Kindern und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen wahrscheinlich wenig oder keinen Nutzen.nachherDie fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein, 26 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (Metaanalyse über 26 Studien mit 6211 Teilnehmenden; relatives Risiko 0,70); nach Behandlungsanlass aufgeteilt verringerten sie das Risiko wahrscheinlich bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen (8 Studien, 1555 Teilnehmende), bei Kindern (5 Studien, 504 Teilnehmende) und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff (6 Studien, 1434 Teilnehmende), und die Daten stützten die Anwendung in diesen drei Gruppen. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen möglicherweise wenig oder keinen Nutzen; die derzeit verfügbaren Belege stützten die Anwendung dort nicht. Gegenüber Antibiotika machten Cranberry-Produkte möglicherweise wenig oder keinen Unterschied (2 Studien, 385 Teilnehmende), gegenüber Probiotika verringerten sie das Risiko möglicherweise (3 Studien, 215 Teilnehmende); ob Saft und Tabletten oder verschiedene Dosen der Proanthocyanidine sich in der Wirksamkeit unterschieden, sei wegen sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit unklar. Die Zahl der Teilnehmenden mit Magen-Darm-Nebenwirkungen unterscheide sich wahrscheinlich nicht zwischen Cranberry-Produkten und Placebo oder keiner Behandlung (10 Studien, 2166 Teilnehmende; relatives Risiko 1,33; moderate Vertrauenswürdigkeit). Die Wiedergabe bezog die Zahlen der Gesamtanalyse auf die drei Untergruppen, ließ die Aussage der Ergebnisse zu Magen-Darm-Nebenwirkungen und den Schlusssatz aus, dass die Belege die Anwendung bei älteren Menschen, Schwangeren und Blasenentleerungsstörung nicht stützen, und gab „may be little or no benefit“ als „wahrscheinlich“ wieder.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit.nachher82 Studien mit 10.613 Teilnehmenden, davon 72 Studien mit 9783 Teilnehmenden mit auswertbaren Daten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden (drei Studien mit 597 Teilnehmenden) sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Bei kognitiven Störungen im Rahmen einer Multiplen Sklerose (zwei Studien mit 164 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit. Die Wiedergabe ließ den Satz der Schlussfolgerung zu kognitiven Störungen bei Multipler Sklerose und die Gesamtzahl der eingeschlossenen Studien und Teilnehmenden aus.
13.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben. Bei leichter kognitiver Störung habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit.nachherDie Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit. Die Wiedergabe vom 07.08.2026 liess aus der Schlussfolgerung der Übersicht die Sätze zu unerwünschten und schweren unerwünschten Ereignissen bei leichter kognitiver Störung und bei Demenz sowie die Zahl der Studien und Teilnehmenden je Gruppe weg; bemerkt bei der Gegenprüfung der Cochrane-Kandidaten am 13.09.2026 (PMID 41641880, AUTHORS’ CONCLUSIONS und MAIN RESULTS).

Arzneipflanzen

Arzneidrogen mit einer EU-Pflanzenmonographie. Der Eintrag „Anlage I“ bedeutet, dass die Droge in der abschließenden Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses steht und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann.

Ratgeber

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